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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 14:26
von Magpul1979
Jetzt muss Ich den Thread nochmal ausgraben,....
Ein Freund hat eine Saiga12, die ist ja Kat. B
Wenn er den Lauf kürzen will gelten da auch die 45cm Lauflänge und 90cm Gesamtlänge ?
Er hat so einen elendslangen Kompensator, zählt der zur Lauflänge ?

Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 14:28
von gewo
Magpul1979 hat geschrieben:Jetzt muss Ich den Thread nochmal ausgraben,....
Ein Freund hat eine Saiga12, die ist ja Kat. B
Wenn er den Lauf kürzen will gelten da auch die 45cm Lauflänge und 90cm Gesamtlänge ?
Er hat so einen elendslangen Kompensator, zählt der zur Lauflänge ?

kompensator ect zaehlt nur zur laenge wenn er nicht mit ubelichen mitteln abnehmbar ist
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 14:30
von rupi
Magpul1979 hat geschrieben:Jetzt muss Ich den Thread nochmal ausgraben,....
Ein Freund hat eine Saiga12, die ist ja Kat. B
Wenn er den Lauf kürzen will gelten da auch die 45cm Lauflänge und 90cm Gesamtlänge ?
Er hat so einen elendslangen Kompensator, zählt der zur Lauflänge ?
natürlich gelten da auch die 45/90cm
Schrotflinte bleibt Schrotflinte
zu kurzer Lauf macht sie immer zur
verbotenen Waffewürdest eine Vollautomat Schrotflinte die ja
Kriegsmaterial ist auf unter 45/90cm abschneiden dann wär sie eine
verbotene Waffe auch noch, also beides
der Kompensator zählt nur zur Lauflänge wenn er angeschweisst ist
wobei die Behörde da eine Bestätigung vom Büchsenmacher fordern kann
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 14:30
von Magpul1979
Danke Gerhard

Heißt schraubenkleber reicht oder verschweißen ?
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 14:31
von gewo
Magpul1979 hat geschrieben:Danke Gerhard

Heißt schraubenkleber reicht oder verschweißen ?
das sieht jede behoerde anders
ich wuerde lieber einen schweisspunkt drauf machen
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 14:49
von Magpul1979
Danke euch beiden, eine blöde Frage noch, zählt die Lauflänge ab da wo er aus dem reciver raus kommt oder zählt der Teil der in den reciver geht auch mit ?

Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 14:53
von gewo
Magpul1979 hat geschrieben:Danke euch beiden, eine blöde Frage noch, zählt die Lauflänge ab da wo er aus dem reciver raus kommt oder zählt der Teil der in den reciver geht auch mit ?
soweit ich weiss (ohne gewaehr):
bei kipplaufwaffen zaehlt das patronenlager zur lauflaenge dazu
bei repetierern nicht
wie es bei halbautomaten ist .. ?
keine ahnung
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 18:35
von GSchoenbauer
sagenhaft, was da schon wieder für ein Blödsinn verzapft wird.
Faustfeuerwaffen
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen
.
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind .....
3. ... Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 60 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
Eine Schusswaffe, die
als Pistole mit einer Gesamtlänge von höchsten 60 cm
gefertigt ist, ist und bleibt eine Pistole KAT B nach §3. Das ist kein
Gewehr), auch kein kurzes ... für die, die noch nie eine Flinte oder ein Gewehr gesehen haben, einfach mal googlen

(nebenbei als Ratespiel ... warum hat der Gesetzgeber wohl extra den Begriff "Flinte" noch mit dem Ausdruck Schrot
GEWEHR näher definiert? ---- richtig: damit er die minimal vorgeschriebe Anzahl der Wörter pro Gesetz erreicht!

)
Verboten nach §17 ist es dann, wenn es als
GEWEHR gefertigt wurde und von Haus als als
GEWEHR zu kurz ist oder unter des zulässige Maß gekürzt wird.
das ist ja auch vom Sinn und Geist des Gesetzes nachvollziehbar und verständlich weil man sonst eine kurze (sagen wir nur 61cm lange), leicht zu verbergende Schrotwaffe (ja - die ist viel böse!) OHNE WBK kriegen oder basteln könnte.
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 18:42
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:sagenhaft, was da schon wieder für ein Blödsinn verzapft wird.
an welcher stelle des threads?
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 19:36
von GSchoenbauer
na gleich am Anfang ... jemand fragt wegen einer Schrotpistole, und gleich haben wir wieder eine KatA Waffe geschaffen ... soll ich des des nochmals zitiern?
Wegen der Kürze wohl eher Kat. A.
Jede Schrotwaffe die nicht die gesetzliche Mindestlänge von 90cm Gesamtlänge sowie 50cm (? ich glaube 50cm) Lauflänge erreicht ist automatisch eine Verbotene Waffe Kat. A.
Und zwar sobald eines von beidem unterschritten wird.
Völlig egal ob Einzel- Doppel- Pump- Automatik- oder sonstwas.
So zumindest mein Kenntnisstand....
(der Taurus Judge ist glaub ich so eine Ausnahme, weil der nen gezogenen Lauf hat und nicht ausschliesslich für Schrot eingerichtet ist sondern auch für normale .45LC)
45cm für den Lauf sonst richtig.
jop
45cm mindest lauflaenge
90cm mindest gesamtlaenge im kuerzesten schussfaehigem zustand
Aja, 45cm!
Danke! Ich vertu mich da immer wieder und hab es eh schon befürchtet, keine Ahnung wie ich immer auf 50 komm..
Ahh, verdammt, hatte die Mindestlauflänge nur für Mehrlader im Kopf. Danke
!
Kommt mir vor wie ein Stammtischgespräch ... Hauptsache ich hab auch irgendwo was gehört davon, was so sein könnte ...
Hier gehts immerhin um Recht und nicht um eine Ratespiel
.
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 19:40
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:na gleich am Anfang ... jemand fragt wegen einer Schrotpistole, und gleich haben wir wieder eine KatA Waffe geschaffen ... soll ich des des nochmals zitiern?
LOL
noe
sorry
ich dachte das ist schon verjaehrt
die frage war aus 2013 ...
die beitraege in den aktuellen postings (aus den letzten tagen) sollten eigentlich aber stimmen ...
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 20:04
von GSchoenbauer
uups, jo .... ich auch sorry;
Des hab dafür ICH net geschnallt, daß der Eröffnungsbeitrag aus der Steinzeit war

Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mo 7. Mär 2016, 20:57
von Irwin J. Finster
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Di 8. Mär 2016, 21:20
von hasgunz
Ich bin jetzt ganz verwirrt.
Der eine sagt kurze Flinten sind ganz phöse, der andere redet wie in Amerika (des Ding wurde mit dem Gedanken eine Pistole zu bauen gefertigt, somit ist es als Pistole auch anzusehen!)
Teorethisch könnte jeder kommen und sagen: "Ach diese Flinte? Die habe ich mir selbst gebaut, aus Ersatzteilen, aber nur als Pistole natürlich, die Gewehrversion ist ja Kat. A!"
LG
Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?
Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 12:39
von GSchoenbauer
wenn Du Dir eine Pistole zulegst, brauchst Du eine GENEHMIGUNG (WBK / WP)
wenn Du Dir eine Flinte zulegst dann brauchst Du KEINE Genehmigung, und wenn Du diese zur Pistole umbaust, dann hättest Du das gleiche, aber ohne WBK, also ILLEGAL
wenn Du eine Pistole selber baust, detto erst recht.
was ist daran so schwer zu verstehen?
(abgesehen davon, daß Du beim selberbasteln je nach Art gleich zusätzich gegen mehrere Gesetze verstößt)