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Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 08:37
von Maggo
Es gibt schon ein befristetes Waffenverbot,das Vorläufige Waffenverbot ist für einen Monat befristet.

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 08:56
von Stickhead
Ja, ich meinte aber das nach § 12. Eins nach § 13 wird sowieso entweder zu einem nach § 12 oder es liegt kein Grund für ein WV vor.

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 09:47
von trenck
Kapselpracker hat geschrieben:Ich verstehe auch nicht warum du nicht ganz einfach in der Wasagasse vorstellig wird und bei dem/der zuständigen Beamten/in ganz einfach fragt ob vielleicht ein Waffenverbot gegen dich vorliegt.


Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 09:53
von Bud Spencer
trenck hat geschrieben:
Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck


Seine Vorstrafe ist aber getilgt
Ein solches Vorgehen seitens eines Bamten wäre dann rechtswidrig!

Re: AW: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 09:59
von sandman
trenck hat geschrieben:
Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck


Man sollte auch nicht zu paranoid werden. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass sich Beamte an bestehende Gesetze halten und einem nichts Böses wollen. Und die Zeit der Fürsten ist schon vorbei.

Bei der Behörde einfach anfragen und gut ist es.

Grüße

Sandman

Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 10:03
von Irwin J. Finster
sandman hat geschrieben:Und die Zeit der Fürsten ist schon vorbei.


Hast sicher recht, und meistens geht es eh Korrekt zu, habe aber bei gewissen Ämtern und Behörden auch schon das Gefühl gehabt, als Büttel mit dem Kapperl in der Hand vor dem Fürsten zu stehen...... :evil:

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 10:09
von Bud Spencer
kafkaesk...ja :think:
Leibeigener...nein :lol:




noch nicht :roll:

Re: AW: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 10:19
von trenck
sandman hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:
Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck


Man sollte auch nicht zu paranoid werden. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass sich Beamte an bestehende Gesetze halten und einem nichts Böses wollen.


Net bös sein, aber empirisch gesehen ist diese Aussage, zumindestens im Bereich Waffenrecht, nicht haltbar.


sandman hat geschrieben:Und die Zeit der Fürsten ist schon vorbei.


Adelig sind sie nicht mehr, sie herrschen aber noch genauso willkürlich wie damals.

Trenck

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 10:40
von gewo
trenck hat geschrieben:Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.


hi

mit dem machiavelli hast du grundsaetzlich recht

aber in dem fall geht das nicht
ich darf als haendler nur nach abgeschlossenem kaufvorgang eine anfrage nach §56 (waffenverbot) machen
das anfragen nach einem allfaelligen waffenverbot ohne einem zugrunde liegenden kaufvorgang ist ein verstoss gegen das datenschutzgesetz

wenn andererseits der interessent eine waffe kauft und ich auf meine anfrage nach einem waffenverbot die info der behoerde bekomme dass ein waffenverbot vorliegt und der kauf ungueltig ist muss ich meine zustaendige waffenbehoerde von diesem kauf, der trotz bestehendem waffenverbot erfolgte, informieren.

ich weiss nicht ob nicht der versuch eine waffe zu kaufen obwohl ein waffenverbot besteht auch schon fuer sich gesehen wieder ein delikt ist ...

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 10:43
von Varminter
Würde weder die Behörde noch den Waffenhändler fragen, sondern zuerst einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt.

Zb. einen von der Anwaltsliste der IWOE.

Damit sollte zumindest klar werden, wie die Rechtlage ist.

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 10:49
von trenck
Varminter hat geschrieben:Würde weder die Behörde noch den Waffenhändler fragen, sondern zuerst einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt.

Zb. einen von der Anwaltsliste der IWOE.


Ja, das ist dann wohl der vernünftigste Rat.

Trenck

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 10:59
von Stickhead
Das wäre auch noch eine Möglichkeit:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Datenschut ... start.aspx

Aber ich würd einfach hingehen, den Sachverhalt kurz erklären und um Auskunft ersuchen.

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 11:08
von Fangschuss
trenck hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Würde weder die Behörde noch den Waffenhändler fragen, sondern zuerst einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt.

Zb. einen von der Anwaltsliste der IWOE.


Ja, das ist dann wohl der vernünftigste Rat.

Trenck


Gar net notwendig. Er hat mit Sicherheit kein Verbot. Einfach zum Händler und Anfrage machen lassen...ist unauffällig :whistle: Wenn ok, dann was kaufen, was man eben will :whistle:

Wenn keine Gewalt im Spiel war, dann ist da nichts!

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 19:59
von 00Hello00
Danke für die vielen schnellen Antworten/Meinungen wie auch Tipp's von Euch allen bzw. das Ihr mir mit Rat zur Seite steht...weiß Eure Zeit und Mühe sehr zu schätzen.

Ich habe mal vorerst ein Schreiben verfasst und an die LPD Wien abgeschickt bzw. somit angefragt...war/ist/bleibt das Vernünftigste was man tun kann wenn man sich wirklich sicher sein möchte. (hab ich schließlich eingesehen und habt's mich in dieser Hinsicht wachgerüttelt)
(werde aber dort noch diese Woche persönlich vorbeischauen -falls nötig an mehreren Anlaufstellen- und mich erkundigen) und die Heimreise nicht vorher antreten solange ich nichts konkretes weiß.

Per Waffenhändler würde ich das natürlich auch tun...(hatte ich ursprünglich auch vor) aber dieser erwartet dann natürlich davor einen Erwerb/Kauf/Bestellung seitens von meiner Person...und da ich mich noch nicht (so ganz) entschlossen habe was es eigentlich für ein Gewehr werden soll (geschweige mal das ich eventuell drauf sitzen bleiben könnte wenn's doch Probleme geben sollte) fällt das mal in's Wasser...(So wurde es mir dieser jedenfalls mitgeteilt)...leider kenne ich keinen Waffenhändler persönlich.

Das mit dem Waffenverbot's Bescheid etc. finde ich interessant bzw. das es schriftlich und Separat gehandhabt wird...mir selber ist von dem nicht's bewusst ein solches durchlaufen zu haben, aber da meine Vorstrafe doch mehr als ein Jahrzehnt zurückliegt ist man sich dann doch auch nicht mehr ganz so sicher bzw. was man da hin und wieder unterschrieben hat...oder das ein solches eventuell auch mal -automatisch- einhergeht.

Wie dem auch sei,...ich schätze das ich schon bald mehr weiß...(beim Waffenhändler dauert's drei Tage)...mal schauen wie lange die LPD dafür benötigt...(diese werden davor wahrscheinlich erst ihre Schnitzer'l zam-essen :think: )

Ich werde Euch natürlich weiter auf dem laufendem halten da ihr jetzt bestimmt auch so neugierig geworden seid wie ich was bei dieser Angelegenheit sich entpuppt.

gruss - Martin

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 20:11
von rupi
00Hello00 hat geschrieben:Per Waffenhändler würde ich das natürlich auch tun...(hatte ich ursprünglich auch vor) aber dieser erwartet dann natürlich davor einen Erwerb/Kauf/Bestellung seitens von meiner Person...und da ich mich noch nicht (so ganz) entschlossen habe was es eigentlich für ein Gewehr werden soll (geschweige mal das ich eventuell drauf sitzen bleiben könnte wenn's doch Probleme geben sollte) fällt das mal in's Wasser...(So wurde es mir dieser jedenfalls mitgeteilt)...leider kenne ich keinen Waffenhändler persönlich.

es gibt doch genug Händler die alte gammlige .22LRs um 50€ herumkugeln haben die keiner mehr will

das würd sich doch anbieten find ich