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Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan

Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 10:14
von Mandella
Schätze, daß es sich bei so einer "Kammerabrille" für Securities um etwas Ähnliches wie bei den stationären Überwachungskammeras handeln würde.
Da ja die Brille nur dienstlich und auf die gleiche Art und Weise wie eine stationäre Überwachungskammera eingesetzt wäre, würden dieselben Regelungen und Gesetze zutreffen.
Die Brille wäre somit eine Art mobile Überwachungskammera, auf die halt auch entsprechend hingewiesen werden müßte.
Auch wenn ich nicht gerade ein Freund von solchen Überwachungs-Zeugs bin, wäre so Etwas ein wahrer Segen für alle Beteiligten, und würde so manchen Rechtstreit extrem abkürzen und gerechter machen.

Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan

Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 11:50
von Bud Spencer
Mandella hat geschrieben:Schätze, daß es sich bei so einer "Kammerabrille" für Securities um etwas Ähnliches wie bei den stationären Überwachungskammeras handeln würde.
Da ja die Brille nur dienstlich und auf die gleiche Art und Weise wie eine stationäre Überwachungskammera eingesetzt wäre, würden dieselben Regelungen und Gesetze zutreffen.
Die Brille wäre somit eine Art mobile Überwachungskammera, auf die halt auch entsprechend hingewiesen werden müßte.
Auch wenn ich nicht gerade ein Freund von solchen Überwachungs-Zeugs bin, wäre so Etwas ein wahrer Segen für alle Beteiligten, und würde so manchen Rechtstreit extrem abkürzen und gerechter machen.



Sehe ich daher schon als zweifelhaft, da diese personen ja zutritt zu den toiletten usw haben.
Aber wer weiß was die zukunft bringt :think:

Aber wir sind way of topic ;)

Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan

Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 16:48
von Mandella
Hm. Selbst bei den Toiletten wäre ich mir nicht so sicher, ob das nicht legal ist, bei entsprechendem Hinweis und entsprechender Hausordnung.

Ganz genau.
Momentan ist es nur reine Hypothese, in Ermangelung der Hard- und Software.
Und wer weiß schon, was die Zukunft dann wirklich bringt.

Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan

Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 22:15
von Noldi
Bud Spencer hat geschrieben:Solch eine ständige aufzeichnung (zB via brille) verstößt gegen das datenschutzgesetz.
Unlängst wurden kameras in autos von privatpersonen für gesetzeswidrig erklärt. Sie werden auch nicht als beweismittel zugelassen. Ergo schließe ich auf das selbe bei videoaufzeichnungsgeräten an einer person. :think:


Als Beweismittel ist das Zeug in Österreich sehr wohl zulässig. Strafe für das illegale aufnehmen könnte es halt verursachen und zwar durchaus in 4 stelliger Höhe. Aber gegen das benutzen vor Gericht spricht nichts ...
Diese fanatischen Beweismittelverbote der Amis haben wir nicht.

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Re: Verlust der Zuverlässigkeit bei einem Wachorgan

Verfasst: Sa 17. Aug 2013, 07:03
von Bud Spencer
@ noldi
Richtig es gibt in Österreich keine Beweisverwertungsverbote.
Allerdings gilt dass nicht unbedingt im Strafrecht, da kommts auf den Richter an.
Das DSG 2000 ist Verwaltungsübertretung. Eine illegale Tonaufzeichnung wäre Sache des Strafrechts.
Da die meisten schon video und ton sind wirds heikel. Da der "Beweis" nur durch eine strafbare Handlung erbracht worden ist...
Ist so eine Sache :think: