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Re: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 12:54
von yoda
Steirer hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:
Steirer hat geschrieben: Einfach Verpackung entfernen und gut ???


Da gibts zig Fälle, sobald auf der Verpackung, Anleitung etc. ein Gewehr zu sehen ist, ist es ein Gewehrscheinwerfer. Selbst wenns für Pistolen gedacht ist bist das Ding dann los und wirst angezeigt.

Geht das klar?


Dann ist die Chance, dass es Probleme gibt minimal bis nicht vorhanden. Sollte jemand fragen sagst einfach du hast das Lamperl in Österreich gekauft und nur für Stromausfälle etc. auf die Reise mitgenommen.

Re: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 14:11
von Black Knight
Wie schaut das aus wenn der Hersteller bei der alten verpackung alles so macht das es bei uns legal ist aber zb die Serie 2014 so ist das es bei uns nicht mehr erlaubt ist.
Sind dan alle alten Lampen auch illegal?

Re: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 14:37
von IT Guy
Nein, die alten sind ja kein Gewehrscheinwerfer.

Re: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 18:24
von Black Knight
Die Frage ist wenn es der gleiche Artikel ist aber zb im Jahr 2014 der Artikel zwecks marketing oder so auch als gewehrscheinwerfer beworben wird - sind dann nicht die alten stücke auch automatisch pfui?

Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 20:06
von sandman
Black Knight hat geschrieben:Die Frage ist wenn es der gleiche Artikel ist aber zb im Jahr 2014 der Artikel zwecks marketing oder so auch als gewehrscheinwerfer beworben wird - sind dann nicht die alten stücke auch automatisch pfui?


Nein, wenn sie nicht als Gewehrscheinwerfer beworben werden, dann sind sie OK, wenn schon, dann sind sie pfui.
Unlogisch, aber wer im WaffG. Logik erwartet.........

Grüße

Sandman

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Re: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 21:22
von heimwerker
Steirer hat geschrieben:Meiner Nachfrage nach bei einem befreundeten "Freund & Helfer" ist nur ein montierter Scheinwerfer auf einem Gewehr strafbar - wobei die Befestigung mit Isolierband schon "reichen würde".

Die Meinung Deines Freudes in allen Ehren, aber er liegt damit falsch. Denn siehe Gesetzestext:
§ 17. WaffG Verbotene Waffen
(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen....
5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;


Auch eine Faustfeuerwaffe ist eine Schußwaffe und keine Steinschleuder

heimwerker

Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 21:42
von sandman
Das gilt aber nur für Gewehrscheinwerfer (steht ja eh da)
Ein FFWScheinwerfer ist nicht verboten.

Grüße

Sandman

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Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 21:54
von heimwerker
sandman hat geschrieben:Das gilt aber nur für Gewehrscheinwerfer (steht ja eh da)
Ein FFWScheinwerfer ist nicht verboten.

Grüße

Sandman

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Ich denke, das ist ein gedanklich falscher Schluß. Denn dann könnte ich ja einen Pistolenscheinwerfer auf einer Langwaffe montieren und wäre somit vor dem Gesetz aus dem Schneider.
Das entscheidende Wort im Gesetz ist: Schußwaffe
Der Begriff Gewehrscheinwerfer wird damit im Zweifelsfall vor Gericht nur zu einer "Ausschmückung" des Textes.

heimwerker

Re: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 22:09
von IT Guy
Also nochmal einfach:

- Jedes Produkt das als "Gewehrscheinwerfer" verkauft wird, ist verboten.
- Jedes Gewehr, auf dem eine Beleuchtungseinrichtung (egal was!) verbaut ist, ist verboten.

Alles klar?

Re: Mitnahme aus der USA

Verfasst: So 18. Aug 2013, 22:14
von Starfox
heimwerker hat geschrieben:Ich denke, das ist ein gedanklich falscher Schluß. Denn dann könnte ich ja einen Pistolenscheinwerfer auf einer Langwaffe montieren und wäre somit vor dem Gesetz aus dem Schneider.
Das entscheidende Wort im Gesetz ist: Schußwaffe
Der Begriff Gewehrscheinwerfer wird damit im Zweifelsfall vor Gericht nur zu einer "Ausschmückung" des Textes.

heimwerker

Nein, das ist kein gedanklich falscher Schluß. Denn um einen Gewehrscheinwerfer an einer Schußwaffe zu haben (was verboten ist) braucht man entweder eine Schußwaffe und einen Gewehrscheinwerfer oder ein Gewehr und einen Scheinwerfer. Wenn ein Scheinwerfer auf einer Pistole montiert ist, ist es kein Gewehrscheinwerfer. Außer er ist wie schon oben mehrfach erwähnt für sich alleine als Gewehrscheinwerfer definiert. Da ist schon der alleinige Besitz verboten. Ergo ist jeder Scheinwerfer der nicht als Gewehrscheinwerfer definiert ist, eben auch kein Gewehrscheinwerfer solange er nicht auf einem Gewehr montiert wird. Auch nicht wenn er auf eine FFW montiert wird. Warum auch? Da kommt von keiner der beiden Teile ein Gewehr ins Spiel. Hoffe jetzt ist das verständlich.

Grüße,
Starfox

Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 08:08
von Styrax
ohne jetzt groß "tante google" zu qualen - warum ist es verboten mir eine Lampe ans Gewehr zu montieren (und anscheinend auf eine Pistole schon?)

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Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 08:10
von gewo
Styrax hat geschrieben:ohne jetzt groß "tante google" zu qualen - warum ist es verboten mir eine Lampe ans Gewehr zu montieren (und anscheinend auf eine Pistole schon?)


hi

weil es so im waffengesetz steht

der bezughabende paragraph wurde in diesem thread schon vielfach gepostet

Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 08:20
von Styrax
Den Paragraphen hab ich wohl überlesen. Doch eine Begründung - weshalb genau, also was als Ursache dieses Gesetztes gilt - ist mir daraus nicht ersichtlich.

Oder ist dies im Waffenparagraphenjungel öfters so der Fall das man für manche Erlasse einfach nur die flache Hand gen Stirn klatschen will?

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Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 08:22
von gewo
Styrax hat geschrieben:Den Paragraphen hab ich wohl überlesen. Doch eine Begründung - weshalb genau, also was als Ursache dieses Gesetztes gilt - ist mir daraus nicht ersichtlich.

Oder ist dies im Waffenparagraphenjungel öfters so der Fall das man für manche Erlasse einfach nur die flache Hand gen Stirn klatschen will?



hi

1. begruendung: fehlanzeige. eine voellig sinn- und grundlose reglementierung
2. ist kein erlass, steht direkt im gesetz
3. stirn klatschen: ja, oft ....

Re: AW: Mitnahme aus der USA

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 08:30
von Styrax
Also doch nur schikanieren wo es geht.

Danke für deine Antwort ;-)

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