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Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 16:32
von RR1000
Wraith78 hat geschrieben:Hallo.
Ja das mit den 3 Monaten habe ich gelesen.
Ich weiß nicht ob ich nun besser warten soll bis ich Mitglied bin oder es vorher alleine mit der WBK versuchen soll ..
3 Monate ist doch schon ne lange Zeit ..
Was meint Ihr bzw was würdet Ihr an meiner Stelle tun ?
Liebe Grüße
Mixa
Ich würde in deinem Fall warten, da die Einspruchsfrist glaube 2 Wochen beträgt.
Re: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 16:35
von kawaz
Mir ist auch ein Fall bekannt wo ein nicht EWR-Bürger ohne Verband Hilfe seine WBK bekommen hat
Am besten Du gehst selber hin und erkundigst dich - was der Referent verlangen kann ist eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein aber nicht eine Mitgliedschaft bei der Verband
Wenn sich der Referent querlegt dann wirst Verband Mitglied und wartest die 3 Monate ab und wenn alles glatt läuft dann kannst dir die Mitgliedschaft ersparen und 39€ in Muni investieren
Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 17:16
von Wraith78
RR1000 hat geschrieben:Wraith78 hat geschrieben:Hallo.
Ja das mit den 3 Monaten habe ich gelesen.
Ich weiß nicht ob ich nun besser warten soll bis ich Mitglied bin oder es vorher alleine mit der WBK versuchen soll ..
3 Monate ist doch schon ne lange Zeit ..
Was meint Ihr bzw was würdet Ihr an meiner Stelle tun ?
Liebe Grüße
Mixa
Ich würde in deinem Fall warten, da die Einspruchsfrist glaube 2 Wochen beträgt.
Ah ok !
Das mit 2 Wochen Einspruch Frist ist nicht unwichtig ! Ich werde dann wenn ich im Forum freigeschaltet bin gleich die Mitgleidschaft beantragen und die 3 Monate halt warten.
Wobei das was Kawaz erzählt ist auch sehr verlockend. Immerhin wohne ich seit den 90er Jahren in Österreich/Wien das sind dann bald 25Jahre. Ich habe keine Vorstrafen oder ähnliches. Mein Aufenthaltstitel ist unbefristet , ich bin natürlich versichert und habe einen festen Wohnsitz in Wien seit 20 Jahren.
Warten werde ich trotzdem und auf eine Nummer sicher gehen ..
Erkundigen werde ich mich trotzdem. Vlt sitzt da ein/e hilfsbereite/r Herr/Dame

PS: ein wenig sparen muss ich sowieso noch. es wird der Klassiker "Glock17" sein und " Beretta Storm Special Duty "
liebe grüße
Mixa
Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 17:54
von RR1000
Bin mir zwar nicht mehr 100%ig sicher, aber ich glaube auf der Verband Seite gelesen zu haben, dass man sich für die Versicherung nicht extra anmelden muss, sondern dass man nach 3 Monaten Mitgliedschaft automatisch versichert ist.
Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 17:58
von Wraith78
RR1000 hat geschrieben:Bin mir zwar nicht mehr 100%ig sicher, aber ich glaube auf der Verband Seite gelesen zu haben, dass man sich für die Versicherung nicht extra anmelden muss, sondern dass man nach 3 Monaten Mitgliedschaft automatisch versichert ist.
Werde mir genau anschauen !
Danke !
Re: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 18:02
von RR1000
Hier die Texte von der Verband Homepage:
Einzelmitglieder sind für eine obligate Prämie von € 10,-- pro Jahr zuzüglich zu ihrem Mitgliedsbeitrag von € 29,-- versichert. Der Verband pro Jahr incl. Versicherung beträgt also € 39,--.
Versicherungssumme und Wartezeit
Die Versicherungssumme beträgt € 50.000,-- je Versicherungsfall. Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Maximalleistung für alle zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle. Der Rahmenvertrag läuft seit 1. Juli 2003. Alle Verband, die am 30. Juni Mitglieder waren und ihren Beitrag entrichtet haben, sind ab diesem Zeitpunkt versichert. Der volle Versicherungsschutz greift allerdings ab diesem Zeitpunkt nur für den Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz, für alle anderen Risiken (also die Masse) zufolge der 3monatigen Wartezeit erst ab 1. Oktober 2003. Für während der Laufzeit des Vertrages neu zum Rahmenvertrag beigetretene Vertragspartner des Versicherungsnehmers (Verband oder Kollektivmitglieder, die sich einzelversichert haben) gilt eine dreimonatige Wartezeit ab Beitritt zum Rahmenvertrag. Im Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz entfällt die Wartezeit.
Und noch die komplette Seite, hoffe dies ist hier nicht unerwünscht:
http://www.iwoe.at/inc/nav.php?cat1=TOP ... rsicherung
Re: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 18:15
von Wraith78
Vielen Dank !
Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Do 22. Aug 2013, 18:18
von RR1000
Wraith78 hat geschrieben:Vielen Dank !
Gerne

Re: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Sa 24. Aug 2013, 19:09
von Wraith78
Hmm ..
Hab vor 4 Tagen mich beim Verband Forum angemeldet und meine Dokumente hin gesandt. Bis jetzt keine Antwort/Freischaltung. Hat da jemand Erfahrung wie lange das dort dauern kann ? Oder kann es sein dass Mann gar nicht aktiviert/freigeschaltet wird aus irgendwelchen Gründen ?
LG
Mixa
Re: AW: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Sa 24. Aug 2013, 19:38
von RR1000
Hat bei mir auch eine gute Woche gedauert, dürfte normal sein.
Re: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: So 22. Sep 2013, 08:15
von scaner
Für Wraith78:
Bitte meldest du sich, ich habe dir ein privat nachricht geschikt.
Danke
Re: WBK für nicht-EWR Bürger
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 11:36
von hungarus_old
Aus Aktuellem Anlass: WBK als nicht EWR ohne Probleme möglich wenn Wohnsitz in Österriech (+Aufgenthaltstitel)
-> wer Fragen hat: PN