zu spät registrieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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garryoo
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von garryoo » Do 5. Sep 2013, 18:48

ich verstehe natürlich den sinn einer registrierungsfrist

finde es drotzdem nicht in richtig den bürger in diese situation kommen zu lassen immerhin will ich ja das vorgeschrieben richtige tun

aber naja selber schuld

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 18:57

garryoo hat geschrieben:ich verstehe natürlich den sinn einer registrierungsfrist

finde es drotzdem nicht in richtig den bürger in diese situation kommen zu lassen immerhin will ich ja das vorgeschrieben richtige tun

aber naja selber schuld


Ich will jetzt nicht den Besserwisser od Oberlehrer spielen. Aber DU hättest dich vorher informieren und vergewissern müssen. Das ist immerhin deine Pflicht als Waffenbesitzer.

Natürlich trifft den Staat und tlw die Medien als Informationsgeber eine Teilschuld aber die Hauptlast liegt bei dir!
Aber ich denke du bist eh einsichtig ;)

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Maggo
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von Maggo » Do 5. Sep 2013, 20:31

Angesichts der bis jetzt Katasrophalen Nachmelde-und Meldezahlen wird das BMI sich vorsehen irgendwelche Strafen oder sonstiges zu verhängen.Ich vermute mal das es sogar eine drangehängte Nachfrist gibt oder eine unterlassene Meldung von Altbestand Straffrei ausgeht,zumal es nicht mal eine Sanktion für eine unterlassene Nachmeldung gibt,zumindest steht dort nix in der Novelle.
Meines Erachtens ist auch die Nachmeldefrist verhältnismäßig viel zu kurz.
Zugegben,ich hab bis dazo mich noch nicht durchgerungen meinen Altbestand zu melden,ich hab aber auch noch etwas Zeit.....
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von Thule » Fr 6. Sep 2013, 07:57

§ 51 behandelt die verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im Waffengesetz.
Bei Abs 2 wird man fündig wenn man sich fragt wie eine unterlassene Registrierung von Altbesitz (siehe § 58 Abs 2) von der Behörde zu ahnden ist. ;)

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Fr 6. Sep 2013, 08:06

Thule hat geschrieben:§ 51 behandelt die verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im Waffengesetz.
Bei Abs 2 wird man fündig wenn man sich fragt wie eine unterlassene Registrierung von Altbesitz (siehe § 58 Abs 2) von der Behörde zu ahnden ist. ;)


Richtig ausserdem wird der Verfall bestätigt (sofern KEINE Papiermeldung vorhanden - unklare Herkunft):

Bild

Anm.: Wobei Freiheitsstrafe wie oben bereits erwähnt nur im wiederholten und bewussten Fall verhängt werden kann.

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von Noldi » Fr 6. Sep 2013, 09:33

Und jetzt lest euch diese Paragraphen mal ganz "genau" durch.

Der §58 Abs 2 WaffG regelt die Nachregistrierung von Kat C und D Waffen die man bereits vor Beginn der zentralen Registrierung besessen hat. §51 und §52 WaffG sehen für diese Fälle KEINE Strafe vor!!!!
Werden diese Waffen verkauft dann kommt ja erst der §33 WaffG zur Anwendung und damit in Folge bei Nichtregistrierung die §§51f WaffG.

Die haben bei der Einführung der Nachregistrierung in Wahrheit schon nicht damit gerechnet dass das wirklich recht viele machen werden. Die hofften halt dass das ein paar Jäger machen, damit was in der Statistik positiv aufscheint. Aber noch einmal: Ich habe bisher keinen einzigen Politiker gehört oder Beamten, wo hervorginge dass sie die Nachregistrierung überhaupt interessiert. Die haben dafür keine Strafe vorgesehen und ich glaube auch nicht dass sie sich drübertrauen und eine einführen. Bis dato gibts keine dafür vorgesehenen Strafen.

Und dass der §52 WaffG zur Anwendung kommt falls man doch mal hier eine Strafe vorsehen sollte weil man eine "Nach"meldung unterlassen hat, also das kostet mich lediglich ein Lachen.
die Verfallserklärung zur Abwehr von Gefahren, die mit dem mißbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch von Waffen oder unsicherer Verwahrung verbunden sind, geboten erscheint
Nehmen wir mal einen Jäger an, der Waffen hat die er nicht nachregistriert hat und auch gemeldete, weil er sich neue gekauft hat. Dieser verwahrt alle korrekt. Tja, das Gericht möchte ich sehen, das sagt für die Nicht"nach"registrierten (geht ja nur ums zentrale Register, um ein bißchen Papier, nach altem Recht waren diese ja eh legal) ist eine Abwehr von Gefahren nötig ... und für die zentral gemeldeten nicht. Bei diesem Jäger ist ja kein Unterschied bezüglich der 2 Waffengruppen bezüglich ausgehender Gefahr feststellbar. Also selbst wenn, einziehen ... also geh bitte, niemals.

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Fr 6. Sep 2013, 09:40

Dein wort in gottes ohr! Trotzdem sollte jeder seine waffen bis zum juni 14 registrieren um konsequenzen zu vermeiden.

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von Steirer » Fr 6. Sep 2013, 09:46

Bud Spencer hat geschrieben:Dein wort in gottes ohr! Trotzdem sollte jeder seine C-waffen bis zum juni 14 registrieren um konsequenzen zu vermeiden.

:whistle:
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von Noldi » Fr 6. Sep 2013, 09:50

Nur es werden nur wenige tun. Wenn selbst unter "Jägern", die sich ja sonst auch alles gefallen lassen, immer öfters Diskussionen laufen, ala nur ein paar Waffen die man dauernd nutzt nachzuregistrieren und den Rest nicht, dann kann man sich ausmalen wieviel die Durchschnittsbevölkerung nachregistrieren wird. So gut wie nichts. Derzeit wurden angeblich lediglich 30.000 Waffen nachregistriert. Das ist ja in Wahrheit gar nichts.

Selbst die Obersten Funktionäre der Jäger sagen offen wenn man sie fragt: Nein, jetzt nicht registrieren, warten bis zum Schluss, vielleicht ändert sich ja noch was und vielleicht bleibts ja bei keinen Strafen ... wie die das meinen darf jeder selbst auslegen.

Und nicht falsch verstehen. Ich rate niemandem "nicht" nachzuregistrieren, wir halten uns ja alle an Gesetze. Aber ein Gesetz dass keine Strafen vorsieht, sehe ich eher als kleinen moralischen Hinweis mit erhobenem Zeigefinger wie sich das halt jemand vorstellt, aber der halt (hier unsere Politiker) selbst nicht damit rechnet, dass sich auch real viele daran halten werden.

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von garryoo » Fr 6. Sep 2013, 10:21

okay
sry das ichs noch mal warm mache

ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von BigBen » Fr 6. Sep 2013, 10:34

garryoo hat geschrieben:okay
sry das ichs noch mal warm mache

ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg


Nein, bringt nix, der Käufer muss es dann ja eh registrieren.
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Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Fr 6. Sep 2013, 10:37

garryoo hat geschrieben:okay
sry das ichs noch mal warm mache

ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg



Du bewegst dich gerade in einen rechtl. Graubereich (Stichwort: Strohmannkauf)
Ich würde deine posts etwas überdenken.

PS.: sollte ich dich misverstanden haben bitte ich dies klarzustellen.

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von garryoo » Fr 6. Sep 2013, 10:45

nein
ganz einfach

ich habe eine noch nicht registrierte kat.c
und da ich sie jz sowieso verkaufen werde - will ich wissen ob es notwendig ist sie jz noch anzumelden

sry für das missverständnis

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Fr 6. Sep 2013, 10:48

Hast du die waffe VOR oder NACH dem 1.okt 2012 erworben?

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von garryoo » Fr 6. Sep 2013, 10:50

nach

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