zu spät registrieren
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: zu spät registrieren
ich verstehe natürlich den sinn einer registrierungsfrist
finde es drotzdem nicht in richtig den bürger in diese situation kommen zu lassen immerhin will ich ja das vorgeschrieben richtige tun
aber naja selber schuld
finde es drotzdem nicht in richtig den bürger in diese situation kommen zu lassen immerhin will ich ja das vorgeschrieben richtige tun
aber naja selber schuld
Re: zu spät registrieren
garryoo hat geschrieben:ich verstehe natürlich den sinn einer registrierungsfrist
finde es drotzdem nicht in richtig den bürger in diese situation kommen zu lassen immerhin will ich ja das vorgeschrieben richtige tun
aber naja selber schuld
Ich will jetzt nicht den Besserwisser od Oberlehrer spielen. Aber DU hättest dich vorher informieren und vergewissern müssen. Das ist immerhin deine Pflicht als Waffenbesitzer.
Natürlich trifft den Staat und tlw die Medien als Informationsgeber eine Teilschuld aber die Hauptlast liegt bei dir!
Aber ich denke du bist eh einsichtig

- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3029
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: zu spät registrieren
Angesichts der bis jetzt Katasrophalen Nachmelde-und Meldezahlen wird das BMI sich vorsehen irgendwelche Strafen oder sonstiges zu verhängen.Ich vermute mal das es sogar eine drangehängte Nachfrist gibt oder eine unterlassene Meldung von Altbestand Straffrei ausgeht,zumal es nicht mal eine Sanktion für eine unterlassene Nachmeldung gibt,zumindest steht dort nix in der Novelle.
Meines Erachtens ist auch die Nachmeldefrist verhältnismäßig viel zu kurz.
Zugegben,ich hab bis dazo mich noch nicht durchgerungen meinen Altbestand zu melden,ich hab aber auch noch etwas Zeit.....
Meines Erachtens ist auch die Nachmeldefrist verhältnismäßig viel zu kurz.
Zugegben,ich hab bis dazo mich noch nicht durchgerungen meinen Altbestand zu melden,ich hab aber auch noch etwas Zeit.....
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 

Re: zu spät registrieren
§ 51 behandelt die verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im Waffengesetz.
Bei Abs 2 wird man fündig wenn man sich fragt wie eine unterlassene Registrierung von Altbesitz (siehe § 58 Abs 2) von der Behörde zu ahnden ist.
Bei Abs 2 wird man fündig wenn man sich fragt wie eine unterlassene Registrierung von Altbesitz (siehe § 58 Abs 2) von der Behörde zu ahnden ist.

Re: zu spät registrieren
Thule hat geschrieben:§ 51 behandelt die verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im Waffengesetz.
Bei Abs 2 wird man fündig wenn man sich fragt wie eine unterlassene Registrierung von Altbesitz (siehe § 58 Abs 2) von der Behörde zu ahnden ist.
Richtig ausserdem wird der Verfall bestätigt (sofern KEINE Papiermeldung vorhanden - unklare Herkunft):

Anm.: Wobei Freiheitsstrafe wie oben bereits erwähnt nur im wiederholten und bewussten Fall verhängt werden kann.
Re: zu spät registrieren
Und jetzt lest euch diese Paragraphen mal ganz "genau" durch.
Der §58 Abs 2 WaffG regelt die Nachregistrierung von Kat C und D Waffen die man bereits vor Beginn der zentralen Registrierung besessen hat. §51 und §52 WaffG sehen für diese Fälle KEINE Strafe vor!!!!
Werden diese Waffen verkauft dann kommt ja erst der §33 WaffG zur Anwendung und damit in Folge bei Nichtregistrierung die §§51f WaffG.
Die haben bei der Einführung der Nachregistrierung in Wahrheit schon nicht damit gerechnet dass das wirklich recht viele machen werden. Die hofften halt dass das ein paar Jäger machen, damit was in der Statistik positiv aufscheint. Aber noch einmal: Ich habe bisher keinen einzigen Politiker gehört oder Beamten, wo hervorginge dass sie die Nachregistrierung überhaupt interessiert. Die haben dafür keine Strafe vorgesehen und ich glaube auch nicht dass sie sich drübertrauen und eine einführen. Bis dato gibts keine dafür vorgesehenen Strafen.
Und dass der §52 WaffG zur Anwendung kommt falls man doch mal hier eine Strafe vorsehen sollte weil man eine "Nach"meldung unterlassen hat, also das kostet mich lediglich ein Lachen.
Der §58 Abs 2 WaffG regelt die Nachregistrierung von Kat C und D Waffen die man bereits vor Beginn der zentralen Registrierung besessen hat. §51 und §52 WaffG sehen für diese Fälle KEINE Strafe vor!!!!
Werden diese Waffen verkauft dann kommt ja erst der §33 WaffG zur Anwendung und damit in Folge bei Nichtregistrierung die §§51f WaffG.
Die haben bei der Einführung der Nachregistrierung in Wahrheit schon nicht damit gerechnet dass das wirklich recht viele machen werden. Die hofften halt dass das ein paar Jäger machen, damit was in der Statistik positiv aufscheint. Aber noch einmal: Ich habe bisher keinen einzigen Politiker gehört oder Beamten, wo hervorginge dass sie die Nachregistrierung überhaupt interessiert. Die haben dafür keine Strafe vorgesehen und ich glaube auch nicht dass sie sich drübertrauen und eine einführen. Bis dato gibts keine dafür vorgesehenen Strafen.
Und dass der §52 WaffG zur Anwendung kommt falls man doch mal hier eine Strafe vorsehen sollte weil man eine "Nach"meldung unterlassen hat, also das kostet mich lediglich ein Lachen.
Nehmen wir mal einen Jäger an, der Waffen hat die er nicht nachregistriert hat und auch gemeldete, weil er sich neue gekauft hat. Dieser verwahrt alle korrekt. Tja, das Gericht möchte ich sehen, das sagt für die Nicht"nach"registrierten (geht ja nur ums zentrale Register, um ein bißchen Papier, nach altem Recht waren diese ja eh legal) ist eine Abwehr von Gefahren nötig ... und für die zentral gemeldeten nicht. Bei diesem Jäger ist ja kein Unterschied bezüglich der 2 Waffengruppen bezüglich ausgehender Gefahr feststellbar. Also selbst wenn, einziehen ... also geh bitte, niemals.die Verfallserklärung zur Abwehr von Gefahren, die mit dem mißbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch von Waffen oder unsicherer Verwahrung verbunden sind, geboten erscheint
Re: zu spät registrieren
Dein wort in gottes ohr! Trotzdem sollte jeder seine waffen bis zum juni 14 registrieren um konsequenzen zu vermeiden.
Re: zu spät registrieren
Bud Spencer hat geschrieben:Dein wort in gottes ohr! Trotzdem sollte jeder seine C-waffen bis zum juni 14 registrieren um konsequenzen zu vermeiden.

Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: zu spät registrieren
Nur es werden nur wenige tun. Wenn selbst unter "Jägern", die sich ja sonst auch alles gefallen lassen, immer öfters Diskussionen laufen, ala nur ein paar Waffen die man dauernd nutzt nachzuregistrieren und den Rest nicht, dann kann man sich ausmalen wieviel die Durchschnittsbevölkerung nachregistrieren wird. So gut wie nichts. Derzeit wurden angeblich lediglich 30.000 Waffen nachregistriert. Das ist ja in Wahrheit gar nichts.
Selbst die Obersten Funktionäre der Jäger sagen offen wenn man sie fragt: Nein, jetzt nicht registrieren, warten bis zum Schluss, vielleicht ändert sich ja noch was und vielleicht bleibts ja bei keinen Strafen ... wie die das meinen darf jeder selbst auslegen.
Und nicht falsch verstehen. Ich rate niemandem "nicht" nachzuregistrieren, wir halten uns ja alle an Gesetze. Aber ein Gesetz dass keine Strafen vorsieht, sehe ich eher als kleinen moralischen Hinweis mit erhobenem Zeigefinger wie sich das halt jemand vorstellt, aber der halt (hier unsere Politiker) selbst nicht damit rechnet, dass sich auch real viele daran halten werden.
Selbst die Obersten Funktionäre der Jäger sagen offen wenn man sie fragt: Nein, jetzt nicht registrieren, warten bis zum Schluss, vielleicht ändert sich ja noch was und vielleicht bleibts ja bei keinen Strafen ... wie die das meinen darf jeder selbst auslegen.
Und nicht falsch verstehen. Ich rate niemandem "nicht" nachzuregistrieren, wir halten uns ja alle an Gesetze. Aber ein Gesetz dass keine Strafen vorsieht, sehe ich eher als kleinen moralischen Hinweis mit erhobenem Zeigefinger wie sich das halt jemand vorstellt, aber der halt (hier unsere Politiker) selbst nicht damit rechnet, dass sich auch real viele daran halten werden.
Re: zu spät registrieren
okay
sry das ichs noch mal warm mache
ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg
sry das ichs noch mal warm mache
ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg
Re: zu spät registrieren
garryoo hat geschrieben:okay
sry das ichs noch mal warm mache
ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg
Nein, bringt nix, der Käufer muss es dann ja eh registrieren.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: zu spät registrieren
garryoo hat geschrieben:okay
sry das ichs noch mal warm mache
ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg
Du bewegst dich gerade in einen rechtl. Graubereich (Stichwort: Strohmannkauf)
Ich würde deine posts etwas überdenken.
PS.: sollte ich dich misverstanden haben bitte ich dies klarzustellen.
Re: zu spät registrieren
nein
ganz einfach
ich habe eine noch nicht registrierte kat.c
und da ich sie jz sowieso verkaufen werde - will ich wissen ob es notwendig ist sie jz noch anzumelden
sry für das missverständnis
ganz einfach
ich habe eine noch nicht registrierte kat.c
und da ich sie jz sowieso verkaufen werde - will ich wissen ob es notwendig ist sie jz noch anzumelden
sry für das missverständnis
Re: zu spät registrieren
Hast du die waffe VOR oder NACH dem 1.okt 2012 erworben?