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Re: zu spät registrieren
Verfasst: Do 5. Sep 2013, 18:48
von garryoo
ich verstehe natürlich den sinn einer registrierungsfrist
finde es drotzdem nicht in richtig den bürger in diese situation kommen zu lassen immerhin will ich ja das vorgeschrieben richtige tun
aber naja selber schuld
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Do 5. Sep 2013, 18:57
von Bud Spencer
garryoo hat geschrieben:ich verstehe natürlich den sinn einer registrierungsfrist
finde es drotzdem nicht in richtig den bürger in diese situation kommen zu lassen immerhin will ich ja das vorgeschrieben richtige tun
aber naja selber schuld
Ich will jetzt nicht den Besserwisser od Oberlehrer spielen. Aber DU hättest dich vorher informieren und vergewissern müssen. Das ist immerhin deine Pflicht als Waffenbesitzer.
Natürlich trifft den Staat und tlw die Medien als Informationsgeber eine Teilschuld aber die Hauptlast liegt bei dir!
Aber ich denke du bist eh einsichtig

Re: zu spät registrieren
Verfasst: Do 5. Sep 2013, 20:31
von Maggo
Angesichts der bis jetzt Katasrophalen Nachmelde-und Meldezahlen wird das BMI sich vorsehen irgendwelche Strafen oder sonstiges zu verhängen.Ich vermute mal das es sogar eine drangehängte Nachfrist gibt oder eine unterlassene Meldung von Altbestand Straffrei ausgeht,zumal es nicht mal eine Sanktion für eine unterlassene Nachmeldung gibt,zumindest steht dort nix in der Novelle.
Meines Erachtens ist auch die Nachmeldefrist verhältnismäßig viel zu kurz.
Zugegben,ich hab bis dazo mich noch nicht durchgerungen meinen Altbestand zu melden,ich hab aber auch noch etwas Zeit.....
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 07:57
von Thule
§ 51 behandelt die verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im Waffengesetz.
Bei Abs 2 wird man fündig wenn man sich fragt wie eine unterlassene Registrierung von Altbesitz (siehe § 58 Abs 2) von der Behörde zu ahnden ist.

Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 08:06
von Bud Spencer
Thule hat geschrieben:§ 51 behandelt die verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im Waffengesetz.
Bei Abs 2 wird man fündig wenn man sich fragt wie eine unterlassene Registrierung von Altbesitz (siehe § 58 Abs 2) von der Behörde zu ahnden ist.

Richtig ausserdem wird der Verfall bestätigt (sofern KEINE Papiermeldung vorhanden - unklare Herkunft):

Anm.: Wobei Freiheitsstrafe wie oben bereits erwähnt nur im wiederholten und bewussten Fall verhängt werden kann.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 09:33
von Noldi
Und jetzt lest euch diese Paragraphen mal ganz "genau" durch.
Der §58 Abs 2 WaffG regelt die Nachregistrierung von Kat C und D Waffen die man bereits vor Beginn der zentralen Registrierung besessen hat. §51 und §52 WaffG sehen für diese Fälle
KEINE Strafe vor!!!!
Werden diese Waffen verkauft dann kommt ja erst der §33 WaffG zur Anwendung und damit in Folge bei Nichtregistrierung die §§51f WaffG.
Die haben bei der Einführung der Nachregistrierung in Wahrheit schon nicht damit gerechnet dass das wirklich recht viele machen werden. Die hofften halt dass das ein paar Jäger machen, damit was in der Statistik positiv aufscheint. Aber noch einmal: Ich habe bisher keinen einzigen Politiker gehört oder Beamten, wo hervorginge dass sie die Nachregistrierung überhaupt interessiert. Die haben dafür keine Strafe vorgesehen und ich glaube auch nicht dass sie sich drübertrauen und eine einführen. Bis dato gibts keine dafür vorgesehenen Strafen.
Und dass der §52 WaffG zur Anwendung kommt falls man doch mal hier eine Strafe vorsehen sollte weil man eine "Nach"meldung unterlassen hat, also das kostet mich lediglich ein Lachen.
die Verfallserklärung zur Abwehr von Gefahren, die mit dem mißbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch von Waffen oder unsicherer Verwahrung verbunden sind, geboten erscheint
Nehmen wir mal einen Jäger an, der Waffen hat die er nicht nachregistriert hat und auch gemeldete, weil er sich neue gekauft hat. Dieser verwahrt alle korrekt. Tja, das Gericht möchte ich sehen, das sagt für die Nicht"nach"registrierten (geht ja nur ums zentrale Register, um ein bißchen Papier, nach altem Recht waren diese ja eh legal) ist eine Abwehr von Gefahren nötig ... und für die zentral gemeldeten nicht. Bei diesem Jäger ist ja kein Unterschied bezüglich der 2 Waffengruppen bezüglich ausgehender Gefahr feststellbar. Also selbst wenn, einziehen ... also geh bitte, niemals.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 09:40
von Bud Spencer
Dein wort in gottes ohr! Trotzdem sollte jeder seine waffen bis zum juni 14 registrieren um konsequenzen zu vermeiden.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 09:46
von Steirer
Bud Spencer hat geschrieben:Dein wort in gottes ohr! Trotzdem sollte jeder seine C-waffen bis zum juni 14 registrieren um konsequenzen zu vermeiden.

Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 09:50
von Noldi
Nur es werden nur wenige tun. Wenn selbst unter "Jägern", die sich ja sonst auch alles gefallen lassen, immer öfters Diskussionen laufen, ala nur ein paar Waffen die man dauernd nutzt nachzuregistrieren und den Rest nicht, dann kann man sich ausmalen wieviel die Durchschnittsbevölkerung nachregistrieren wird. So gut wie nichts. Derzeit wurden angeblich lediglich 30.000 Waffen nachregistriert. Das ist ja in Wahrheit gar nichts.
Selbst die Obersten Funktionäre der Jäger sagen offen wenn man sie fragt: Nein, jetzt nicht registrieren, warten bis zum Schluss, vielleicht ändert sich ja noch was und vielleicht bleibts ja bei keinen Strafen ... wie die das meinen darf jeder selbst auslegen.
Und nicht falsch verstehen. Ich rate niemandem "nicht" nachzuregistrieren, wir halten uns ja alle an Gesetze. Aber ein Gesetz dass keine Strafen vorsieht, sehe ich eher als kleinen moralischen Hinweis mit erhobenem Zeigefinger wie sich das halt jemand vorstellt, aber der halt (hier unsere Politiker) selbst nicht damit rechnet, dass sich auch real viele daran halten werden.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 10:21
von garryoo
okay
sry das ichs noch mal warm mache
ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 10:34
von BigBen
garryoo hat geschrieben:okay
sry das ichs noch mal warm mache
ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg
Nein, bringt nix, der Käufer muss es dann ja eh registrieren.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 10:37
von Bud Spencer
garryoo hat geschrieben:okay
sry das ichs noch mal warm mache
ist es empfehlenswert jz noch zu registrieren obwohl ich es demnächst verkaufen werde
mfg
Du bewegst dich gerade in einen rechtl. Graubereich (Stichwort: Strohmannkauf)
Ich würde deine posts etwas überdenken.
PS.: sollte ich dich misverstanden haben bitte ich dies klarzustellen.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 10:45
von garryoo
nein
ganz einfach
ich habe eine noch nicht registrierte kat.c
und da ich sie jz sowieso verkaufen werde - will ich wissen ob es notwendig ist sie jz noch anzumelden
sry für das missverständnis
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 10:48
von Bud Spencer
Hast du die waffe VOR oder NACH dem 1.okt 2012 erworben?
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 10:50
von garryoo
nach