Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Verfasst: Di 10. Sep 2013, 18:13
Eben,Neuregistrierug ist nur über den Büchser möglich,Keine Möglichkeit direkt über die Behörde oder übers Internet zu registrieren.Somit dient dem ZWR eher den Büchsern als Einnahmequelle als als Rückverfolgung der Waffe an sich.
Es gibt auch keine fixe Gebührenordnung,jeder Büchser kann das verlangen was er will.
Es gibt auch keine fixe Gebührenordnung,jeder Büchser kann das verlangen was er will.