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Re: alte WBK
Verfasst: Mi 11. Sep 2013, 14:37
von Bud Spencer
BigBen hat geschrieben:Cool, wusste nicht dass in England doch wieder ein wenig Waffengesetz minimalst entschärft wurde!
Gesetze sind doch was für den Pöbel!
Reiche, aristokratische britische Gentleman stehen über dem Gesetz!

Re: alte WBK
Verfasst: Mi 11. Sep 2013, 16:35
von Noldi
Hat wer mal einen aktuellen Link zu den Waffengesetzen in Wales, England, Schottland, Nordirland und Irland?
Irgendwie finde ich nichts aktuelles ...
Re: alte WBK
Verfasst: Mi 11. Sep 2013, 16:47
von Morgan
Re: alte WBK
Verfasst: Mi 11. Sep 2013, 16:51
von Bud Spencer
In Schottland wird gerade diskutiert ob Luftdruckwaffen nun registrierungspflichtig werden wie es in England schon der Fall ist!

Ich find diesen Satz schön
Conversely, guns manufactured after the Second World War may be less likely to be
held to be of historic interest in themselves, in as far as they are more likely to have
survived in numbers although numbers surviving were reduced following the handgun
ban in the 1997 Act. Nevertheless, as with (vi), there may be special cases which
will need to be assessed individually on their merits, as the firearm may be of historic
interest to collectors and deserve preservation in its own right. For example, this might
include more recent weapons used in Afghanistan or Iraq.
Eine Glock 18 bitte! Hat der Saddam ghabt
Wenns den sooo einfach ginge

*Ironie*
Re: alte WBK
Verfasst: Mi 11. Sep 2013, 19:49
von 924sas
Noldi hat geschrieben:Hat wer mal einen aktuellen Link zu den Waffengesetzen in Wales, England, Schottland, Nordirland und Irland?
Irgendwie finde ich nichts aktuelles ...
Hier für Nord Irland über Police Service NI
http://www.psni.police.uk/directory/advice-and-legislation/firearms/advice_firearms_know_the_law.htm
Re: alte WBK
Verfasst: Mi 11. Sep 2013, 22:37
von Morgan
Bud Spencer hat geschrieben:In Schottland wird gerade diskutiert ob Luftdruckwaffen nun registrierungspflichtig werden wie es in England schon der Fall ist!

Ich find diesen Satz schön
Conversely, guns manufactured after the Second World War may be less likely to be
held to be of historic interest in themselves, in as far as they are more likely to have
survived in numbers although numbers surviving were reduced following the handgun
ban in the 1997 Act. Nevertheless, as with (vi), there may be special cases which
will need to be assessed individually on their merits, as the firearm may be of historic
interest to collectors and deserve preservation in its own right. For example, this might
include more recent weapons used in Afghanistan or Iraq.
Eine Glock 18 bitte! Hat der Saddam ghabt
Wenns den sooo einfach ginge

*Ironie*
es geht relativ einfach, du bist nur der willkür des bearbeiters ziemlich ausgeliefert, insbesondere hinsichtlich formulierungen. wenn dein antrag ihm nicht passt, wirds halt nix. der bursche, der mir 3 FFW "zwischenlagern" würde, hat mir da einiges gezeigt, was ihm abgelehnt und nach neuformulierung genehmigt wurde.
Re: alte WBK
Verfasst: Sa 9. Nov 2013, 17:29
von Morgan
BigBen hat geschrieben:Eine FFW in den UK? das halte ich für ein Gerücht....Flinte oder Repetiergewehr von mir aus....aber FFW (wenn es sich nicht gerade um Vorderlader handelt)?
nachdem jetzt die praktische erfahrung da ist: heute sicherheitsschulung beim Home Office-tauglichen club, inkl schiessen mit UHR (.357), Martini-Henry einzelader, repetierer und halbautomaten (alle in .22 LR), ab nächster woche offiziell mitglied, dann in 3 monaten, wenn die 'probezeit' im club vorbei ist, ansuchen um lizenz für flinten und büchsen. flinten gingen gleich, büchsen nur mit mitgliedschaft im club, somit warte ich, und zahl nur einmal die gebühren.
alles relativ schmerzlos. FFW dann in einem jahr, wobei scheinbar die möglichkeit besteht, die österreichische WBK auf eine UK 'umzutauschen' und das verfahren eventuell abzukürzen, wird vom club geklärt, ob das durchgeht.
Re: alte WBK
Verfasst: Sa 9. Nov 2013, 20:47
von sepp
Danke für die Infos und schön dass du dich wieder meldest von "drüben"
lg sepp

Re: alte WBK
Verfasst: So 10. Nov 2013, 00:27
von Morgan
muss ja fast ein auge auf euch haben, kann ja sein, dass mich die AT-gesetze in ein paar jahren oder jahrzehnten wieder betreffen.

detail am rande zu der gesetzeslage hier: auf der lizenz steht kaliber der waffe, sowie der passenden munition. du darfst keine andere muni besitzen. du darfst privat keine muni weitergeben. somit fallen so dinge wie einkaufsgemeisnchaften weg. letzteres auch, weil du keine paar tausend schuss haben darfst, ca. 500 stück/kaliber sind die schmerzgrenze. wiederladen braucht eine eigene lizenz, du kannst zwar hülsen, geschoss, pulver und zündhüte haben, wenn du sie aber ohne lizenz zusammenbaust, stehen 5 jahre im bau an. da sieht man, wie schräg es werden kann, bevor ein vollständiges verbot kommt.