einschränkung waffenpass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bud Spencer

Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Bud Spencer » Mi 25. Sep 2013, 12:49

Hellboy hat geschrieben:
@bud: is eh klar, wenn ich eine waffe führe dann geb ich der polizei sowieso bescheid, sobald ich mit denen in kontakt komme. besser einmal mehr den wp herzeigen als in den lauf blicken ..



Nein, ich sag ja nur... Bei den amis gabs da schon "Vorfälle". Und da es eigentlich hier noch nie wer erwähnt hat, hab ichs mal angeführt ;)

Bud Spencer

Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Bud Spencer » Mi 25. Sep 2013, 12:52

BigBen hat geschrieben:
Der Erlass bringt dir garnix...denn eine unzulässige Einschränkung erhält Gültigkeit wenn du sie nicht beeinspruchst. Die Einschränkung wie du sie hast ist aber OK und es sollte nicht nötig sein irgendwelche weiteren Dokumente da weiter mitzuführen.


Naja doch. Sein Dienstausweis um zu verifizieren, dass er dort tätig ist.

Bei Jägern: die Jagdkarte mit einzahlungsbeleg (nur dadurch gültig) und event. Ausgangsschein.

Bei Taxifahrern: Lizenz der Innung.

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Sep 2013, 13:06

So ist es!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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