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Re: einschränkung waffenpass

Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 12:49
von Bud Spencer
Hellboy hat geschrieben:
@bud: is eh klar, wenn ich eine waffe führe dann geb ich der polizei sowieso bescheid, sobald ich mit denen in kontakt komme. besser einmal mehr den wp herzeigen als in den lauf blicken ..



Nein, ich sag ja nur... Bei den amis gabs da schon "Vorfälle". Und da es eigentlich hier noch nie wer erwähnt hat, hab ichs mal angeführt ;)

Re: einschränkung waffenpass

Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 12:52
von Bud Spencer
BigBen hat geschrieben:
Der Erlass bringt dir garnix...denn eine unzulässige Einschränkung erhält Gültigkeit wenn du sie nicht beeinspruchst. Die Einschränkung wie du sie hast ist aber OK und es sollte nicht nötig sein irgendwelche weiteren Dokumente da weiter mitzuführen.


Naja doch. Sein Dienstausweis um zu verifizieren, dass er dort tätig ist.

Bei Jägern: die Jagdkarte mit einzahlungsbeleg (nur dadurch gültig) und event. Ausgangsschein.

Bei Taxifahrern: Lizenz der Innung.

Re: einschränkung waffenpass

Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 13:06
von Stickhead
So ist es!