rhodium hat geschrieben:Selbst wenn man dann den klasse f4 schein hat, darf man noch lange nicht auf grosseinkauf gehen oder gar spontan Feuerwerke abbrennen. Anmeldung und der ganze zauber sind Pflicht!
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Stimmt! F2 müsstest du bei dem Gemeindeamt melden in der du ballern möchtest, F3 und F4 bleibt dir der Weg zur BH nicht erspart!
Da musst du einen Antrag abgeben in dem alles sehr genau beschrieben ist:
Abbrennplatz (Grundstücksplan und Einverständnis des Besitzers)
Zuschauerraum (Grundstücksplan und Einverständnis des Besitzers)
Angabe der verwendeten pyrotechnischen Gegenstände
Exakte Dauer des Feuerwerks, (Beginnzeit und Ende)
Veranstalter und der verantwortliche Pyrotechniker
Sicherheitsabstände zu den Zuschauern und zu bebauten Gebieten, usw. usw.
Nach der behördlichen Begehung und Prüfung der Angaben bekommst du dann einen mehr oder weniger dicken Bescheid!
Darin stehen dann sämtliche Auflagen die dir von der Behörde aufgebrummt werden (z.B. Notarzt und Feuerwehr)
Mit diesem Bescheid darfst dann auch offiziell in Ö F3 und F4 einkaufen gehen!
Das hat sich glaub mit dem neuen Gesetz nicht geändert!
Korregierts mich bitte wenn ich da falsch lieg!!
LG