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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Sa 28. Dez 2013, 08:08
von diver99
Kapselpracker hat geschrieben:Hi!
Das habe ich gefunden:
Die § 43 Abs 1 lit b Z 1 und Abs 4, § 52 lit a Z 10 a und b StVO lassen nicht den Schluß zu, daß durch das Richtzeichen "Ortstafel, Ortsende" (§ 53 Z 17 b StVO) das Verbotzeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" (§ 52 lit a Z 10 a StVO) aufgehoben wird. Das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung ist grundsätzlich durch das Verbotzeichen "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" (§ 52 lit a z 10 b StVO) angezeigt. Auch wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Straßenstrecke angeordnet ist, die teilweise durch ein Gebiet führt, das durch Ortstafeln Ortsgebiet gekennzeichnet ist, endet sie erst durch das Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 10 b StVO.

Aber ganz ehrlich, bis dato bin ich nach einer Ortstafel Ende aufs Gas gestiegen.

mfg Andi


Vielen Dank für deine Mühe! Jetzt ist alles klar!

Lg

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Sa 28. Dez 2013, 08:38
von IT Guy
Und? Wer hat gewonnen?

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Sa 28. Dez 2013, 09:54
von diver99
IT Guy hat geschrieben:Und? Wer hat gewonnen?


Hab schon bezahlt! ;-) Ich hab beschlossen, ich halt mich da künftig raus. Der Führerschein ist momentan sowieso ein Wahnsinn. Ich hab genau 8 Fahrstunden und 14 Tage gebraucht. Heute brauchst einen Kleinkredit und ein Jahr Zeit für die 3000 km. ;-)

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Sa 28. Dez 2013, 21:17
von kasimir
In Österreich gelten im Allgemeinen die folgenden Höchstgeschwindigkeiten: 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Landstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Das Tempo ist allerdings entsprechend den äußeren Verhältnissen (Witterung, Straßenzustand, etc.) anzupassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann durch entsprechende Beschilderung sowohl nach oben als auch nach unten verändert werden. Eine genaue Einteilung der Straßen und der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erfolgt nach dem Straßensystem in Österreich. Wichtig ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Ortstafeln nicht aufgehoben werden.[1][2] Fährt man beispielsweise auf einer Freilandstraße und passiert ein Begrenzungsschild auf 70 km/h, dann darf man auch in einer danach kommenden Ortschaft weiterhin 70 km/h fahren, sofern das Beschränkungsschild nicht explizit aufgehoben oder durch ein anderes ersetzt wurde. Auch am Ortsende bleibt die ursprüngliche Begrenzung vor der Ortschaft auf 70 km/h aufrecht. Erst wenn die Beschränkung aufgehoben wird, sind auf der Freilandstraße wieder 100 km/h erlaubt.

Quelle wikipedia

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 00:46
von rhodium
D.h. die IG-L (= 100) gilt nach einem Tunnel mit 80 beim Aufheben des 80ers wieder oder gelten normale 130? ... da würde einiges zusammen kommen.

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Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 03:11
von Steirer
rhodium hat geschrieben:D.h. die IG-L (= 100) gilt nach einem Tunnel mit 80 beim Aufheben des 80ers wieder oder gelten normale 130? ... da würde einiges zusammen kommen.

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Steht nach dem Tunnel garntiert wieder IG-L 100er ...

Die Autobahn ist gepflastert damit :(

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 09:04
von rhodium
Früher oder später schon. Aber wenn nur die Beschränkung im Tunnel aufgehoben ist ...

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 09:11
von Kapselpracker
na dann gilt die vorher gegangene Beschränkung.

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 15:04
von IT Guy
Nö, dann gilt die "Straßenübliche" oder wie heißt das?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird nur durch "Ende Begrenzung" oder eine neue Begrenzung aufgebhoben. Beispiel: Baustelle auf der Autobahn: erst 100, dann 80, dann 60, dann "Ende Begrenzung". Somit gillt wieder 130 auf der Bahn.

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 16:02
von Kapselpracker
IT Guy hat geschrieben:Nö, dann gilt die "Straßenübliche" oder wie heißt das?....

Wieso nein?
Wenn z.b. eine 100erter Begr. ist, und durch einen Tunnel eine 80ziger Begr. beginnt und am Tunnelende die 80ziger wieder aufgehoben wird, gilt danach noch immer die 100erter Begrenzung.

mfg Andi

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 30. Dez 2013, 16:41
von Mr. Smith
Hallo!

100er aber nur wenn die 80er Beschränkung aufgehoben wird, sprich Tafel weis 80 und ein grauer Schrägstrich.

zumeist wird aber nur die weiße runde "leere" Tafel mit grauem Schrägstrich, sprich alle Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben.

Dann kommt die Regel 130 Autobahn, 100 Freiland und 50 Ortsgebiet.

LG

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 11:39
von Gw10
da hab ich noch eine bessere frage für euch, wos viele viele aufstreut:


man kommt zu einer ungeregelten kreuzung und hat ein im volksmund gerne "nachrangschild" genannges verkehrszeichen vor sich. der rest der kreuzungsteilnehmer hat kein schild.
man will gerade aus fahren, es kommt aber ein entgegenkommender linksabbieger zeitgleich zur kreuzung und kündigt sein "links abbiegen" mit blinker an.

wer darf zuerst fahren und warum?

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 11:43
von hungarus_old
Hat er auch ein Vorranggeben, muss per Handzeichen ausgemacht werden :) Hat er keines hat er natürlich dir gegenüber Vorrang.

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 11:49
von sepp
+1 (hätte das genauso gesehen ohne Handzeichen allerdings da du ja gradeaus fährst)

lg sepp :at1:

Re: Kleine Führerscheinfrage - Wette mit meiner Tochter!

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 13:54
von Twister
hungarus hat geschrieben:Hat er auch ein Vorranggeben, muss per Handzeichen ausgemacht werden :) Hat er keines hat er natürlich dir gegenüber Vorrang.


Stimmt fast, hat der linksabbiegende ebenfalls ein Vorrang geben Schild gilt Rechtsregel! hat er keines hast du recht!


Anderes Rätsel: wer hat Vorrang? Kreuzung, ich will die Kreuzung überqueren habe allerdings ein Vorrang geben Schild, rechts will ebenfalls einer die Kreuzung queren, dieser hat aber ein Stoppschild. Viel Spass