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Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 13:29
von JPS1
Könntest du bitte §8 (6) einscannen?
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 13:34
von Bud Spencer
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 13:52
von gewo
kuni hat geschrieben:Es war kein Problem die Waffe mit der Rechnung nach zu melden, dauerte wenige Minuten (Mappe mit allen Unterlagen hatte ich mit). Der Referent hat das dann mit dem Händler geklärt. Das anscheinend sehr eindrucksvoll und lautstark (lt. seiner Sekretärin), ich bekam auf jeden Fall ein Brief mit einer Entschuldigung vom Händler - habe dort aber nie mehr etwas gekauft (Fa. Sxxxx, Salzburg).
ABER der Hit kommt: lt. meinem Referent macht zwar der Händler die Eintragung, aber der Kunde ist für die Richtigkeit verantwortlich und muss die Richtigkeit der Eintragung kontrollieren. D.h. wenn der Händler vergisst wird auch der Endkunde bestraft. Es wäre lt. Referenten wieder eine der vielen Besonderheiten im WaffGesetz. Würde bei einer Kontrolle die Waffe gefunden werden, und die Rechnung ist älter als 6 Wochen wird einmal ein Verfahren eröffnet. Was das erste ist kann sich eh jeder vorstellen. Die Klärung kann dann einige Wochen/Monate dauern....
hi
ich glaube dir gerne dass dir das so gesagt wurde
ist aber bullshit
der haendler kann aerger mit sowas bekommen
der kunde sicher nicht
fuer die eingetragenen daten verantwortlich ist der kunde bei kat c und sonstige waffen zwr meldungen, aber nicht bei kat b ...
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 14:00
von gewo
Bud Spencer hat geschrieben:JPS1 hat geschrieben:Könntest du bitte §8 (6) einscannen?
Naja den vom Ellinger hab ich auch nur reingestellt weil es den nur mehr antiquarisch gibt und der nicht auf aktuellsten Stand is und so die Sache mit dem Copyright nicht ganz so eng ist.
hi
ellinger ist nur rechtskundiger richter
das ist eine ( etwas bessere) einzelmeinung
er liegt aber oft genug falsch
zb ist ellinger der ansicht dass das mitfuehren von geladenen magazinen bedutete dass man die transportierte waffe nicht transportiert sondern fuehrt nd aehnlicher unsinn
der ellinger ist da nicht die bibel
und vor allem hat sich durch die aenderung der zwr meldeverpflichtung und der meldeverpflichtun fuer flinten die gesetzeslage geaendert
vor dem 1.10.2012 sind die flinten den beamten bei der kontrolle nix angegangen
jetzt schon, weil meldepflichtig ( oder glaubhaftmachung dass vor 1.10.12 schon besessen)
beides wird ohne kontrolle der seriennummer ned moeglich sein
die gesetzeslage ist also eine andere
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 14:13
von Bud Spencer
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 14:21
von yoda
Sind da irgendwelche Kommentare vom BMI drinnen bezüglich Rechtswidrigkeit Verwahrungskontrolle Kat.C ? Wo könnte man fragen um eine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen ?
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 14:23
von Bud Spencer

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Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 15:08
von rhodium
Am meisten gespannt bin ich darauf was passiert wenn mal einer der unzähligen falsch eingestuft verkauften HAs bei einer Kontrolle auffliegt. Kennt da jemand einen konkreten Fall?
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 15:42
von Floody
rhodium hat geschrieben:Am meisten gespannt bin ich darauf was passiert wenn mal einer der unzähligen falsch eingestuft verkauften HAs bei einer Kontrolle auffliegt. Kennt da jemand einen konkreten Fall?
Ich bin immer noch überzeugt davon, dass niemand von den Überprüfenden da sonderlich viel Ahnung hat. Bei meiner Kontrolle wars ein gemächlicher Zivilpolizist der sein Protokoll durchgemacht hat und aus - abgesehen davon hört man ja die abenteuerlichsten Stories von Polizisten die meinen man müsste Munition von Waffen trennen und ähnliches. Würde mich *wirklich* wundern wenn die Details wie MFDs kennen würden, da geht irgendein sportlich aussehender Halbautomat (USC oda was) sicher auch locker durch.
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 17:14
von gewo
Bud Spencer hat geschrieben:.... ich hab auch was gegen die Verband. ..
hi
das ist ein irrtum
ich habe nichts gegen die iwoe
aber es ist schlichtweg nicht sinnvoll als nicht-jurist auslegungen von gesetzen vorzunehmen
nicht mal jursiten koennen dir sagen was rauskommt wenn sich ein WBK/ WP besitzer weigert die ordnungsgemaesse verwahrung seiner kat C und sonstigen waffen nachzuweisen
es kann sogar sein dass es im gesetzsrahmen nicht gedeckt ist das zu ueberpruefen
ist moeglich und war vor dem 1.10.2012 sogar wahrscheinlich so
seitdem gibt es eine waffenrechtliche verpflichtung zur meldung
es gibt auch OGH urteile dass jemand der eine meldepflichtige waffe nicht meldet, waffenrechtlich nicht zuverlaessig ist
wenn nun also alle personen die genehmigungspflichtige waffen besitzen darauf ueberprueft werden sollen und duerfen ob sie waffenrechtlich zuverlaessig sind, dann steht durchaus zu befuerchten dass ein hoechstgericht die kontrolle seiner meldpflichtigen waffe (insoweit dass es dazu meldebestaetiguingen aus dem ZWR oder eben die glaubhaftmachung des altbesitzes gibt) als angemessen erachten koennte
denn wenn die eben nicht gemeldet sind ist das genau so ein anzeichen auf eine waffenrechtliche nichtzuverlaessigkeit nach defr bei diesen fuenfjaehrlichen besuchen gesucht wird
soferne die ZWR bestaetigungen da sind oder rechnungen mit datum vor 1.10.2012 wuerde ich ein erfassen der seriennummern fuer nicht vom aufarag gedeckt erachten, und fotos natuerlich schon garnicht
auf der anderen seite darf ein beamter im rahmen einer amtshandlung aufzeichnungen machen soweit er es fuer notwenig erachtet, also vermutlich ist sogar das notieren der seriennummern keine ueberschreitung seiner befugnisse ...
aber das weisst du erst dann wenns wer bis zum OGH bzw VfGH durchprozessiert hat
vorher nicht
und lass das doch bitte den jeweiligen legalwaffenbesitzer entscheiden ob er derjenige sein will der seine waffenrechtliche zuverlaessigkeit verliert oder nicht weil er es drauf ankommen laesst und bei gericht verliert
es gibt da schon einen kleinen aber feinen unterschied zwischen "zulassen von hoheitlichen zwangsmassnahmen die keine gesetzesgrundlage haben (so klingt das zumindestens was du da schreibst)" und dem sich unterwerfen unter die im gesetz vorgesehene mitwirkungspflicht bei diesen verwahrungskontrollen ...
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 17:20
von gewo
rhodium hat geschrieben:Am meisten gespannt bin ich darauf was passiert wenn mal einer der unzähligen falsch eingestuft verkauften HAs bei einer Kontrolle auffliegt. Kennt da jemand einen konkreten Fall?
ja, mehrere
dadurch das jetzt offenbar die ganzen alten meldungen die es bisher irgendwie ned in den akt geschaft haben zug um zug ins ZWR eingegeben werden kommen jetzt immer wieder solche sachen heraus
meistens eigenimporte aus DE
waffe wird von der BH eingezogen
zum bundessachverstaendigen nach wien gesandt/ gebracht
waffe wird dort ueberprueft
wenn waffe tatsaechlich nicht zulaessig ist folgt ein verfahren gegen den besitzer
die kat A waffe wird ersatzlos eingezogen
in aller regel passieren solche sachen ja bei eigenimporten wenn in dem formular fuer die verbringungserlaubnis auf der BH eine kat A waffe am kat B formular beantragt wird
der waffenbesitzer der die kat A waffe mit einer unterschobene kat B verbringungserlaubnis importiert hat verliert die WBK und die waffenrechtliche zuverlaessigkeit fuer die naechsten acht bis zehn jahre
er kann aber im zuge des verfahrens seine anderen waffen ganz normal verkaufen (zur not ueber einen buechsenmacher oder so), d.h. diese anderen waffen werden nicht ersatzlos eingezogen
geldstrafe gibts auch, logisch ...
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 17:38
von rhodium
Tolle Konsequenzen. Wenn man da selber schuld ist, ists ja eine Sache, aber wer das schöne Stück beim Händler in gutem glauben geholt hat ...
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 17:43
von gewo
rhodium hat geschrieben:Tolle Konsequenzen. Wenn man da selber schuld ist, ists ja eine Sache, aber wer das schöne Stück beim Händler in gutem glauben geholt hat ...
hi
das wird wohl drauf ankommen
an sich ist eine auskunft die jemand nachweislich falsch vom haendler bekommen hat fuer ihn als legalwaffenbesitzer verschuldensmindernd und muss beruecksichtigt werden
wenn das fuer falschauskuenfte gilt dann gilt das gibt wohl zweifellos erst recht fuer den kauf einer waffe
solche faelle sind aber in der praxis fast nicht vorstellbar
Re: Händler meldet Waffe falsch..?
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 18:01
von Stickhead
Wegen der Zulässigkeit der Überprüfung von C und D-Waffen würd ich mal in den Erlass des BMI reinschauen.
Wieviele Fälle kennst du denn, gewo?
Ich frag mich schon länger, wie sich die Kategorie A/B Halbautomaten-"Regelung" mit dem Determinierungsgebot verträgt.