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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Verfasst: Do 16. Jan 2014, 09:55
von Bud Spencer
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Verfasst: Do 16. Jan 2014, 10:08
von GSchoenbauer
glaub ich nur bedingt;
zumindest net bei der klassischen Howdah Pistole
Bild
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wennst natürlich eine "Howdah" machst, die nix weiteres als abgeschnitten Flinte ist und des mitm Büddl ans BMI schickst, dann wunderts mich net.

Bauli

Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Verfasst: Do 16. Jan 2014, 10:35
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:glaub ich nur bedingt;
zumindest net bei der klassischen Howdah Pistole
Bauli


hi

laut BMI ist die "Pedersoli Howdah Hunter" in oesterreich Kat A, verbotene waffe ...

Sehr geehrter Herr *********!
Zu Ihrem Schreiben vom 20. April 2013 darf vorweg ausgeführt werden, dass hinsichtlich der
rechtlichen Einstufung der gegenständlichen Schusswaffe "Pedersoli Howdah Hunter" –
soweit ersichtlich – keine höchstgerichtliche Judikatur vorliegt.

Auf Basis der technischen Recherchen und Beurteilung durch den Amtssachverständigen
des BM.I scheint es sich nach ho. Rechtsansicht bei der oben bezeichneten Schusswaffe um
eine verbotene Waffe gemäß § 17 Abs. 1 Z 3 WaffG 1996 zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Mag. Franz XXXXXX


quelle:
viewtopic.php?p=278876#p278876

Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Verfasst: Do 16. Jan 2014, 11:08
von Schnittbrot
So wie ich das lese, vermutet das BMI, dass es sich um eine verbotene Waffe handelt. Aber ein klares Indiz "scheint" das wohl zu sein ;-)

gewo hat geschrieben:
laut BMI ist die "Pedersoli Howdah Hunter" in oesterreich Kat A, verbotene waffe ...

Sehr geehrter Herr *********!
Zu Ihrem Schreiben vom 20. April 2013 darf vorweg ausgeführt werden, dass hinsichtlich der
rechtlichen Einstufung der gegenständlichen Schusswaffe "Pedersoli Howdah Hunter" –
soweit ersichtlich – keine höchstgerichtliche Judikatur vorliegt.

Auf Basis der technischen Recherchen und Beurteilung durch den Amtssachverständigen
des BM.I scheint es sich nach ho. Rechtsansicht bei der oben bezeichneten Schusswaffe um
eine verbotene Waffe gemäß § 17 Abs. 1 Z 3 WaffG 1996 zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Mag. Franz XXXXXX


quelle:
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Verfasst: Do 16. Jan 2014, 12:32
von gewo
Schnittbrot hat geschrieben:So wie ich das lese, vermutet das BMI, dass es sich um eine verbotene Waffe handelt. Aber ein klares Indiz "scheint" das wohl zu sein ;-)

gewo hat geschrieben:
laut BMI ist die "Pedersoli Howdah Hunter" in oesterreich Kat A, verbotene waffe ...

Sehr geehrter Herr *********!
Zu Ihrem Schreiben vom 20. April 2013 darf vorweg ausgeführt werden, dass hinsichtlich der
rechtlichen Einstufung der gegenständlichen Schusswaffe "Pedersoli Howdah Hunter" –
soweit ersichtlich – keine höchstgerichtliche Judikatur vorliegt.

Auf Basis der technischen Recherchen und Beurteilung durch den Amtssachverständigen
des BM.I scheint es sich nach ho. Rechtsansicht bei der oben bezeichneten Schusswaffe um
eine verbotene Waffe gemäß § 17 Abs. 1 Z 3 WaffG 1996 zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Mag. Franz XXXXXX


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um die konjunktive fortzusetzen:
ich vermute, dass sie das deshalb geschrieben haben weil die frage des antragstellers offenbar darauf gelautet hat, ob es dazu schon einen einstufungsbescheid gibt...
;-)

Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Verfasst: Do 16. Jan 2014, 14:10
von GSchoenbauer
najo, wenn man ehrlich ist, dann ist die "Pedersoli Howdah Hunter" nix anderes als eine abgeschnittene Flinte ...

die Auskunft würde bei einer Lancester Howdah sicher anders lauten; des is immerhin ein Zuckerl für Sammler

Aber ich will den Howdah-Thread eh net neu aufwärmen, hier gings um eine andere ...

bauli