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Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 15:12
von alfacorse
Wild, dass bei uns verletzt wird im Strassenverkehr, wird nie in Verkehr gebracht - aber Eigenverbrauch ist immer möglich. Keiner schreibt dir vor, dass du das Fleisch entsorgen musst.
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 15:19
von kuni
alfacorse hat geschrieben:Wild, dass bei uns verletzt wird im Strassenverkehr, wird nie in Verkehr gebracht - aber Eigenverbrauch ist immer möglich. Keiner schreibt dir vor, dass du das Fleisch entsorgen musst.
Das mit dem nicht in Verkehr bringen ist eben ein Irrglaube - lies dir bitte die Schulungsunterlagen nochmal durch. Wobei es natürlich finanziell (zumindest beim Rehwild) uninteressant ist (bei einem 120kg Hirsch geht's schon eher) und der Tierarzt sicher nicht so einfach eine Freigabe erteilt. Theoretisch ist es aber möglich.
Das mit dem Eigenverbrauch stimmt - wobei ich es meist zu Hundefutter verarbeite - unter der Decke schaut auch ein "nur etwas" angefahrenes Wild meist recht unappetitlich aus. Ist es schon verendet wenn ich es auffinde kommts immer in den Container - das kriegt nicht mal mein Hund
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 15:25
von Bud Spencer
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Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 15:34
von Revierler_old
Das ist eine wirklich gute Lösung.
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 15:54
von Bud Spencer
ääääääääääääääääääääääääääääääää
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 16:25
von alfacorse
kuni hat geschrieben:alfacorse hat geschrieben:Wild, dass bei uns verletzt wird im Strassenverkehr, wird nie in Verkehr gebracht - aber Eigenverbrauch ist immer möglich. Keiner schreibt dir vor, dass du das Fleisch entsorgen musst.
Das mit dem nicht in Verkehr bringen ist eben ein Irrglaube - lies dir bitte die Schulungsunterlagen nochmal durch. Wobei es natürlich finanziell (zumindest beim Rehwild) uninteressant ist (bei einem 120kg Hirsch geht's schon eher) und der Tierarzt sicher nicht so einfach eine Freigabe erteilt. Theoretisch ist es aber möglich.
Das mit dem Eigenverbrauch stimmt - wobei ich es meist zu Hundefutter verarbeite - unter der Decke schaut auch ein "nur etwas" angefahrenes Wild meist recht unappetitlich aus. Ist es schon verendet wenn ich es auffinde kommts immer in den Container - das kriegt nicht mal mein Hund
...ich habe geschrieben, dass es bei uns NICHT IN VERKEHR kommt. Wozu auch die Kosten und den Aufwand??? Der Jäger, der die Arbeit mit dem Fallwild erledigt, hat auch das Recht aufs Stück - ob er es selbst isst oder für den Hund nimmt bleibt ihm überlassen.
Gottseidank bleibt der Rücken meist gut.
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Sa 25. Jan 2014, 17:25
von Rontogosch
Wobei dann wunderts mich, das mir ein Polizeischüler erzählt hat, wie sie anhand von Zeichnungen erklärt bekommen haben wo sie hinzielen sollen mit der Dienstwaffe in so einem Fall.
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: So 26. Jan 2014, 00:36
von Barry08
Revierler hat geschrieben:Ist kein Eingriff in fremdes Jagdrecht. Da es keinen Geschädigten gibt.
. .
Lieber Freund, hier liegst du falsch.
1) Denkansatz Abschusspaln: Fallwild reduziert die freien Stücke, also ist prinzipiell eine Schädigung vorhanden, wenn auch nicht ursächlich durch den Fangschussgeber. (Schalenwild excl. Schwarzwild, für das es keinen AP gibt...)
2) Eingriff in fremdes Jagdrecht erfolgt durch das Erlegen/Töten, auch wenn man sich das Stück nicht aneignet.
3) Der Spezialfall, dass das Stück auf der Straße, nicht aber im Graben liegt, macht es einfacher hinsichtlich Eingriff ins Jagdrecht, andererseits ruht die Jagd auf der Straße...
Ob das Tierschutzgesetz (unnötiges Leiden) über das Jagdrecht gestellt wird und man sich auf Notfall berufen kann, müssen Juristen klären.
Das Argument mit "kein Geschädigter und damit kein Eingriff in fremdes Jagdrecht" gilt formaljuristisch jedenfalls im NÖ-Jagdrecht nicht.
Ich würde im Notfall auf polizeiliche Anordnung handeln, nicht aber aus freien Stücken, wenn ich den JAB nicht kenne. Zu 99% geht der Tierschutz oder "Gefahr in Verzug" vor, aber man weiß nie, wie es vor Gericht ausgeht, wenn es zu einer Anzeige und Verhandlung kommt. Logik und Hausverstand zählt im Gesetz jedenfalls wenig...
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: So 26. Jan 2014, 11:19
von escard
Incite hat geschrieben:kurz und knapp: Den Triggerfinger lang lassen.
lg
juristisch absolut korrekt! - dennoch sollte es jeder einzelne auf moralischer/ethischer Basis entscheiden können.
(wenn nur ich allein mich als Beteiligter am Unfallort befinde, weiiß ich auch ganz klar wie - für mich jedenfalls - zu entscheiden ist)
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: So 26. Jan 2014, 14:46
von kuni
escard hat geschrieben:Incite hat geschrieben:kurz und knapp: Den Triggerfinger lang lassen.
lg
juristisch absolut korrekt! - dennoch sollte es jeder einzelne auf moralischer/ethischer Basis entscheiden können.
(wenn nur ich allein mich als Beteiligter am Unfallort befinde, weiiß ich auch ganz klar wie - für mich jedenfalls - zu entscheiden ist)
Wobei die Verwendung eines Radschlüssels anstatt einer Waffe zumindest alle Waffenrechtlichen Fragen aussen vor lassen würde
LG
Re: "Gnadenschuss" für angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: So 26. Jan 2014, 14:52
von kuni
Revierler hat geschrieben:Die Polizei macht das nicht mehr, weil es dezidiert seitens der Führung verboten wurde. Damit einmal die unqualifizierte Rederei hier aufhört. Da kannst Rüffeln wie und wen du willst. Es ist der Polizei verboten.
Ich habe mir gestern das Schreiben angeschaut (ein Jagdkollege ist KI in Graz, ein anderer Major in irgend einer Verhandlungsgruppe). Es war auch eine sehr lebhafte Diskussion, da dieses Gebot von den ländlichen Polizisten "im großen Stil" ignoriert wird.
Theoretisch gebe es die Situation, dass die Polizei, wenn man keinen örtlich zuständigen Jäger erreicht, das Wild einfach verenden lassen müsste. Es gibt in der Dienstanweisung keine Regelung für diesen Fall.
Über die Hintergründe wird gerätselt - am ehesten geht man aber von der Angst vor diversen (negativen) Medienberichten aus.
LG
Andreas
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: So 26. Jan 2014, 15:43
von triggerfinger
Danke für die vielenl Antworten. Offenbar werden gleich zwei mMn ohnedies überregulierter Rechtssphären betroffen (Waffen- und Jagdrecht). Mit Vernunft scheint das alles nichts zu tun zu haben.
Nur um eines klarzustellen: Es ist ja nicht so, dass es mir besondere Freude machen würde, so ein schwer verletztes Tier zu erlegen (wahrscheinlich würde ich danach ohnedies ein paar Nächte nicht schlafen können). Es war halt ein gar nicht so irreales (weil eben teilweise miterlebtes) Gedankenspiel, bei dem die Entscheidung aus der Sicht eines mitfühlenden Menschen klar ist, rechtlich aber offenbar auch.
LG, TF.
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Di 28. Jan 2014, 14:21
von -MJ-
Frage hierzu, wer muss dass tote Tier dann abtransportieren bzw. entsorgen? Der Jäger der für dieses Revier zuständig ist oder die Gemeinde ?
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Di 28. Jan 2014, 14:30
von Raven
Rontogosch hat geschrieben:Wobei dann wunderts mich, das mir ein Polizeischüler erzählt hat, wie sie anhand von Zeichnungen erklärt bekommen haben wo sie hinzielen sollen mit der Dienstwaffe in so einem Fall.
Naja.. Wenn das Tier eine Gefährdung darstellt, dann muß ers ja können..
Sprich ein Verletzter Hund der um sich beisst, Ein Hirsch ohne Hinterlauf der sich auf der befahrenen Autobahn weiterschleppt, ein Wildschwein dass auf Angriff geht..
Könnt ich mir so vorstellen...
Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall
Verfasst: Di 28. Jan 2014, 15:00
von Bud Spencer
gshds