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Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 12:34
von Arson
woolf hat geschrieben:Arson hat geschrieben:Da an einem behördlich genehmigten Schießstand das WaffenG ja ausser Kraft ist
Wahrscheinlich hast du es eh so gemeint, aber dass WaffG ist nicht außer Kraft, nur die Bestimmungen über Erwerb, Besitz und Führen von Schußwaffen.
Jep so wars gemeint! Danke fürs richtigstellen!
lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 14:49
von Magnum828
Wie is des eigentlich mit Kaffee trinken gehen und waffe am stand liegen lassen?
Grade heute in Arzl wieder beobachtet...

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 15:01
von waldemar
Teal'c hat geschrieben:quildor82 hat geschrieben:Teal'c hat geschrieben:ganz unbeaufsichtig würd ich Kat. B Waffen auch nicht lassen. Wenn ich ganz allein wär würd ich die Pistole mitnehmen zum Scheibentausch.
Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall wo die Standaufsicht nen Halbautomaten "beschlagnahmt" hat während der Besitzer Scheiben wechseln war.

Ja aber wennst am KW Stand die Scheibe wechseln gehst bleibt die KW auch mit offenemVerschluss am Stand liegen
da latscht man aber auch keine 100m weit.

Wenn ich das richtig im Kopf hab war das auf 25 m. 100 waren es garantiert nicht, auf dem 100 m Stand gibt es eine Seilzug-Anlage.
Edit: Ups, sepp übersehen.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 15:34
von Arson
Magnum828 hat geschrieben:Wie is des eigentlich mit Kaffee trinken gehen und waffe am stand liegen lassen?
Grade heute in Arzl wieder beobachtet...

Ja voll, oder schnell raus eine rauchen...
Da is ein Holster sicher weitaus besser als mit Sack und Pack für 5 min weg vom Stand.
lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 15:44
von the_law
da mir selbst schon ein spektiv am gewehrstand geklaut wurde wo ich rausgegangen bin die scheiben wechseln, würde ich das risiko mit dem liegenlassen einer ffw nicht auf mich nehmen, auch nicht wenn das teil in einem koffer, rangebag oder ähnlichem verstaut ist....
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 16:06
von waldemar
Für viele Pistolen gibt es ja Holster, und für Langwaffen den Tragegurt. Nur was mache ich mit einer Sportpistole? Ich glaube kaum dass es z.B. für meine FN150 einen Holster gibt!

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 16:07
von W.Page
Also mit einer Pistole im Holster am Schießstand wirst zu 99% Schwierigkeiten kriegen. Das Range Bag mit der Pistole geb ich ins Auto und fertig.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 16:15
von Arson
W.Page hat geschrieben:Also mit einer Pistole im Holster am Schießstand wirst zu 99% Schwierigkeiten kriegen. Das Range Bag mit der Pistole geb ich ins Auto und fertig.
Naja die Verwahrung von Kat. B im Auto ist eigentlich auch eine NoGo Variante! Das wurde hier eh schon mal durchgekaut.
lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 16:29
von W.Page
Aber nicht auf einem Schießstand. Das akzeptiert jeder Richter im Ernstfall. Aber eh hypotetisch da niemand auf einem Schießstand ein Auto aufbricht.
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 19:08
von gewo
W.Page hat geschrieben:Also mit einer Pistole im Holster am Schießstand wirst zu 99% Schwierigkeiten kriegen. Das Range Bag mit der Pistole geb ich ins Auto und fertig.
hi
wenn bei der gelegenheit die waffe wegkommt hast mit 100% deine waffenrechtliche zuverlaessigkeit verloren inkl. wbk, wp usw. ......
auto geht garnicht
ist schon ein dutzend mal vor dem vfgh durchprozessiert worden ...
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 19:16
von Idoru
FFW verdeckt (und ungeladen) in einem Holster am Schiesstand tragen (wenn man z.B. am LFW-Stand ist und wechseln gehen muss) oder einen kleinen Rucksack oder Bauchtasche verwenden? LFW ungeladen mitnehmen tragen?
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 19:38
von Arson
Idoru hat geschrieben:FFW verdeckt (und ungeladen) in einem Holster am Schiesstand tragen (wenn man z.B. am LFW-Stand ist und wechseln gehen muss) oder einen kleinen Rucksack oder Bauchtasche verwenden? LFW ungeladen mitnehmen tragen?
Haha das ist die Lösung des Problems, an gemütlichen concealed carry!
lg
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 19:42
von Stefan
gebe euch ja soweit ja recht und halte es in der regel so, dass ich meine FFW am LW stand holstere. blöd, wenn man mehrere FFW dabei hat, aber sei mal egal.
spinnen wir den Gedanken mal weiter. 3gun bewerbe. man startet auf einer stage, hat in der regel FFW und eine LW dabei. zweite LW wird auf der stage nicht benötigt und kommt, in der regel, in einen gewehrständer bei der stage. zumindest während man selbst dran ist, aber wahrscheinlich auch beim briefing bzw. beim überlegen wie man die stage angeht und das ein paarmal durchspielt kann man nicht wirklich gut auf die Kanonen aufpassen. anderen sagen sie sollen drauf aufpassen - auch nicht so einfach. man kennt nicht immer andere, ev. sind andere auch grad gar nicht da. gibt ja nicht überall squads ...
unterm strich, alles blöd.
mfg stefan
Re: Am Schießstand mit Kat. C + B
Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 20:43
von trenck
gewo hat geschrieben:W.Page hat geschrieben:Also mit einer Pistole im Holster am Schießstand wirst zu 99% Schwierigkeiten kriegen. Das Range Bag mit der Pistole geb ich ins Auto und fertig.
hi
wenn bei der gelegenheit die waffe wegkommt hast mit 100% deine waffenrechtliche zuverlaessigkeit verloren inkl. wbk, wp usw. ......
auto geht garnicht
ist schon ein dutzend mal vor dem vfgh durchprozessiert worden ...
Wenn ich mich nicht sehr irre, ist bei einem Schießstand streng genommen nicht einmal die Verwahrung einer Kat. C Waffe im Auto erlaubt. Gab es da nicht neulich ein Urteil, dass dann keine Kat. C Waffe im Auto gelassen werden darf, wenn für einen potenziellen Dieb auf Grund der Umgebung daraus geschlossen werden kann, dass im Auto Waffen vorhanden sein könnten? Und das ist beim Parkplatz eines Schießstandes ja wohl der Fall.
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