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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 10:19
von KGR84
Also wir haben heute mal beim Amt für Waffenangelegenheiten angerufen.

§23b geht amal ned, weil dazu eine WBK bereits vorhanden sein muss. Es läuft also darauf hinaus, dass es genauso abläuft wie bei einer Erweiterung von 2 auf 4. Man muss aus den letzten 6 Monaten Ergebnislisten vorweisen, mit denen man nachweist, dass man Bewerbe mit den bereits vorhandenen schiesst, und man sollte auch welche haben, wo man mit Leihwaffen geschossen hat.
Weiters braucht man eine Bestätigung vom Verein über die Weiterentwicklung im Schiesssport, und eine Aussage darüber, dass man sich in den Disziplinen, für die man die „neuen“ Waffen haben möchte, einschuhlen hat lassen.

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 11:45
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Also wir haben heute mal beim Amt für Waffenangelegenheiten angerufen.
§23b geht amal ned, weil dazu eine WBK bereits vorhanden sein muss. Es läuft also darauf hinaus, dass es genauso abläuft wie bei einer Erweiterung von 2 auf 4. Man muss aus den letzten 6 Monaten Ergebnislisten vorweisen, mit denen man nachweist, dass man Bewerbe mit den bereits vorhandenen schiesst, und man sollte auch welche haben, wo man mit Leihwaffen geschossen hat.
Weiters braucht man eine Bestätigung vom Verein über die Weiterentwicklung im Schiesssport, und eine Aussage darüber, dass man sich in den Disziplinen, für die man die „neuen“ Waffen haben möchte, einschuhlen hat lassen.


hi

naja, die beziehen sich halt zu 100% auf den wortlaut des erlasses

sinngemaess waere der WP als "ausgangsbasis" genauso gueltig
wird wohl im grosteil vom rest oesterreichs auch so gesehen vermute ich

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:01
von KGR84
Tja Wien ist anders ...

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:08
von rupi
na gut das bezieht sich jetzt auf eine Selbstverteidigungs-WBK, die ist mit 2 Waffen vom Pass erschöpft
für die Sportschützen-WBK braucht er eben wie für die SV-WBK Listen zum Erweitern / Ausstellen

den Schmäh mit mehreren Wohnsitzen werdens mit dem WP ablehnen da er ja eh permanent mit einer Waffe umgehängt herumlaufen darf

eine WBK mit Begründung Sammeln könnt er beantragen, die dürfens zwar ablehnen, aber einen Versuch wärs wert
oder Erben, aber das kann man sich ja nicht aussuchen

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:18
von IT Guy
Sammler-WBK hätte ich auch gesagt, da ja die vorhandenen Waffen (auch die beim Bruder) ja ein konkretes Sammelgebiet sind, oder?

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:22
von Bud Spencer
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:26
von gewo
rupi hat geschrieben:den Schmäh mit mehreren Wohnsitzen werdens mit dem WP ablehnen da er ja eh permanent mit einer Waffe umgehängt herumlaufen darf


noe
wie soll er denn?

nur deshalb weil jemand einen WP hat ist er ja weder berechtigt noch verpflichtet dauernd mit der knarre rum zu laufen

im sommer geht das bei manchen oft nur schwer wg kleidung ect bzw, kannst die wumme garnicht fuehren an tagen an denen du oeffentliche verkehrsmittel benuetzen musst oder evt muesstest weil dort verboten ...

zweitwohnsitzwaffe geht daher sicher, aber ums sportschiessen, verein ect kommt er trotzdem ned rum wenn er mehr als zwei will

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:32
von KGR84
Hat da wer erfahrun wie die Bestätigung vom Verein auszusehen hat? Was muss da genau drinen stehen?

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:42
von rupi
gewo hat geschrieben:nur deshalb weil jemand einen WP hat ist er ja weder berechtigt noch verpflichtet dauernd mit der knarre rum zu laufen

im sommer geht das bei manchen oft nur schwer wg kleidung ect bzw, kannst die wumme garnicht fuehren an tagen an denen du oeffentliche verkehrsmittel benuetzen musst oder evt muesstest weil dort verboten ...

ich meinte das eher in die Richtung dass er sich die Waffe einfach umschnallen kann wenn er zum Zweitwohnsitz fährt da es ja ein uneingeschränkter WP ist

während sinnloser Transport, egal wie gut verschlossen und verpackt, ja mit der WBK nicht geht

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:46
von KGR84
rupi hat geschrieben:...
während sinnloser Transport, egal wie gut verschlossen und verpackt, ja mit der WBK nicht geht


Wobei zum Zweck vom Transport von und zum Wohnsitz ja zulässig ist, wäre also nicht sinnlos und zulässig. Aber ist eh alles in dem Fall egal, da die Person keine 4 Wohnsitze hat.

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 12:58
von rupi
KGR84 hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:...
während sinnloser Transport, egal wie gut verschlossen und verpackt, ja mit der WBK nicht geht


Wobei zum Zweck vom Transport von und zum Wohnsitz ja zulässig ist, wäre also nicht sinnlos und zulässig. Aber ist eh alles in dem Fall egal, da die Person keine 4 Wohnsitze hat.

ja schon, aber nur DIREKT von haus zu haus,
kaum bleibst beim Billa stehen und holst dir ein Wurstsemmerl ists streng ausgelegt schon führen da du nicht direkt von A nach B fährst, auch wenn du die Waffe 5mal versperrt im Rucksack in 3 Taschen vergraben mit dir trägst, weil im Auto liegenlassen ist ja auch strengstens verboten

ist alles eine Haarspalterei, aber deinem Freund bleibt entweder eine WBK mit Grund "Sammeln" oder halt mit Listen für eine Sportschützen-WBK über

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 13:06
von gewo
rupi hat geschrieben:...
ja schon, aber nur DIREKT von haus zu haus,
kaum bleibst beim Billa stehen und holst dir ein Wurstsemmerl ists streng ausgelegt schon führen da du nicht direkt von A nach B fährst, auch wenn du die Waffe 5mal versperrt im Rucksack in 3 Taschen vergraben mit dir trägst, weil im Auto liegenlassen ist ja auch strengstens verboten
...



hi

ja schon, aber es kommt dabei immer auf den einzelfall an
die frage ist ob es dir zumutbar ist vor dem BILLA besuch die gun wegzusperren oder nicht

aber das thema hatten wir eh schon gefuehlt 200mal ...

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 13:09
von Bud Spencer
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Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 13:14
von gewo
KGR84 hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:...
während sinnloser Transport, egal wie gut verschlossen und verpackt, ja mit der WBK nicht geht


Wobei zum Zweck vom Transport von und zum Wohnsitz ja zulässig ist, wäre also nicht sinnlos und zulässig. Aber ist eh alles in dem Fall egal, da die Person keine 4 Wohnsitze hat.[/quote]

nur zur info:

bisher sind am OGH nur faelle mit bis zu ZWEI wohnsitzen (geschaeftsniederlassungen) durchprozessiert
also zwei plaetze (zusaetzlich zu denen durch sportschiessen begruendeten) fuer waffen zur bereithaltung zur selbstverteidigung innerhalb von wohn- oder betzribesraeumen ...

Re: WBK zu WP ohne Begründung

Verfasst: Mo 5. Mai 2014, 13:35
von Bud Spencer
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