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Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 19:44
von Kapselpracker
Hi!
Also ich würde die Finger davon lassen, wenns blöd hergeht stufens dir die gleich als Verbotene Waffe ein, dann kannst du dir sowieso Gratulieren.
BigBen hat geschrieben:Ob Gummischrot als Signalmunition durchgeht? ;-)

Najo,.. jedes mal wenns auf an damit Schießt schreit der laut Aua, "Auuuuaaa...Auuuuaaa...Auuuuaaa...Auuuuaaa.." ist ja dann quasi a wira Signal. :mrgreen:

mfg Andi

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 19:56
von Revierler_old
moment mal eine Feuerwaffe unter sechzig Zentimeter ist eine Faustfeuerwaffe und somit Kategorie B

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 20:37
von rhodium
So eine halbautomatische Gummikanone mit mehr als 25 mm Kaliber im Stabmagazin, hat ein Tiroler Jagdwaffenladen auch mal angeboten.

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Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 21:48
von Counterstriker
Ich hab sowas vor Jahren mal in Wien gesehen. Kaliber ca. 40mm, geladen wurde das Ding mittels eines Aluminiumblocks in den vorne die Gummikugeln und hinten Schrot-Platzpatronen reingestopft wurden. Einsatzbereit sah es aus wie eine Kreuzung aus Granatwerfer und Mundharmonika.

Re: AW: ist der erlaubt?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 22:05
von Irwin J. Finster
rhodium hat geschrieben:So eine halbautomatische Gummikanone mit mehr als 25 mm Kaliber im Stabmagazin, hat ein Tiroler Jagdwaffenladen auch mal angeboten.

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Das Ding steht da heute noch rum.... :-)

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Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 09:25
von savage3000
und welche KAT ist das jetzt?

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 09:34
von Raven
Revierler hat geschrieben:moment mal eine Feuerwaffe unter sechzig Zentimeter ist eine Faustfeuerwaffe und somit Kategorie B


Wenns einen glatten Lauf hat und der Lauf unter 45cm ist, ises Kategorie A

Eine Flinte Ala Mad Max ist Illegal.. leider... :cry:

Und ich gehe davon aus, daß es dieses angebotene Teil auch ist .
Noch dazu sind in der Anzeige 4 Kanonen abgebildet..
2 davon sind diese erwähnten Dinger... eine BDF und ein ?? Gummi oder Schreckschußrevolver?? sind auch dabei

Und die Aussage Patronen cal 12 unter 50mm gäbs nicht in scharf is auch sooo nicht ganz richtig... :naughty:

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 10:06
von Floody
Kat A ist Kat A ist Kat A.......

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 10:12
von Stickhead
sicher Glatter Lauf, für Schrotpatronen konzipiert, Verwendung zur Selbstverteidigung (Tituliert als "Pistolet de défense SAPL GC54") => § 1 => zu kurz => § 17 = Kat A = verboten

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 10:34
von gewo
Raven hat geschrieben:Und die Aussage Patronen cal 12 unter 50mm gäbs nicht in scharf is auch sooo nicht ganz richtig... :naughty:


so isses
1 3/4" und 2" patronen in cal 12 gibts am markt ...also 45mm und 50mm
das die kaum zu bekommen sind ist ein anderes thema ...

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 13:16
von savage3000
hab bei ihm nachgefragt ! er meint des is wie bei luftis und pfeffersprays ... denke mal der sitzt da einem gewaltigen irrtum auf wenn ich das so lese...

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 13:33
von Raven
savage3000 hat geschrieben:hab bei ihm nachgefragt ! er meint des is wie bei luftis und pfeffersprays ... denke mal der sitzt da einem gewaltigen irrtum auf wenn ich das so lese...


Wobei man eine Lufti ja auch nicht so ohne weiteres "FÜHREN" darf.. soweit ich weiss

Und Pfefferspray Landesabhängig (Er zählt ja einige Länder auf) auch nur zur "Tierabwehr" geführt werden darf...


somit is die Aussage allein schon relativ...
:whistle:

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 14:27
von gewo
hi

auf den ersten blick sind die B oder A
eher A als B

aber was weiss man denn schon .... evt hat er die dinger ja einstufen lassen ... oder sie haben aus welchen gruenden auch immer keine waffeneigenschaft (stichwort signalgeraet).,... oder sonstwas ....ich wuerde die teile jedenfalls ned angreifen freiwillig ...

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 14:28
von BigBen
gewo hat geschrieben:ich wuerde die teile jedenfalls ned angreifen freiwillig ...



da sind wir schon 2!

Re: ist der erlaubt?

Verfasst: Do 22. Mai 2014, 15:43
von Revierler_old
Also: Gummigeschoße sind feste Gegenstände, die Waffe hat einen Lauf und die Richtung des Schusses ist bestimmbar.
Die Waffe ist kürzer als 60cm und der Antrieb des Geschoßes erfolgt durch Verbrennung eines Treibmittels.

Reinrassige Faustfeuerwaffe mMn. und dazu braucht man einen Waffenpass, um sie zu führen.

Kat A glaube ich eher nicht, da die Regelung auf Flinten (SchrotGEWEHRE) anzuwenden ist. Und unter 60cm ist es eben kein Gewehr sondern eine FFW.

Haben möchte ich das nicht, weils eine Wiglwogl-Geschichte ist.