Overbore hat geschrieben:Für die praktische Verbringung bedarfs allerdings noch eines AT-Händlers, bei dem ich dann die Waffe gleich im ZWR anmelden könnte.
Ablauf:
Ich übergebe Waffe an BE-Händler (damit auch Austrag belg. WBK)/ BE-Händler schickt Waffe an AT-Händler/AT-Händler übergibt unter Vorlage meiner Verbringungserlaubnis Waffe (immer noch mein pers. Eigentum) an mich meldet meine Waffe im ZWR.
Also werd ich mir mit gültiger Verbringungserlaubnis nen Händler im GR WIen suchen müssen.
Dürfte ich dbzgl. Da bei Dir vorstellig werden? Da’s sicher ned umsonst ist, schätzomative Kosten???
MfG
Gerhard
hi
meldung im ZWR kostet € 9,90
entgegennahme der waffe .... kommt drauf an
mit der physikalischen entgegennahme allein isses ja leider nicht getan
der belgische kollege braucht vorher die ganzen amtspapierln von mir
und evt dann nachher noch eine schriftliche bestaetigung fuer die behoerde in belgien, dass die waffe tatsaechlich bei mir eingelangt ist
weiss ned....rechne halt mal mit € 20,- ....