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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 09:53
von rhodium
Um beim Thema zu bleiben: bei einem Ankauf von Kategorie C von privat sollte man sich in Zukunft einen ZWR Auszug zeigen lassen oder wie? Ich meine ein Besitzer einer ungemeldeten Kat. C wird bei einem Privatverkauf in Zukunft tunlichst vermeiden einen Kaufvertrag aufzusetzen. Damit ist der Rechtsbruch ja auch nachweisbar.
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 10:00
von pointi2009
sobald der Verkäufer einer C Waffe keinen Kaufvertrag machen will, ist für mich das Geschäft schon gestorben. Kaufvertrag + Ausweis sind Pflichtlektüre.
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 10:20
von Stickhead
Wichtig ist nur, dass dem VK die Waffe ausgetragen wird - sprich, dass sie der Erwerber registriert.
Re: AW: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 10:24
von rhodium
pointi2009 hat geschrieben:sobald der Verkäufer einer C Waffe keinen Kaufvertrag machen will, ist für mich das Geschäft schon gestorben. Kaufvertrag + Ausweis sind Pflichtlektüre.
Ich würde es auch so sehen ... ansonsten kann die Behörde ja behaupten die Waffe wäre schon ewig in deinem Besitz und du hättest dich zu spät zum anmelden entschlossen.
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 10:39
von pointi2009
was machst, wennst dir eine Waffe am Sonntag kaufst umd Montag Früh steht der Freundliche vor der Tür zwecks Überprüfung? Zeigst ihm die Kat C, dann fragt er warum nicht auf der Liste, dann sagst du, weil erst gekauft und er, wann und bitte um Beweis.
Auch wenns nicht so läuft, ist mir das egal, ich will was in der Hand haben, dass ich eben gerade gekauft und somit die Frist noch nicht verstrichen ist. Ob die vorher registriert war oder nicht, ist mir ja dahingehend egal, dass ich keinen Auszug aus dem ZWR will, aber KV und Ausweis will ich.
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 10:53
von Overbore
rhodium hat geschrieben:Um beim Thema zu bleiben: bei einem Ankauf von Kategorie C von privat sollte man sich in Zukunft einen ZWR Auszug zeigen lassen oder wie? Ich meine ein Besitzer einer ungemeldeten Kat. C wird bei einem Privatverkauf in Zukunft tunlichst vermeiden einen Kaufvertrag aufzusetzen. Damit ist der Rechtsbruch ja auch nachweisbar.
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Der Nachweis der ZWR-Anmeldung ab dem 30.06.2014 dürfte wohl dringlich erforderlich sein.
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, sind alle anmelde-/registrierungspflichten Schusswaffen der Kat.C,
die nach dem 30.06.2014 nicht beim ZWR-angemeldet/registriert sind, somit in illegalem Besitz, deren Kauf/Erwerb ist dadurch ebenfalls illegal und strafbar.
Da man mir spätestens, dann bei meiner ZWR-Anmeldung/Registrierung die nötige Packung verpasst, bis hin zu ev. Waffenverbot, sind mir auch ev. Mauscheleien, bis Mitte August, durch 6 Wochenfrist mit Datumsspielereien mögl., äusserst suspekt.
Vorbesitzer ev. aus dem Schneider, einem selber brennt nicht nur der Hut.
Man braucht ja dann nur so ganz zufällig auf dem Weg vom Verkäufer zum Händler, in ein Planquadrat der Verkehrsstaffel zu rauschen ... Wos haums denn do schääns ..., haums des gmöd ...,
Keine Waffe besitzt einen derartigen Will-/Möchte gerne-haben-Faktor.
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 11:02
von Bud Spencer
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 11:21
von Overbore
Bud Spencer hat geschrieben:Dass der Verkäufer durch das Unterlassen seiner Meldung eine Verwaltungsübertretung begangen hat, welche man event. als Wurzelmangel (gesetzliches Verbot) auslegen kann, geht mich als Käufer sofern ich sonst alle Bestimmungen für den Erwerb von C&D Waffen erfülle nix an.
Im schlimmsten Fall ist mein Kaufvertrag bedingt durch den error in contractu ungültig. Und der Verkäufer hat die Behörde am hals.
MEn könnte die Behörde die Waffe in diesem Fall noch zwecks kriminaltechnischer Untersuchungen (so denn sie das wünscht) einziehen.
Hi Bud Spencer,
Also ich als Käufer bin nicht verpflichtet mich davon zu vergewissern, dass VK im ZWR registriert hat, Kaufvertrag mit personenspezifischen Daten beider Parteien reicht, ev. mit Zeugen zur Sicherheit, und kann dann ruhigen Gewissens selber ZWR-Meldung/Registrierung machen.
Frage deshalb so expliziet, da ich mir im Herbst u.a nen Carl Gustav anschaffen will.
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 11:25
von Bud Spencer
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 11:27
von pointi2009
Kaufvertrag + Ausweis, dass der Verkäufer auch der im KV ist, sollte ausreichen. Danach zum BüMa oder Händler für Eintragung. KV nur, weil ich was in Händen halten will, das den Kauf absichert.
m2c
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 11:31
von Overbore
Bud Spencer hat geschrieben:Overbore hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Dass der Verkäufer durch das Unterlassen seiner Meldung eine Verwaltungsübertretung begangen hat, welche man event. als Wurzelmangel (gesetzliches Verbot) auslegen kann, geht mich als Käufer sofern ich sonst alle Bestimmungen für den Erwerb von C&D Waffen erfülle nix an.
Im schlimmsten Fall ist mein Kaufvertrag bedingt durch den error in contractu ungültig. Und der Verkäufer hat die Behörde am hals.
MEn könnte die Behörde die Waffe in diesem Fall noch zwecks kriminaltechnischer Untersuchungen (so denn sie das wünscht) einziehen.
Hi Bud Spencer,
Also ich als Käufer bin nicht verpflichtet mich davon zu vergewissern, dass VK im ZWR registriert hat, Kaufvertrag mit personenspezifischen Daten beider Parteien reicht, ev. mit Zeugen zur Sicherheit, und kann dann ruhigen Gewissens selber ZWR-Meldung/Registrierung machen.
Frage deshalb so expliziet, da ich mir im Herbst u.a nen Carl Gustav anschaffen will.
Eigentlich braucht man nicht einmal das Schriftstück.
Gem. ABGB ist jeder Kauf ein Kaufvertrag. (ZB auch der an der Supermarktkassa)
Im Sinne der Absicherung (auch bei zivilrechtl. Angelegenheiten) rate ich eigentl immer zum Kaufvertrag in schriftform. Aber das ist meine pers. Meinung.
Hab's gecheckt!
Vielen Dank!!!
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 11:32
von Overbore
pointi2009 hat geschrieben:Kaufvertrag + Ausweis, dass der Verkäufer auch der im KV ist, sollte ausreichen. Danach zum BüMa oder Händler für Eintragung. KV nur, weil ich was in Händen halten will, das den Kauf absichert.
m2c
Ist deutlich Danke!!!
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 12:26
von sonntagsjaeger
Ich hätte noch eine Frage an die Rechtsexperten:
Gesetz dem Fall, eine bereits im ZWR gemeldete C-Waffe wird privat mit einem Kaufvertrag der nur die minimalsten Daten beinhaltet verkauft und der Käufer meldet diese nicht. Durchaus legal, da er die Waffe innerhalb der 6 Wochen ins Ausland verbringt, was der Verkäufer aber nicht wissen kann - er wundert sich nur, dass die verkaufte Waffe noch immer im ZWR ist.
Ist dann zu befürchten, dass die Waffe auf ewig im ZWR verbleibt obwohl diese dem Verkäufer nicht mehr gehört?
Der "Kaspapierl"-Kaufvertrag wird, glaube ich, nicht ausreichen um eine Streichung zu erwirken.
Ob die Behörde sich dann selbsttätig auf die Suche nach einer eventuellen Ausfuhrgenehmigung macht, darf angezweifelt werden.
Gruß
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Verfasst: Fr 27. Jun 2014, 12:36
von Overbore
Ausfuhr Ausland?
Bedarf doch einer Verbringungserlaubnis/-bewilligung, sowohl Ausfuhrland, als auch Einfuhrland.
Ob hier durch Löschung im ZWR unbekannt??