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Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 07:49
von Mandella
Hellboy hat geschrieben:I würd den ehrlich gsagt zruckgebn.. Wiederverkaufswert is sowieso null mit der tromml und warum was riskieren wenn doch mal a patrone in die kaputte kammer kommen sollte?
Wäre logisch. Und auch jeden Versuch unterlassen, "noch was aus der Waffe zu machen" oder dran herumzudoktern, weil sonst die Gewährleistung erlischt.
Wenn der Händler, der die Waffe mittels einer Auktion verkauft hat, dafür im Sinne des Gewährleistungsgesetzes einstehen muß, solltest du das auch ausnutzen.
Entweder er bessert die Waffe nach (wozu hat er denn eine Werkstatt?), oder du bekommst dein Geld zurück.
Aber mit einer offensichtlich defekten Waffe auf einen Schießstand zu gehen ist keine so prickelnde Idee, in meinen Augen, auch wenns, aus irgend einem Grund, noch so verlockend erscheinen sollte.
Denn sollte mit einer offensichtlich defekten Waffe etwas passieren (Trommelsprengung ec.), ist der Schütze dafür persönlich verantwortlich und haftbar.
Die Versicherung wird sich da ganz bequem "abputzen". Also lieber zurückbringen und abwarten, was der Verkäufer dazu sagt.
Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 10:36
von sepp
Habe gestern am Abend noch den Verkäufer kontaktiert und werde wie von euch auch
angeraten die Waffe bis zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise nicht benutzen
lg sepp

Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 10:46
von Mandella
sepp hat geschrieben:Habe gestern am Abend noch den Verkäufer kontaktiert und werde wie von euch auch
angeraten die Waffe bis zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise nicht benutzen
lg sepp

Sehr gute Entscheidung. Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie es weiter gegangen ist, und wie der Verkäufer regaiert, und das Problem gelöst, hat.
Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 18:06
von sepp
Hab den Schaden heute mal einem Büchsenmacher gezeigt der sagt dass seiner
Meinung nach der Schaden ein Materialfehler des Herstellers sein dürfte.
Es hat das Material das in diesem Bereich sehr dünnwandig ist
von innen nach außen gedrückt so sein Urteil zum Schaden.
Der momentane Stand der Kontakte mit dem Auktionshaus ist dass der
Einbringer des Artikels behauptet der Revolver hatte keinen Schaden
und möchte des Geschäft nicht rückgängig machen.
Dem Experten der Firma welcher den Artikel besichtigt und eingestellt hat
sei ebenfalls der Schaden nicht aufgefallen von daher wurde er angeboten.
Ich habe natürlich auch wahrheitsgemäß ihnen mitgeteilt (so wie euch) dass
ich vor der Reinigung damit geschossen habe rund 25 Schuss was es waren.
Mal sehen wie die Sache sich weiterentwickelt
lg sepp

Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 18:27
von gewo
sepp hat geschrieben:.... der Einbringer des Artikels behauptet der Revolver hatte keinen Schaden ....
hi
voellig unerheblich
da der verkaeufer die gesetzliche gewaehrleistung nicht ausgeschlossen hat haftet er jedenfalls fuer alles was innerhalb der ersten sechs monate an schaeden auftaucht
er haftet also auch dann wenn der schaden beim kauf noch nicht vorhanden war ...
Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Sa 23. Aug 2014, 22:13
von Stefan
Abgesehen von dem wie auch immer gearteten Rückgaberecht von dem unbedingt deinerseits gebraucht gemacht werden sollte würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen. Aber nur, wenn dir um den WBK Platz nicht leid ist, denn einen vernünftigen S&W 14 bekommt man auch zu erschwinglichen Preisen.
Einfach eine Pufferpatrone in die beschädigte Kammer kleben und zuvor den Rand im Auszieherbereich wegschleifen. Damit ist auszuschließen, dass die beschädigte Kammer versehentlich verwendet wird und bei 5 Schuss statisch brauchst du immer nur die Kammer mit der Pufferpatrone als erst vor dem Lauf arretieren.
mfg stefan
Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: So 24. Aug 2014, 10:48
von Centershot
Ich würde sehr konsequent auf die Rückabwicklung des Kaufes bestehen...genau in diesen Fällen greift die gesetzliche Gewährleistung!
Meiner Ansicht nach hat der Revolver mit diesem erheblichen Mangel genau Null-Wert und er ist wegen des Sicherheitsrisikos nahezu unverkäuflich.
Schade um den Platz auf der WBK...
Such dir doch einen klassischen 19-er mit dem vornehmlich 38-er verschossen wurden!
Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: So 24. Aug 2014, 10:59
von sepp
Einen sehr guten 19er verkauft jetzt grad mein Sohn
aber ich hab endgültig beschlossen meinen 586er zu behalten - die Gschicht mim 14er
is für mich erledigt - der kunnt jetzt vergoldet sein oder was - wenn mir was auf den
Sockn geht behalt ich es nicht.
Der Platz wird sicher ned lang mit defekten Alteisen belastet sein - soviel ist fix
Mal sehen wie die Sache weitergeht - krieg Anfang der Woche Bescheid - angeblich
War damals bei der CZ 75 auch so als dann alles wieder funktioniert hab
hab ich sie eingetauscht weil ich keine Freude mehr damit hatte
lg sepp

Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: So 24. Aug 2014, 12:05
von Mandella
Centershot hat geschrieben:Ich würde sehr konsequent auf die Rückabwicklung des Kaufes bestehen...genau in diesen Fällen greift die gesetzliche Gewährleistung!
Meiner Ansicht nach hat der Revolver mit diesem erheblichen Mangel genau Null-Wert und er ist wegen des Sicherheitsrisikos nahezu unverkäuflich.
Schade um den Platz auf der WBK...
Such dir doch einen klassischen 19-er mit dem vornehmlich 38-er verschossen wurden!
+1. Einfach dran bleiben. Klar, daß die Firma versucht sich zu drücken und heraus zu winden, weil dann für sie ein Verlustgeschäft wäre.
Aber das Recht ist auf deiner Seite. Man braucht nur 1:1 den Gesetzestext runter exerzieren, und nix Anderes.
Heißer Tipp: Ein Laden kann in seine AGBs reinschreiben, was er möchte. Aber nur wenn der Kunde die AGBs auch akzeptiert (aktiv oder passiv) gelten sie auch.
Widerspricht der Kunde, und/oder präsentiert seine eigenen Kauf-Bedingungen (im Geschäftsleben eine ganz normale Sache), ist es Verhandlungssache, wie die Bedingungen dann wirklich aussehen.
Werden sich beide Seite absolut nicht einig, dann zählt immer das Gesetz.
Und noch ein ganz heißer Tipp: Keine Firma darf einen Kunden mittels AGBs schlechter stellen, als es im Gesetz steht. Das wäre dann sittenwidrig, und der AGB-Passus wäre null und nichtig.
S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: So 24. Aug 2014, 12:27
von Helmal
Gegenüber Verbrauchern ist die Beschränkung der Gewährleistung vor Kenntnis des Mangels unwirksam.
Schau die AGB durch ob die Versteigerung einen Kaufvertrag zwischen dir und dem Versteigerer begründet oder nur einen zwischen dir und dem Eigentümer vermittelt wird.
In ersterem Fall ist der GWL-Ausschluss jedenfalls unwirksam.
In Zweiterem wurde dir vom ET der GWL-Ausschluss nicht erklärt, außer vielleicht über die AGB des Versteigerers (Bote des Eigentümers). Das ginge dann grundsätzlich, da zwischen Privaten.
Um das zu umgehen: vielleicht ist das Ding nicht mal die Hälfte des gezahlten Preises wert ...

Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: So 24. Aug 2014, 12:43
von sepp

hmmm - nachdem ich ja ned so juristisch bewandert bin danke ich euch
sehr für die Informationen eurerseits. Grundsätzlich werde ich eher böse
wenn der Verdacht naheliegt dass mich wer ansch..ssen will
Ich möchte der Firma noch die Möglichkeit bieten sich von der "Schokoladenseite"
zu zeigen - wenn dies nicht in diese Richtung läuft dann behalte ich mir geeignet
erscheinende Schritte vor
lg sepp

Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Mo 25. Aug 2014, 06:47
von Mandella
sepp hat geschrieben::doh: hmmm - nachdem ich ja ned so juristisch bewandert bin danke ich euch
sehr für die Informationen eurerseits. Grundsätzlich werde ich eher böse
wenn der Verdacht naheliegt dass mich wer ansch..ssen will
Ich möchte der Firma noch die Möglichkeit bieten sich von der "Schokoladenseite"
zu zeigen - wenn dies nicht in diese Richtung läuft dann behalte ich mir geeignet
erscheinende Schritte vor
lg sepp

+1. Recht hast du.
Leider habe ich mit selbiger Firma auch keine guten Erfahrungen.
Wenn dort schon das Verkaufspersonal "sehr unhöflich und sehr seltsam" ist, möchte ich ja gar nicht mal erst wissen, wie die Leute so drauf sind, die für die Auktionen zuständig sind.
Aber vielleicht hast du ja Glück, und es geht ohne Anwalt ab, da die Rechtslage, in meinen Augen, sehr eindeutig ist.
Sollten die Leute dort es nicht kapieren, daß sie eigentlich per Gesetz gewährleistungspflichtig sind, einfach ein entsprechendes Schreiben von deinem Anwalt schicken lassen. Meistens lenken solche Leutchens dann ganz brav ein, wenn ihnen ein Jurist die gesetzliche Sachlage "freundlich näher bringt".
Auf jeden Fall höchst interessant. Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie es weiter gegangen ist.
Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 00:22
von tschuttl
sepp hat geschrieben:Einen sehr guten 19er verkauft jetzt grad mein Sohn
aber ich hab endgültig beschlossen meinen 586er zu behalten - die Gschicht mim 14er
is für mich erledigt - der kunnt jetzt vergoldet sein oder was - wenn mir was auf den
Sockn geht behalt ich es nicht.
Der Platz wird sicher ned lang mit defekten Alteisen belastet sein - soviel ist fix
Mal sehen wie die Sache weitergeht - krieg Anfang der Woche Bescheid - angeblich
War damals bei der CZ 75 auch so als dann alles wieder funktioniert hab
hab ich sie eingetauscht weil ich keine Freude mehr damit hatte
lg sepp

Mir geht es ebenso, wenn mir etwas nicht taugt oder ärgert verliere ich die Freude an dem Ding und es muss weg

Re: S&W 14 Trommel beschädigt
Verfasst: Fr 12. Sep 2014, 23:28
von Arminius
Wenn der Fehler nicht expliziert angegeben war, hat dich Springer beschi**en.
Denn so ein Fehler darf nicht ungesehen bleiben ... da wäre zB der Experte im Doro viel zu gründlich dafür.
Zurückgeben, notfalls klagen oder damit drohen! Hast du die Verband Rechtschutzversicherung?
Und das mit "dort ist die Trommel dünn" ... die beschei**en dich echt!
Ja, dort ist bei S & W die Trommel dünn ... bei K Rahmen in .38 /.357!
Bei K Rahmen .22 ist dort eine MENGE Material ... eben der Unterschied .357 zu .22!
GIB DAS DING ZRUCK, und Springer hat sich eben selbst deklassiert!
Hermann
der zwar auch schon eingefahren ist, aber immer nur von privat an privat ... NICHT von Büma oder Doro an privat!