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Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 19:53
von Jamie Blake
gewo hat geschrieben:McMonkey hat geschrieben:Per Mail mit der Bitte um Rückbestätigung und eventueller tel. Urgenz.
kommt auf die bearbeiterin an
viele schicken grundsaetzlich keine rueckbestaetigungen
Ich schicks auch per mail an die BH und frag einen Tag später am Telefon freundlich nach obs angekommen ist und alles passt.
Wurde bisher immer freundlich mit "Alles OK" beantwortet.
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 20:10
von gewo
DutyOne5o hat geschrieben:Fällt sowas nicht unter die Auskunftspflicht von Beamten, wenn ich schon darum ersuche ?
kann ja ned so schwer sein eine Antwortmail zu senden mit: "Meldung eingelangt wird bearbeitet."
des fragst du betreffend einer behoerde die am ende des parteienverkehrs das fax ausschalten?

Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 20:18
von DutyOne5o
das erscheit mir noch eher Logisch : keine Amtsstunden ....kein Fax
aber mit ner Mail antwort ... würden sich die Beamten die nerfigen Anrufe ob die email angekommen ist ersparen
und in der Hand hab ich auch was ! wenn ich mir die Antwort-mail ausdrucke....was ich beim Anruf wieder ned hab !
wär mir Persönlich lieber...

Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 21:24
von McMonkey
Ich möcht jetzt nicht klugsch..., aber ein ausgedrucktes Mail ist nur eine Kopie eines "Dokuments" auf Papier und hat rechtlich gesehen keine Relevanz. Da mußt du dir das Mail im Postfach schon aufheben (Original). Aber für ein gutes Gefühl ist Papier immer gut.
Wenn schlechte Zeiten kommen - siehe EU Drecksbestimmungen - dann wird man sich wohl vor Ort (PolDion) den Erhalt bestätigen lassen. Bürokratie auf hohen Nievau

Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 22:42
von DutyOne5o
Ich möcht jetzt nicht klugsch..., aber ein ausgedrucktes Mail ist nur eine Kopie eines "Dokuments" auf Papier und hat rechtlich gesehen keine Relevanz. Da mußt du dir das Mail im Postfach schon aufheben (Original). Aber für ein gutes Gefühl ist Papier immer gut.
müsste man die aufm mailserver auch gespeichert lassen (hab ich aus gemacht) weil, wenn die SSD eingeht is es ja weg ? sicherungs stick is a viell. tot? und wer brennt schon noch a dvd ?
wenn ich mir die mail ausdruck wo steht "meldung eingelangt, mit Name des Sachbearbeiter .....datum und zeit" muss das doch reichen zum nachvollziehen der Meldung
zumindest soweit das unsereiner aus´m schneider is ?
Wenn schlechte Zeiten kommen - siehe EU Drecksbestimmungen - dann wird man sich wohl vor Ort (PolDion) den Erhalt bestätigen lassen. Bürokratie auf hohen Nievau

beim SB anstellen und warten, na super ,
wie is des wenn man es Persönlich abgibt, gibts da dann a Bestätigung ?
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 23:22
von Steelman
DutyOne5o hat geschrieben:
wie is des wenn man es Persönlich abgibt, gibts da dann a Bestätigung ?
Ja, (zumindest im LPD-Wien) wenn du eine Kopie od. Durchschlag mitbringst u. dir einen Eingangsstempel mit Datum u. Unterschrift geben lässt.
Erst vor wenigen Tagen so gemacht.
LG Steelman
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Di 29. Mär 2016, 23:38
von Stickhead
http://waffg.info/formulare/http://waffg.info/faq/unter faq dann einfach die PLZ der ausstellenden Behörde eingeben
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 7. Apr 2016, 11:47
von emanuel2408
McMonkey hat geschrieben:Ich möcht jetzt nicht klugsch..., aber ein ausgedrucktes Mail ist nur eine Kopie eines "Dokuments" auf Papier und hat rechtlich gesehen keine Relevanz. Da mußt du dir das Mail im Postfach schon aufheben (Original). Aber für ein gutes Gefühl ist Papier immer gut.
Wenn schlechte Zeiten kommen - siehe EU Drecksbestimmungen - dann wird man sich wohl vor Ort (PolDion) den Erhalt bestätigen lassen. Bürokratie auf hohen Nievau

Vielleicht täusch ich mich, aber bevor man solche Behauptungen aufstellt sollt man sich scho a bissal informieren..
Ich möcht jetzt auch nicht klugsch.. aber eine Mail an die LPD hat in diesem Fall genau betrachtet auch keine rechtliche Relevanz! § 28 Abs 2 WaffG normiert nämlich, dass die Überlassung
schriftlich binnen sechs Wochen angezeigt werden muss. Unter Schriftlichkeit ist die Unterschrift zu verstehen und nicht die Textform bzw geschriebene Form. Eine Mail erfüllt nach ständiger Rsp des OGH mangels Unterschrift
nicht die Schriftform im Sinne des § 886 ABGB, außer wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 4 Abs 1 SigG versehen ist (RS0126251).
Ich kann daher keinem empfehlen die Anzeige per Mail zu machen, außer wenn qual. elek. signiert.
Re: Eigene Kat.B Meldung weiterhin selbst an Behörde
Verfasst: Do 7. Apr 2016, 12:35
von Jürgen_
Digital signieren kann man - Handysignatur vorausgesetzt - auch problemlos online:
https://www.briefbutler.at/index.php?page=app_public_ctrl&action=view&id=1Dokument hochladen - unterschreiben - Dokument herunterladen . Dauer keine Minute.