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Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 14:35
von sauersigi
Hallo Freunde,
Hatte sowas auch mal. Immer wieder ist so ein Drohnensteuerkaspar gezielt die Grundstücke abgeflogen.
Direkt darauf angesprochen was er hier so macht, kam das Götzzitat! Nach ca. 10 Minuten die Herren der Executive dieerst mal nach seiner Drehgenehigung gefragt haben, dann um die Zustimmung der überflogenen Liegenschaften.
Als er nichts davon vorweisen konnte, zeitweise Beschlagnahme der Ausrüstung und Platzverweis.

Fakt ist: mit Drohnen und erschwerend Kamerdrohnen sind nicht einfach hinzunehmen, da die zu 100% gegen diverse Gesetze des Datenschutze etc. verstossen.
Ps:, eine weitere Drohne hatte ich malbei Überflug mit dem Wasserschlauch entsorgt.
Bei 9 bar mit einer 10mm Düse, kommst auf ca12m Höhe, da reicht der Mitgeführte Luftstrom für sensationelle Turbulenzen, die den Piloten in Steuerfehler treiben. Komisch war nur, keiner hat sich das Ding abholen getraut....

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 16:18
von savage3000
und darf ich blöd fragen, wie man zu so einem fluggerät kommt? sind das umgebaute modellflieger, oder wie läuft das? Ich mein, ne GoPro HEro Cam is auf sowas ja schnell mal aufgeschnallt.

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 16:25
von Styrax

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 16:38
von the_law
impact hat geschrieben:Am besten selbst eien Drohne kaufen und der anderen dann nachjagen :D


an so was sollt nicht scheitern, hab da so nen netten e-heli hier :mrgreen: , der wär um einiges schneller als dieses styropordings was da rumsurrt.
allerdings würde eine beschädigung des helis nicht wirklich dafür stehn um aus dem drohnenteil hackschnitzel zu machen...

wasserstrahlflak wäre ne möglichkeit :think: , müsste bei meinem kärcher das strahlrohr etwas modifizieren, das teil fördert mit 100 bar :mrgreen:

diese drohne macht keinen sonderlich hochwertigen eindruck auf mich, blinkt ständig rot und blau und fliegt nur bei absoluter windstille-und die ist idealerweise eher selten hier :D . drum geh ich davon aus das die einem der nachbarsjuniors gehört, is halt lästig.

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 16:41
von DerDaniel
savage3000 hat geschrieben:und darf ich blöd fragen, wie man zu so einem fluggerät kommt? sind das umgebaute modellflieger, oder wie läuft das? Ich mein, ne GoPro HEro Cam is auf sowas ja schnell mal aufgeschnallt.

Die Dinger sind gerade voll im Trend. Gib einfach mal in den üblichen Kaufportalen "Drohne" ein, dann wirst du überschüttet mit Angeboten.
Früher war das eher für Bastler und Hobbyflieger, dank elektronischer Flugstabilisierung kann die aber mittlerweile jeder Depp bedienen und mit dem Smartphone, Tablet oder Laptop steuern.

Ich habe mir auch schon paar mal überlegt eine anzuschaffen, weil man schon sehr geniale Fotos und Filme damit machen kann. Aber es gibt halt auch hier wie überall anders ein paar Deppen, die es missbrauchen. Wenn man dann Glück hat wie Sauersigi, dass er/sie/es doof genug ist und sich erwischen lässt ist es ja gut, aber wie oben schon beschrieben, kommt man den Dingern sonst nicht wirklich bei ohne selber großes Geschütz auf zu fahren.


PS: Wasserstrahl oder Harakiri-Angriff gehen sicherlich. Musst halt bei beidem die Reichweite und Zielgenauigkeit haben. Mach dann mal Bilder von dem Teil wenn du es runtergeholt hast. :twisted:

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 18:27
von rhodium
Also eine klassische Steinschleuder müsste doch tadellos funktionieren und ist zudem keine Schusswaffe

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 19:37
von -wolf-
Steine kommen aber wieder runter, wenn sie mal nach oben geflogen sind.... da wär mir ein Wasserschlauch lieber, da regnets maximal kurz :mrgreen:

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 21:38
von howa308
Hallo,

Ich selbst bin auch im Besitz eines solchen Fluggerätes, jedoch würde mir es nie in den Sinn kommen über fremde Häuser oder Grundstücke ohne Erlaubnis zu fliegen.
Grundsätzlich dürfen Modellflugzeuge und auch "Drohnen" nicht höhre als 150m über dem Grund aufsteigen. Alles was über Spielzeug Größe hinaus geh hat im Bebauten Gebiet eigentlich nichts verloren. Video Sender senden meistens auf 2,4 Ghz oder 5,8 Ghz mit laut Gesetz 25mW nicht überschreitend, ordentliche Modellflugfernsteuerungen haben meist eine Reichweite von über 1 km bei einer Sendeleistung um die 95 mW.
Der Besitz und gebrauch jegliche Störsender oder Wimmerer ist meines Wissens verboten. Für Video Flüge mit Aufzeichnung ist eine Fluggerätebetriebsgenehmigung bei der Austro Control einzuholen (Typisierung, Versicherung,...).
Wenn jemand ausVogelperspektive ein Modell fliegen möchte (FPV / First Person View) ist es erlaubt jedoch darf er nicht aufzeichnen.

Außerdem sollte jemand wen anderen aufzeichnen ohne deren Einverständnis ist das gegen Datenschutz ...

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: Sa 8. Nov 2014, 21:50
von Floody

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: So 9. Nov 2014, 00:51
von Bachmann
Floody hat geschrieben:http://southpark.cc.com/full-episodes/s18e05-the-magic-bush#source=57baee9c-b611-4260-958b-05315479a7fc:c6cbd5e3-7eae-4cc3-94b7-119c8d412f99&position=5&sort=!airdate


My thoughts exactly!

Weißt du denn eigentlich ob der wirklich ne Kamera montiert hat? Sonst wär´s halt "nur" Lärmbelästigung eigentlich, oder?

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: So 9. Nov 2014, 03:49
von >Michael<
Mit dem Paintballgewehr vollpfeffern. Farbkugeln sind absolut ungefährlich sollten aber die Minidrohnen spektakulär vom Himmel holen.

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: So 9. Nov 2014, 10:21
von trenck
>Michael< hat geschrieben:Mit dem Paintballgewehr vollpfeffern. Farbkugeln sind absolut ungefährlich sollten aber die Minidrohnen spektakulär vom Himmel holen.


Da halte ich die Wasserschlauchvariante für wesentlich cleverer. Man stelle sich vor, der Drohnenbesitzer ruft bei der Polizei an, weil jemand sein Spielzeug vom Himmel geholt hat. Im ersteren Fall sagt er "Der X hat auf meine Drohne geschossen", im zweiten Fall "Der X hat meine Drohne mit dem Wasserschlauch angespritzt". Im ersteren Fall werden die Polizisten den X dann wohl besuchen kommen, im zweiteren Fall werden sie den Drohnenbesitzer eher nur auslachen.

Trenck

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: So 9. Nov 2014, 16:40
von impact
oder mit einer wasserbombenschleuder....

Bild

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: So 9. Nov 2014, 17:09
von yoda
Mit solchen Schleudern muss man fürchterlich aufpassen :D :D , siehe ->

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=KAxrftSBO6A[/youtube]

Re: Drohne über eigenem Grundstück, was darf ich, was nicht.

Verfasst: So 9. Nov 2014, 20:11
von Teal'c
yoda hat geschrieben:Mit solchen Schleudern muss man fürchterlich aufpassen :D :D , siehe ->

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=KAxrftSBO6A[/youtube]

:lol: aber die Wasserbombe tut bestimmt nicht wo weh wie die Melone ins Gsicht zu bekommen. :D