[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/bbcode.php on line 240: Undefined array key 1
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/includes/functions.php on line 4191: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at [ROOT]/includes/functions.php:3076)
PULVERDAMPF • Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot? - Seite 2
Seite 2 von 5

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 18:10
von Maggo
Da ich doch schon zu genüge mit Gesetzen und deren Judikatur zu tun gahabt habe und auch noch zu tun habe hab ich doch etwas Erfahrung damit.Somit lernt man diverse Sachen zu deuten bzw. zu interpretieren.

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 18:23
von Stickhead
Geht mir genauso. Aber nobody is perfect :violin:

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 21:09
von sandman
Übrigens steht in allen Katalogen bei Luftdruckgewehren "FREI AB 18 Jahren"

Grüße

Sandman

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 22:34
von Thompsongunner45
Maggo hat geschrieben:Die Dummheit,Ignoranz und Unwissenheit somancher Büchser in diesen Lande lassen mich nachdenklich stimmen.
Eigendlich sollten die ihr Umfeld und die derzeit gültigen Gesetze zu Genüge kennen und nicht diverse Sachen reininterpretieren bzw.Sachen reinerfinden.
Also mich wundert es nicht das die Büchserinnung wegen Umsatzrückgang jammert........



Erst mal die eigene "Dummheit,Ignoranz und Unwissenheit" kennen und dann über die der Büchsemacher herziehen!!!!!

Natürlich wird der § 56. (1) in den seltensten Fällen auf Luftgewehre angewandt. Aber gesetzeskonform wäre es zweifelsohne!!!

In Tirol (oder wars Vorarlberg?) bekam ein Büchsenmacher massive Probleme bezüglich einer nicht durchgeführten Anfrage beim Verkauf eines Luftgewehrs.

Eigentlich (nehme ich jetzt mal an) ist der § 56 unabsichtlich rein gerutscht, aber im Gesetz, wie Stickhead so schön aufgezeigt hat, steht er trotzdem.

Wie gesagt, erst mal kundig machen, dann große Worte bzw. posts spucken!!! :twisted:

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 23:24
von MikeD
Sorry, im § 56 (1) steht doch ganz klar ...für das die Wartepflicht des § 34 Abs. 2 gilt...

Und genau das ist bei Luftgewehren eben NICHT gegeben, da der § 34 NICHT in der Liste der lt. § 45 anzuwendenden § steht.
Ansonsten wäre für Druckluft-/CO2-Waffen ja auch die Wartefrist einzuhalten.

Eine Abfrage ist demnach rechtlich nicht gedeckt und hat damit zu unterbleiben !!!
Ansonsten könnte er genausogut beim Verkauf von (freier) Munition die Daten für die Abfrage verlangen.

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: Sa 23. Okt 2010, 23:45
von Leonardo
MikeD hat geschrieben: genausogut beim Verkauf von (freier) Munition die Daten für die Abfrage verlangen.


Was ist freie Munition? :think:

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 00:19
von MikeD
MikeD hat geschrieben: genausogut beim Verkauf von (freier) Munition die Daten für die Abfrage verlangen.

Was ist freie Munition? :think:

Frei verkäufliche Munition, also Munition die ohne WBK/WP erhältlich ist !

Diese darf Jede(r) ab 18 Jahren ohne Wartefrist frei kaufen.
Allerdings NICHT, wenn gegen ihn/sie ein Waffenverbot besteht !

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 00:24
von wene010676
sandman hat geschrieben:Nur so zum Nachdenken:

Habe selber schon miterlebt, wie ein Typ zu einem Büchser gekommen ist mit den Worten: "Will kaufen Knarre". Der Büchser fragte nach einer WBK oder WP und der "Kunde" zog einen bosnischen Pass hervor.

Nach längerer (auch lautstarker Diskussion) ging der Typ und kam 10 Minuten später mit einem ca 10 Jährigen daher und wollte eine CO2 Pistole kaufen. Dass der Büchser ihn abwimmelte mit Hinweis auf das Waffengesetz, finde ich ehrlich gesagt gut.

Sollte der Büchser aber bei jeder Luftdruck Plempe wegen eines Waffenverbots nachfragen, dann ist das natürlich nicht OK.

Grüße

Sandman


Ähnliches hab ich vor kurzem bei meinem Büchser erlebt...Ein südländischer Vater kam mit
seinen 2 Kindern rein (ca.10-12 Jahre), beide zeigten auf die CO2-Pistolen in der Vitrine
die sie haben wollten und ihr Vater erkundige sich um den Preis.

Da es offensichtlich war das der Mann die Pistolen nicht für sich sondern für seine Kinder
kaufen wollte, weigerte sich der Verkäufer auf sehr nette Art und Weise ihm diese
auszuhändigen und klärte ihn auf dass diese erst ab 18 sind - wenn seine Kinder in diesem
Alter sind können sie dann Druckluftwaffen frei erwerben.

Ohne irgendwie böse oder laut zu werden verlies der Vater mit den 2 Kindern den Laden.

Ich finde das der Verkäufer richtig gehandelt hat und hoffe das kein Erwachsener seinem
Kind eine solche Waffe zum Geschenk macht.

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 08:37
von Leonardo
wene010676 hat geschrieben: und hoffe das kein Erwachsener seinem
Kind eine solche Waffe zum Geschenk macht.


Ich persönlich finde solche Aussagen mehr als :tipphead:

Warum? Mein Junior besucht seit seinem sechstem Lebensjahr Schießstände und hat den UMGANG mit Waffen gelernt...
Ist überall gerne gesehen und ist sich seiner Verantwortung in Bezug auf Waffen( und nicht nur auf Waffen) sehr wohl bewusst.

Wenn man Kinder zu Verantwortungsvollen selbständigen Menschen erzieht dann ist alles möglich.Kinder können sehr wohl entscheiden was richtig und Falsch ist,oft mehr als Erwachsene.

Warum sollen Kinder nicht dem Schießsport frönen? Warum sollen sie nicht ein Luftgewehr haben? Ein Taschenmesser? Feuer im Ofen anzünden und andere Dinge die für viele Pfui sind?

Die Kinder haben viel mehr auf dem Kasten als die meisten Erwachsenen es sich jemals vorstellen können.Und ich verbringe einen Tag am Stand lieber mit ihm,als mit den meisten Schützen ,von denen viele glauben das Maimi Vice die Wirklichkeit ist.Ich getraue mich sogar zu sagen das er im Umgang mit Waffen besser geschult ist als so mancher Berufswaffenträger.

Und wenn der Lehrer auch lehren kann....dann wird das Kind auch ein "Verantwortungsvoller" Schütze und auch als Mensch Verantwortung übernehmen.

Man sollte niemals das Alter entscheiden lassen, sondern ob derjeinge auch die Geistige Komponente erfüllt.

In Zukunft BITTE mehr nachdenken...und dann erst schreiben. :whistle:

Und wenn der Büchsenmacher ein Mann mit Verstand gewesen wäre hätte er dem Vater eine Adresse des örtlichem Lufti Vereines gegeben und so sich seine Zukunft gesichert....Da hätte man dann feststellen können ob das Kind die Geistigen Vorraussetzungen für diesen Sport mitbringt oder ob es noch zu früh ist.

Ich gehe sogar soweit das jeder Verantwortungsvolle Vater/Mutter seinem Kind dem Umgang mit einer Waffe lehren muss.Denn wenn ich etwas kenne und auch behersche ist die Gefahr eines Unfalles oder falschen Handhabung um einiges geringer.....



lg Leonardo

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 08:53
von BigBen
nur weil jemand eine andere meinung hat, heisst das nicht zwangsläufig, dass er nicht nachgedacht hat - ein bissl mehr toleranz bitte!

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 09:48
von Maggo
Thompsongunner45 hat geschrieben:Erst mal die eigene "Dummheit,Ignoranz und Unwissenheit" kennen und dann über die der Büchsemacher herziehen!!!!!
Natürlich wird der § 56. (1) in den seltensten Fällen auf Luftgewehre angewandt. Aber gesetzeskonform wäre es zweifelsohne!!!
In Tirol (oder wars Vorarlberg?) bekam ein Büchsenmacher massive Probleme bezüglich einer nicht durchgeführten Anfrage beim Verkauf eines Luftgewehrs.
Eigentlich (nehme ich jetzt mal an) ist der § 56 unabsichtlich rein gerutscht, aber im Gesetz, wie Stickhead so schön aufgezeigt hat, steht er trotzdem.
Wie gesagt, erst mal kundig machen, dann große Worte bzw. posts spucken!!! :twisted:


Wobei wir wieder bei Dummheit ,Ignoranz und Unwissenheit bei somanchen Büchsern wären,Wenn das Luftgewehr das Kaliber 6mm Übersteigt muss es als Kat. C Behandelt werden.
Steht im §45 ,sofern du dir den ganzen Threat überhaupt genau durchgelesen hast..........

Dein Dummer,Ignoranter und Unwissender

Maggo :headslap:

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 09:55
von Leonardo
BigBen hat geschrieben:nur weil jemand eine andere meinung hat, heisst das nicht zwangsläufig, dass er nicht nachgedacht hat - ein bissl mehr toleranz bitte!


Bei solch einer Aussage kann er nicht nachgedacht haben. :naughty:


Oder es fehlt ganz einfach an Wissen über Kinder und deren Intelligenz.Dann erst recht wäre es besser gewesen sich den Beitrag zu ersparen.

Genau solche Beiträge geben AWN das Futter gegen uns und die Zukunft unseres Sportes. Wenn schon die Schützen selber gegen den Nachwuchs sind....für was überhaupt noch kämpfen...geben wir unsere Waffen ab und gut ist. :violin:


lg Leonardo

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 11:10
von Incite
es ist wiedermal typisch österreich - "Wos i fiah richtig hoit, muas richtig sein"

wie kann man nur selbernannte Sheriffs, Verkäufer, die übers Ziel hinausschießen und sich eine Extrawurst ausdenken gut finden? Wollt ihr Blockwarte :doh: Ich will für mich selber Entscheidungen treffen und nicht dass mich irgend ein Hansl, fern weg jeglicher Rechtslage mit anscheindenen Unwahrheiten abschasselt. (bei mir hats mal einer probiert, näheres unten)

Die Büchsenmacher sollen sich einfach an geltende Gesetzte halten und so wie ich es dachte steht es nicht "im Gsetz", anders wie er es erzählt hat. Vielleicht werde ich seinen Vorgesetzten das nächste mal darauf ansprechen, denn ich habe mit Unwissenden Verkäufern schon schlechte Erfahrungen gemacht siehe:

Ich hätte meine erstes Gewehr (Kat. C) ohne die Verband nie gekauft, der Verkäufer einer großen Kette, der schon lange im Verkauf tätig ist und es "in jeder Filiale" so gemacht wurde hat gesagt, dass ich so ein Gewehr NUR mit WBK oder WP kaufen kann und ich gar keinen Antrag ohne stellen brauche da ich es nicht darf. Er hat das so glaubwürdig rübergebracht, dass wenn ich es damals nicht vom Verband Forum anders gehört hätte, gegangen wäre. Folglich mich NIE mit Waffen weiter beschäftigt hätte. Wer weiß wievielen Frischlingen es genauso gegangen ist?

Hier wird schon fast gegen den legalen Waffenbesitz gearbeitet - auch durch Unvermögen oder Unwissen und das finde ich eine Schande wenn man sich in seinem Beruf nicht auskennt...

lg

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 11:51
von Leonardo
Incite hat geschrieben:

- auch durch Unvermögen oder Unwissen und das finde ich eine Schande wenn man sich in seinem Beruf nicht auskennt...

lg



Mann darf auch nicht vergessen das eine angelernte Aushilfe um etliches billiger ist als ein Fachmann.Und warum sollte man um einen Hungerlohn Mehrleistung bringen?

Ist kein einfaches Thema....nur Fachleute kosten Geld........

Aber wie immer: Des Schützens größter Feind ist der Schütze selber........ :whistle:

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Verfasst: So 24. Okt 2010, 12:30
von sf77
Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung bzgl. der Anfrage des Büchsers wegen eines ev. Waffenverbotes nicht.
Klar ist, wer ein Waffenverbot hat, welches ein Luftdruckgewehr verbietet, darf so eines auch nicht kaufen.
Der Büchser muss sich diesbezüglich auch absichern können.

Finde den verantwortungsvollen Umgang des Verkäufers gut, wenn er bei Verdacht und nicht generell handelt, und damit präventiv Vorfälle verhindert, auf welche AWNs nur warten um dann auch Luftdruckgewehre endlich in Richtung Kat.A zu führen, wo sie deren Meinung nach schon lange hingehören.

Heisst dass, nur weil er keine Abfrage bei Co2 Waffen etc. machen muss, dass er auch keine machen darf?