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Re: Waffenechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 07:21
von buckshot
DerDaniel hat geschrieben:Sorry für OT aber: Kann der Ersteller oder ein Mod den Titel bitte korrigieren, damit die Suche anschlägt. Danke!

Und dann den Post hier bitte löschen.

Und in was gedenkt mein Namensvetter sollte ich den Titel umbenennen? "Hasgunz feuchte Deko Träume..." ;)

Re: Waffenechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 07:25
von Kapselpracker
buckshot hat geschrieben:Und in was gedenkt mein Namensvetter sollte ich den Titel umbenennen? "Hasgunz feuchte Deko Träume..." ;)

Vielleicht von "Waffenechtsnovelle" auf "Waffenrechtsnovelle" ?

Re: Waffenechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 07:35
von buckshot
Kapselpracker hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:Und in was gedenkt mein Namensvetter sollte ich den Titel umbenennen? "Hasgunz feuchte Deko Träume..." ;)

Vielleicht von "Waffenechtsnovelle" auf "Waffenrechtsnovelle" ?


achja, ok ... ohne brille am handy ned mehr dalesen ;)

Re: Waffenechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 07:39
von Kapselpracker
buckshot hat geschrieben:...
achja, ok ... ohne brille am handy ned mehr dalesen ;)

Tröste dich, mir ist es auch erst nach deinen Post aufgefallen. :)

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 07:45
von buckshot
Dafür korrigiert das blöde Eier Phon Wörter die es nicht ändern soll in irgendeinen anderen blödsinn

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 08:04
von rubylaser694
Hier noch mehr...
Gesetzentwurf
Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Waffengesetz 1996 geändert werden

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml

Gesetzentwurf
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... 380094.pdf

Kapselpracker hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:2015 steht auch eine Evaluierung auf EU Ebene an.

Na Servas, da wird es sicher wieder von diversen Experten, oder die die es glauben welche zu sein, nur so wimmeln.

Die Eggsberten lassen nicht lange auf sich warten, auch die durch Zwangsabgeben finanzierte Arbeiterkammer bemüßigt sich einen "..." Beitrag zu liefern. (bezüglich Evaluierung einer "Kategorie-Reduzierung").
Es wird auch angeregt, dass für Schusswaffen sämtlicher Kategorien einheitlich strenge
Maßstäbe zugrunde zu legen sind und die Sicherstellung der Verwahrungskontrolle sämtlicher
Waffenkategorien gewährleistet ist.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... 381025.pdf

Re: Waffenechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:13
von 454casull
hasgunz hat geschrieben:
Teal'c hat geschrieben:was meints ihr mit "deaktivieren"?


deaktivieren = unbrauchbar machen

z.B.: die würdest dir gerne eine AK ins Waffenkammerl hängen, rein als Dekoration
dann gehst du z.B. zum Türk und holst dir eine deaktivierte ex Bulgarien AK mit Zertifikat und Stempel

Diese kannst du dann ohne Probleme and die Wand hängen.

LG



eine deko aus deutschland ...ist aber nach wie vor frei nehme ich mal an..da ja auch ein Zertifikat dabei ist...oder ??

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:18
von rupi
ja, Zertifikat für Deutschland
aber das muss nicht unbedingt unseren aktuellen Auflagen entsprechen

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:23
von Cody_87
D.h. heißt im Klartext- Jetzt haben wir alle Leute mit ihren Kat. C und freiwillig Kat. D Waffen brav registrieren lassen im ZWR.... und jetzt ziehen wir einfach die Daumenschrauben an und machen eine Verwahrungskontrolle für jene Kategorien???
Das würde einen weiteren Schritt in die Richtung bedeuten, dass der Waffenbesitz unattraktiv gemacht werden soll und Legalwaffenbesitzer schief angeschaut werden, wenn sie dem Schießsport oder der Jagd nachgehen wollen...trotz verschärfter Bestimmungen.

Oder habe ich da nun falsche Schlüsse gezogen?

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:26
von Kehnra
Nein nein, das hast du meiner Meinung nach schon richtig verstanden, auf das wirds wohl hinauslaufen..

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:40
von Al3x
5. Dem § 33 Abs. 10 wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die Waffenregisterbescheinigung auch im
Datenfernverkehr aus dem ZWR unter Verwendung der Funktion der Bürgerkarte (§§ 4 ff E-GovG)
kostenfrei beantragt und ausgestellt werden.


8. Dem § 51 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem
Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.“


Es ist nicht immer alles schlecht und dass die komplett überarbeiteten und unterbesetzten Behörden C und D Waffen kontrollieren schau ich mir auch an...

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:42
von 2b4alk
@ cody und kehnra

steinigt mi ned, aber is des ned egal
ICH habe ja einen waffenkarte, also kommens ja eh nachschauen.
da wäre mir ja egal, wenns meine (noch ned) vorhandenen Kat. C und D auch glei anschaun

i täts verstehn, wenn sich leute ned drüber freun, die keine waffenkarte haben, da diese bis jetzt keine kontrollen hatten, aber als kartenbesitzer bist es ja eh gewohnt...

und i was ja ned wie die aufteilung is in punkto kartenbesitzer zu Kat C+D besiter. i denk da werden scho einige mehr dann zu kontrollieren sein, ob sich das die behörde auch antun kann/will???

so is halt mei meinung. vll seh i des ganze aber ja zu gelassen

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:45
von BigBen
Eine Kontrolle aller D und C Waffen von nicht WBK Besitzern wird personalmäßig eh nicht bewältigbar sein...zumindest nicht von der Polizei. Und irgendwann kommt jemand auf die lustige Idee eine Waffensteuer oder Ähnliches einzuführen um die selbst geschaffenen Kosten wieder reinzukriegen. Es geht immer auch ums Prinzip - Stichwort Salamitaktik, es wird immer ein Scheibchen mehr Freiheit abgeschnitten, bis am Ende der Legalwaffenbesitz so aufwändig und kostspielig wird, dass es viele nicht mehr interessiert. Den illegalen Waffenbesitz juckt das alles wenig...

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 09:50
von Cody_87
Für mich zu Verständnis:

Wenn ein

WBK Besitzer mit Hausnummer 3 Slots (Mittelwert ^^) der allerdings auch Jäger oder eben ambitionierter Sportschütze ist und daher sagen wir (was wird ein Jäger haben???)
3 Stück Kat. C und
3 Stück Kat. D Waffen

daheim korrekt gelagert hat.

Wenn nun die erwähnte Reduzierung der Kategorien angestrebt wird, fürchte ich- wird es wohl nicht so sein, dass man ohne weiteres die etwaig erforderlichen Slots auf der WBK nachgetragen werden, sondern vielleicht noch eine oder zwei dazu und die anderen noch verbliebenen musst du dann entweder erneut beantragen lassen oder in einer angemessenen Frist verschärbeln.
Zumindest stellt sich das für mich als Laien so dar.

Gemessen an dem, was ich hier schon so alles bzgl. Waffenrecht und dgl. gelesen habe, ist das ein erschreckendes Szenario.


Dass der Aufwand der bei einer Verwahrungskontrolle von C + D hinzukommen würde immens ist, steht außer Frage.
Wenn du WBK Besitzer bist, wird es dir egal sein- stimmt...sehe ich auch so.

Ich sehe es als Abschreckung für jene, die eben eine C oder D daheim haben und bislang keine Verwahrungskontrolle hatten.

Re: Waffenrechtsnovelle 2015?

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 10:20
von buckshot
Die nicht registrierten kat a Besitzer werden weiterhin keine Kontrolle zu befürchten haben...