Waffenkauf Kat.B von Privat.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rupi
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Re: Waffenkauf Kat.B von Privat.

Beitrag von rupi » So 1. Mär 2015, 13:43

woolf hat geschrieben:Wenn du als Käufer deiner BH eine Überlassungserklaerung schickst, auf der Beide unterschrieben haben reicht das eh aus. Der Verkäufer muss nicht nocheinmal das selbe schicken.

und wenn die Unterschrift einfach gefälscht ist vom "Käufer"?
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Kapselpracker
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Re: Waffenkauf Kat.B von Privat.

Beitrag von Kapselpracker » So 1. Mär 2015, 15:24

Didensk hat geschrieben:...
Oder zählt dieser Vordruck, welche beide Parteien ausfüllen und unterfertigen als gemeinsame Meldung bei der Käufer Behörde?

So sehe ich das auch.
Was würde das zb. für einen sinn ergeben wenn beide nacheinander in einen Postamt die Registrierung an die BH faxen.

Registrierungspflichtig ist doch immer derjenige der die Waffe inne hat, wenn der Erwerber die Waffe aus welchen Grund jetzt auch immer die Waffe nicht Registriert und es mit der Waffe Schwierigkeiten gibt, dann habe ich als Verkäufer den Kaufvertrag mit dem ich belegen kann das ich die Waffe an denjenigen verkauft habe.
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Didensk
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Re: Waffenkauf Kat.B von Privat.

Beitrag von Didensk » So 1. Mär 2015, 15:26

Endlich jemand der mich versteht :-)
***3 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin nicht verrückt. Doch die vierte summt die Melodie von Tetris***

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