Re: Verwahrungsfrage
Verfasst: Sa 14. Mär 2015, 18:11
Dann mach jetzt ein Foto vom Safe. Im Fall des Falles kannst das dann herzeigen und sagen "so hats ausgeschaut".
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
SecondAmendment hat geschrieben:Wie sieht es aus, mit zum normalen Schrank befestigen? So eine 2,5m breite Schrank wiegt leer bei mir sicherlich über 120kg. Noch 60kg sind sicherlich drinnen. Wenn man die Waffenschrank an die Kleiderschrank anschraubt werden es insgesamt so 200kg mindestens. Gilt es dann als sicher? An die MDF-Platte wird es sicherlich besser angeschraubt, als an eine Gips-Platte, welche man mit Faust durchbrechen kann.
Schönen Gruß an den sg. Hr. Professor. Da die Theorie, hier die Gerichtspraxis:SecondAmendment hat geschrieben:Bei einer Vorlesung aus Öffentlichen Recht hat vor +/- 5 Monaten ein Professor uns gesagt, dass wenn man theoretisch zu Hause einen Einbrecher erschießt, passiert aus Seite der Justiz gar nichts solange es kein Polizist war. Und letztendlich better to be judged by 12 than carried by 6.
WolfgangM hat geschrieben:- Hier im Forum nachzulesen: Wachmann für einen Juwelier, mit WP, wird zuerst verfolgt und dann
in der Tiefgarage 'angegangen'. Wachmann, versucht die Person zu stoppen, diese kommt immer
näher. Wachmann zieht Pistole deutlich sichtbar und hält diese seitlich Richtung Boden (Beweis:
Überwachungsvideo). Polizei: Erstmal 'vorübergehendes Waffenverbot auf 4 Wochen'. Kommt für
den Mann einem 4 wöchigen Berufsverbot gleich. Weitere Entscheidung offen!
Verbrecherschutz wird bei uns schon groß geschrieben teilweise, aber dass jemand verurteilt worden ist weil er einen Einbrecher/Räuber angeschossen/erschossen, da konnte mir noch niemand ein Urteil zeigen, wurden alle freigesprochen bzw. nach den Ermittlungen garnicht angeklagt weil es so offensichtlich war.SecondAmendment hat geschrieben:Das mit Dieb kann ich mir in einem Land wie Österreich noch vorstellen. Aber ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mich nicht mal mit meinem Bein vor 4 Angreifer wehren darf ohne Notwehr zu überschreiten. Und das als 17-Jähriger. Ich hätte sehr gerne die Urteile dazu gelesen, da es kaum zu glauben ist, dass die Republik die Verbrecher so sehr schützt.
Die beiden anderen Fälle sind beide Akte eines Berufskollegen. Sowohl der junge Mann, der dem Angreifer das Knie verletzte hat,yoda hat geschrieben:Mich hätten wirklich die Urteile zu den anderen Storys interessiert, wenn kleine Details fehlen entsteht schnell ein falscher Eindruck.
Es konnte nicht geklärt werden, wie der 17 J. zu Boden kam. Er sagte, er wurde gestossen, die 4 sagten: nein, nein, er ist 'gestolpert'. Argumentation der Richterin: na eigentlich haben die 4 Jungs ja nicht wirklich etwas getan, sie sagten doch nur 'Wir wollen Dein Handy". Aber der am Boden liegende hat ja mit dem Fusstritt einen der 4 schwer verletzt und der musste mit der Rettung 'abgeführt' werden..SecondAmendment hat geschrieben:Das mit Dieb kann ich mir in einem Land wie Österreich noch vorstellen. Aber ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mich nicht mal mit meinem Bein vor 4 Angreifer wehren darf ohne Notwehr zu überschreiten. Und das als 17-Jähriger. Ich hätte sehr gerne die Urteile dazu gelesen, da es kaum zu glauben ist, dass die Republik die Verbrecher so sehr schützt.