Seite 2 von 2

Re: Versand von AT nach DE

Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 00:54
von gewo


ich versteh ned warum wir das alle paar monate wieder aufwaermen
in den jeweils alten threads dazu hab ich dir und anderen schon vielfach alle massgeblichen links und telefonnummern gepostet wo du das nachlesen oder erfragen koenntest - wenn du wollen wuerdest.

im oben zitierten kraftfahrgesetzfindest du gleich zu beginn eine entsprechende einschraenkung auf die normadressaten

§ 1. Anwendungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind, sofern im Abs. 2 nichts anderes festgesetzt ist, auf Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl. Nr. 159) verwendet werden, und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen Straßen anzuwenden

im gegensatz dazu findest du eine solche einschraenkung in den exportbeschraenkungen nicht. ist auch logisch. warum solltest du als privater mittelstreckenhaubitzen in den suedsudan schicken duerfen...?
die einschraenkung fuer die verbringung von militaerguetern und dual use guetern gilt fuer private ganz genauso

was sich auch an den jeweiligen formulierungen ganz leicht erkennen laesst

zb

Ausschließlich für den Fall, dass die elektronische Antragstellung nicht zumutbar ist und die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind (eine entsprechende Stellungnahme ist abzugeben siehe § 53 AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26 idgF) sind
Antragsformular (über die Eingabemaske für Papieranträge zu erstellen, auszudrucken und rechtsverbindlich zu unterfertigen)
Endverbleibserklärung IG ML
Rechnung (Proforma-Rechnung)
Signierter Stichtagsauszug des aktuellen Firmenbuchauszugs mit Gewerberegister-Daten im Original oder original beglaubigte Kopie nicht älter als drei Monate
Private Antragsteller legen bei der Antragstellung auf eine Einzelgenehmigung
- einen amtlichen Lichtbildausweis zur Legitimation und
- einen Waffenpass bzw. Waffenbesitzkarte
bei
per Post zu übermitteln

quelle ( wurde auch schon mind ein dutzend mal verlinkt):
http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft ... ngung.aspx

wenn du schreiben willst:
die wahrscheinlichkeit dass du als privater beim illegalen verbringen erwischt wirst ist gering, dann svhreib das halt, ist halt deine meinung

aber in einem durch zu trommeln dass ein gesetz dass dir ned passt einfach fuer private ned gilt ist einfach unverantwortlich

Re: Versand von AT nach DE

Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 11:54
von GSchoenbauer
.
wenn dem so wäre, dann handelt die Behörde Illegal, weil sie einem Privaten überhaupt keine Genehmigung geben DÜRFTE!
Zitat aus dem von Dir angeführten Gesetz (war auch schon mal am Tapet):
(3) Eine Genehmigung gemäß Abs. 1 ist überdies nur zu erteilen, wenn der Antragsteller eine Bewilligung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit besitzt, in deren Rahmen der beantragte Vorgang durchgeführt werden soll, sofern eine solche Genehmigung zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit erforderlich ist.


"komischerweise" ist auch im neuen Runderlass 2014 zu Waffengesetz, der immerhin schon wesentlich später als die neue Aussenhandelsverordnung 2012 herausgekommen ist, noch immer genau die bisherige Vorgangsweise mit der Verbringung durch Private vorgesehen.

"komischerweise" machen das Private aus anderen EU-Ländern für die Verbringung nach Österreich genauso, obwohl nach EU-Richtlinie ein gleichartiges Gesetz in in derern Ländern in Kraft gesetzt worden ist.

und "komischerweise" spielen da sogar in überrregulierten Deutschland die Behörden da mit.

alles ILLEGAL! na bumm!
(ähhh ... kennst den Witz mit dem Kommentar zu Geisterfahrermeldung auf der Autobahn: "Was heist EINER --- ALLE! :) )

ganz einfach:
weil es um den HANDEL mit Verteidigunggütern geht und nicht um den Privatverkauf von Waffen und Waffenteilen, welche beide Partner ohnehin nur mit bestehender Genehmigung und Auflagen besitzen dürfen.

und für den Handel Ausübende gibt es eben:
Allgemeingenehmigungen
Globalgenehmigungen
Einzelgenehmigungen (ja, auch Private können Handel betreiben ... was aber in so einem Fall NICHT stattfindet)


aber ich sag jetzt wirklich nix mehr dazu, und wennst noch hundertmal drauf herumdokterst.
Solange Du den Unterschied von Gewerbe, Handel und Privat nicht begreifen willst, ist das sowieso sinnlos.
AUS UND AMEN .. KEIN WORT von mir mehr zu diesem Thema :hand:

Re: Versand von AT nach DE

Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 13:33
von Poirot
GSchoenbauer hat geschrieben:.
wenn dem so wäre, dann handelt die Behörde Illegal, weil sie einem Privaten überhaupt keine Genehmigung geben DÜRFTE!


Ich lese nur mit muss aber für Gewo eine Lanze brechen weil er vollkommen Recht hat.
Für Privatpersonen wie uns gibt es die sogenannten Einzelgenehmigungen. Die Genehmigung von der Behörde muss man beim Wirtschaftsministerium samt Lichtbildausweis oder WBK mit einreichen. Bei Bestandteilen wie Hülsen oder einem Schaft reicht der Lichtbildausweis.
Es wäre auch unsinnig wenn eine so wichtige Aussenhandelsrichtlinie nur für Gewerbetreibende gelten würde. Dann könnte ja jeder Händler diese durch Privatversand legal umgehen.

Re: Versand von AT nach DE

Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 13:53
von BigBen
Poirot hat geschrieben:
GSchoenbauer hat geschrieben:.
wenn dem so wäre, dann handelt die Behörde Illegal, weil sie einem Privaten überhaupt keine Genehmigung geben DÜRFTE!


Ich lese nur mit muss aber für Gewo eine Lanze brechen weil er vollkommen Recht hat.
Für Privatpersonen wie uns gibt es die sogenannten Einzelgenehmigungen. Die Genehmigung von der Behörde muss man beim Wirtschaftsministerium samt Lichtbildausweis oder WBK mit einreichen. Bei Bestandteilen wie Hülsen oder einem Schaft reicht der Lichtbildausweis.
Es wäre auch unsinnig wenn eine so wichtige Aussenhandelsrichtlinie nur für Gewerbetreibende gelten würde. Dann könnte ja jeder Händler diese durch Privatversand legal umgehen.


Oh mein Gott jetzt krieg ich aber Kopfschmerzen...jetzt schaltet sich jemand ein der offensichtlich so garkeine Ahnung hat. Ein Händler der etwas durch Privatversand legal umgeht? Ernsthaft?

Ich mach hier jetzt zu, mir wird das echt zu deppat.