Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Verfasst: Sa 11. Jul 2015, 19:55
andi st hat geschrieben:ich dachte das es nicht so wäre, weil eben ofizieller auftrag über firma,
ein lehrling beim waffen springer kommt auch alltäglich in kontakt mit "materie" mit der er ausserhalb der geschäftszeiten gar nicht hantieren dürfte, und sei es nur ein luftgewehr?? hmm
hi
waffg1996 paragraph 47 abs 2:
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.
das gilt auch fuer minderjaehrige - soferne sie sich in einem gesetzlichen ausbildungs- bzw. lehrverhaeltnis befinden