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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Verfasst: Sa 11. Jul 2015, 19:55
von gewo
andi st hat geschrieben:ich dachte das es nicht so wäre, weil eben ofizieller auftrag über firma,
ein lehrling beim waffen springer kommt auch alltäglich in kontakt mit "materie" mit der er ausserhalb der geschäftszeiten gar nicht hantieren dürfte, und sei es nur ein luftgewehr?? hmm


hi

waffg1996 paragraph 47 abs 2:
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.

das gilt auch fuer minderjaehrige - soferne sie sich in einem gesetzlichen ausbildungs- bzw. lehrverhaeltnis befinden

Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Verfasst: Sa 11. Jul 2015, 20:07
von andi st
mahh, das heist ich muesste das offiziell ueber nen buechser machen lassen mit horrenden preisen?
währenddessen mir keine mehrkosten entstehen würden wenn ich ein paar waffenteile einfach mit ein paar getriebedeckeln mit verchromen lassen würde? ggg
ok danke für die info gg

Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Verfasst: Sa 11. Jul 2015, 20:17
von aragorn
1. Gibt es deshalb verschiedene Betriebe, die extra damit werben, dass sie ueber Wbk verfuegen und sowas machen.
2. Wo kein Klaeger, da kein Richter. Nur wenn was verlorengeht, bist Du halt im Erklaerungsnotstand...

Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Verfasst: So 12. Jul 2015, 07:25
von Hane
Oder du legst das Zeug selber in die Becken und wartet drauf.