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Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Mo 13. Jul 2015, 23:43
von Promo
Thule hat geschrieben:Am nähesten kommt man bei uns damit wohl mit einer Howdah. Ist aber WBK-pflichtig.
Oder du beantragst eine Ausnahmegenehmigung. Chancen stehen nicht am Anfang gleich auf 0%, weil in dem Fall BMI zuständig wäre. Wetten würde ich auf dich aber trotzdem keine abschließen.

Nix BMI, das ist die lokal zuständige Behörde. Nur die

Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Di 14. Jul 2015, 07:19
von Thule
Stimmt.
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Di 14. Jul 2015, 08:18
von hasgunz
Promo hat geschrieben:Thule hat geschrieben:Am nähesten kommt man bei uns damit wohl mit einer Howdah. Ist aber WBK-pflichtig.
Oder du beantragst eine Ausnahmegenehmigung. Chancen stehen nicht am Anfang gleich auf 0%, weil in dem Fall BMI zuständig wäre. Wetten würde ich auf dich aber trotzdem keine abschließen.

Nix BMI, das ist die lokal zuständige Behörde. Nur die

Muss ich da zu meiner lokalen Polizeizentrale?
Hab sowas noch nie gemacht, aber einen Versuch wäre es wert.
Lg
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Di 14. Jul 2015, 09:33
von Promo
Für verbotene Waffe iSd § 17 ist die jeweilige zuständige Waffenbehörde der Ansprechpartner. Diese kann auch Bewilligungen nach § 17 aussprechen, siehe dem vorgehaltenen Platz auf der WBK (auf der alten aus Papier war es immer so schön durchgestrichen). Begründet werden muss natürlich auch, zB eine umfassende Winchester-Sammlung bis 1900 wo das Modell 1897 auch dazugehört.
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Di 14. Jul 2015, 23:13
von hasgunz
Weil wir ja gerade beim Thema sind.
Wie schaut es rechtsmäßig aus, wenn die Flinte von Haus aus als
Pistole gefertigt wurde?
Ala
Auto & Burglar.

Sowas wäre ja Kat.B, da das Ding ja nie eine Langwaffe war und somit eine 90cm Grenze nicht unterschritten werden kann.
So wie bei der Howdah Pistole.LG
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Di 14. Jul 2015, 23:19
von rupi
der Begriff "Pistol" bedeutet in den USA etwas ganz anderes als bei uns...
aber das solltest du ja wissen...
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 00:03
von hasgunz
Mein Fehler, besteht eine legale Grundlage eine SxS FFW mit glatten Läufen bauen?
Eine FFW wird durch folgenden Satz definiert:
"Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen"
LG
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 07:46
von IT Guy
Hi! Im waffg steh im 17er "für schrotschuss" oder so. Ließ den nochmal.
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 09:38
von GSchoenbauer
ich versteh net, warum diese unselige Diskussion immer wieder aufflammt.
Des Waffengesetz ist dazu eh ganz eindeutig:
§17.3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
Der Klammerbegriff Schrot
gewehr steht ja gnaz bewusst drin, um den Begriff Flinte zu definieren und genau diese Diskussion zu verhindern!
könnt ihr mit dem Begriff
GEWEHR nix anfangen?
die Logik ist doch eh klar:
wenns eine kurze, also FFW ist, dann ist sie nach Kat B je eh genehmigungsflichtig.
eine lange (also eine Flinte) ist nur meldepflichtig, könnte also gekürzt werden und dann hast dasselbe OHNE Genehmigung ... drum ist ja auch verboten.

Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 09:52
von hasgunz
Stimmt, hab den Paragraphen 17.3 übersehen...
Wird halt nie was daraus.
Wenigstens kann ich mir das Ding als Deko holen, ist ja schon mal was.
Warum ich das Thema immer wieder anspreche? Weil es mir wichtig ist.
Lg
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Mi 15. Jul 2015, 19:17
von Promo
mW gibt es einen Bescheid des Amtssachverständigen Eder vom BMI wonach die Howdah eine verbotene Waffe iSd § 17 ist. Diesen Bescheid habe ich persönlich nie gesehen, mir wurde nur erzählt es gäbe ihn.
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 10:16
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:ich versteh net, warum diese unselige Diskussion immer wieder aufflammt.
Des Waffengesetz ist dazu eh ganz eindeutig:
die Logik ist doch eh klar:
wenns eine kurze, also FFW ist, dann ist sie nach Kat B je eh genehmigungsflichtig.
eine lange (also eine Flinte) ist nur meldepflichtig, könnte also gekürzt werden und dann hast dasselbe OHNE Genehmigung ... drum ist ja auch verboten.
an dieser annahme ist nix logisch
eine zu kurze kat D ist eben nicht kat B sondern kat A
dass ist bei weitem nicht " ... das selbe (also kat B) ohne genehmigung ..."
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 10:42
von GSchoenbauer
hab nix von Kat B im zweiten Fall geschrieben, sondern "dasselbe" (im technischen Sinn) und "verboten" - also Kat A, .
Aber im Sinnverdrehen bist jo eh Meister ...

Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 11:08
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:hab nix von Kat B im zweiten Fall geschrieben, sondern "dasselbe" (im technischen Sinn) und "verboten" - also Kat A, .
du hast geschrieben
wenns eine kurze, also FFW ist, dann ist sie nach Kat B je eh genehmigungsflichtig.
eine lange (also eine Flinte) ist nur meldepflichtig, könnte also gekürzt werden und dann hast dasselbe OHNE Genehmigung ... drum ist ja auch verboten.GSchoenbauer hat geschrieben:Aber im Sinnverdrehen bist jo eh Meister ...

eigentlich eher im verstehen
aber da gibts offenbar am anderen ende massive defizite...
Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 12:16
von GSchoenbauer
Ich sag darauf jetzt nix mehr, weils is eh sinnlos ist bei Dir
Geh wieder neue Gesetze erfinden .... da kannst dich dann austoben.
