Re: WBK mit 18
Verfasst: Di 11. Aug 2015, 18:50
bino71 hat geschrieben:Warst schon beim Bundesheer?
Nein war ich noch nicht
bino71 hat geschrieben:Warst schon beim Bundesheer?
Heisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:
gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
hi
beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)
da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
sepp hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
hi
beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)
da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen![]()
lg sepp
sepp hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
hi
beruf ...?
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da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen![]()
lg sepp
piefke hat geschrieben:sepp hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
hi
beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)
da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen![]()
lg sepp
Oder halt allgemein Arbeit in einem Waffengeschäft wo du vielleicht Waffen der kat B handelst.
Otschi hat geschrieben:Heisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:
Das war nicht zufällig am Flintenstand
BigBen hat geschrieben:Warum sollte er auch, für die Jagd ist eine WBK absolut irrelevant.
rupi hat geschrieben:naja mit welcher Begründung wollte er denn die WBK ?