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Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 18:50
von Otschi
bino71 hat geschrieben:Warst schon beim Bundesheer?


Nein war ich noch nicht

Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 18:54
von Otschi
Heisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:


Das war nicht zufällig am Flintenstand

Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 19:38
von sepp
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.


hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?

Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:

Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 20:35
von piefke
sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.


hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?

Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:


Oder halt allgemein Arbeit in einem Waffengeschäft wo du vielleicht Waffen der kat B handelst.

Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 20:36
von gewo
sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.


hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?

Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:


hi

die schueler der buechsenmacherschule in ferlach benoetigen zum hantieren mit kat B waffen keine WBK

sie befinden sich in einer gesetzlich anerkannten ausbildung
sie koennen kat B waffen jederzeit hantieren - soferne im zusammenhang mit der ausbildung

guckst du WaffG

Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 20:38
von gewo
piefke hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.


hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?

Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:


Oder halt allgemein Arbeit in einem Waffengeschäft wo du vielleicht Waffen der kat B handelst.


nein
viele meiner mitarbeiter haben keine WBK

du brauchst keine WBK als mitarbeiter im waffenhandel
du bist als waffenhaendler oder als angestellter im waffenhandel von allen bestimmungen des WaffG ausgenommen ausser "fuehren" und "import/export"
evt ist noch was drittes dabei, aber ich glaub ned ...

eine anstellung im waffenhandel kann nie grund fuer eine WBK sein wuerde ich schaetzen

Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 20:42
von Heisenberg
Otschi hat geschrieben:
Heisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:


Das war nicht zufällig am Flintenstand


Meinst du Büchse bzw. den 100m Stand?

Re: WBK mit 18

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 20:59
von gewo
edit

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 14:56
von hari
Ein 19j Bekannter mit jagdschein hat bei der BH graz-umgebung keine wbk bekommen.

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Re: WBK mit 18

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 15:05
von BigBen
Warum sollte er auch, für die Jagd ist eine WBK absolut irrelevant.

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 15:24
von hari
BigBen hat geschrieben:Warum sollte er auch, für die Jagd ist eine WBK absolut irrelevant.

Er hat es halt versucht. Liegt ja im ermessen der Behörde. Ich wollte hier nur entsprechendes Feedback geben.

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Re: WBK mit 18

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 15:31
von rupi
naja mit welcher Begründung wollte er denn die WBK ?

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 15:33
von gewo
gatterjagd wuerde gehen, oder?

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 15:44
von BigBen
Gatterabschuss mit Halbautomat wäre eine Option, hat aber mit Jagd nichts zu tun ;-)

Re: WBK mit 18

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 15:51
von hari
rupi hat geschrieben:naja mit welcher Begründung wollte er denn die WBK ?

Training für späteren jagdlichen WP (fangschuss fallenjagd und nachsuche)

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