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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Di 18. Aug 2015, 11:05
von aragorn
Heer ist sowieso durch Sondergesetze geregelt.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 14:04
von impact
Kann mir jemand beantworten, ob die Verwahrung von einer Kat C/D Waffe ein Problem darstellt, wenn diese entweder in einem absperrbarem, aber tragbarem Behältnis (Koffer/Tasche) lagert, oder nur durch ein Abzugsschloss gesichert herumliegt/hängt, etc? Vor allem ersteres wüsste ich gerne.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 14:06
von rupi
du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern

wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 14:21
von impact
rupi hat geschrieben:du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern

wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht


Ales klar, danke!

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 17:55
von erazer13
Warum nicht so ?

Das müßte so doch paßen :headslap:

Geschweißter Halter, mit Verstrebungen, Schwerlastdübel in Beton welche vom Gewehr verdeckt sind.
Geschweißter Bolzen welcher den Abzug blockiert, Anschlag damit das Magazin nicht entfernt werden kann.
Umklappbarer Bügel mit verschweißtem Drehpunkt welcher auch das Repetieren verhindert. Somit kann auch kein "waffenrelevanter Teil" entfernt werden.
Beim Öffnen des Zahlenschloßes läßt sich der Bügel umlegen und das Gewehr entnehmen. :dance:

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Hm..soll ich ne Serienfertigung starten ? :headslap: :D :D :D

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 20:25
von rhodium
Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...

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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 20:27
von BigBen
rhodium hat geschrieben:Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk


Aha, und wenn das Kind die Hand auf ein Auto legt kriegts eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein?

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 21:28
von erazer13
"Kollege" Polizist meint : das ist so in Ordnung... Streng genommen dürfte sie so sogar durchgeladen sein.
Meine Meinung: Ein Baumarkt Waffenschrank ist schneller aufgebrochen...

PS: Eine R94 kriegt sowieso kein Kind zum durchladen (nicht ernst gemeint) ... :headslap: :headslap: :headslap: :headslap:

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 21:37
von rhodium
Wie ist das "etwas innehaben" definiert?

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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 09:50
von BigBen
rhodium hat geschrieben:Wie ist das "etwas innehaben" definiert?

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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90052.html

Nur weil du etwas Berühren kannst, hast doch noch lange keine Macht bzw. Gewahrsam darüber.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 09:58
von the_law
BigBen hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:Wie ist das "etwas innehaben" definiert?

Nur weil du etwas Berühren kannst, hast doch noch lange keine Macht bzw. Gewahrsam darüber.


is wie bei den frauen :lol:

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 10:06
von Kehnra
Wird bei der Verwahrungskontrolle eigentlich zwischen der Art des Waffenschrankes unterschieden? Gibt im Baumarkt ja jeweils die Stahl und die Blechschränke. Waffenschrank steht auf beiden drauf, nur wenn wir ehrlich sind bekommt man den aus Blech auch mit nen Schraubenzieher auf..?

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 10:11
von pointi2009
nein da nicht, zumindest bei mir nicht. Heisst ja nur Schutz vor befugt oder unbefugt anwesenden Personen, wie lange der unbefugt Anwesende braucht, um da ran zu kommen ist meiner Meinung für die Verwahrung egal. Was anderes könnte sein, wenn es dann tatsächlich zum Diebstahl kommt und geprüft wird, wie schwer/leicht wer an die Waffen kommt. Da hängt es aber sicher auch vom Aussenschutz ab, wie der Maßstab angesetzt wird.

Versicherungstechnisch schauts dann noch einmal anders aus, was ich weiss.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 11:25
von gewo
Kehnra hat geschrieben:Wird bei der Verwahrungskontrolle eigentlich zwischen der Art des Waffenschrankes unterschieden? Gibt im Baumarkt ja jeweils die Stahl und die Blechschränke. Waffenschrank steht auf beiden drauf, nur wenn wir ehrlich sind bekommt man den aus Blech auch mit nen Schraubenzieher auf..?


schutz gegen kriminellen taeter ist die eine sache
dagegen hast normalerweise eine tuere die versperrt ist

zweite sache ist schutz vor personen die sich rechtmaessig in der wohnung befinden die aber keinen zugriff auf die waffe haben duerfen
im fall von kat C/D minderjaehrige und im fall von kat B personen ohne genehmigungsdokument (WBK, WP)

da es nicht ueblich ist dass zB die tante mit komplettem einbruchswerkzeug zum sonntagnachmittag kaffee auf besuch kommt ist fuer den schutz der waffe gegen die berechtigt anwesenden personen das versperren der waffe grundsaetzlich ausreichend
es reicht daher auch ein (massiver) schrank oder ein spind
safe ist besser, logisch
der muss aber keine spezielle sicherheitsstufe haben

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 19:20
von Halvar
gewo hat geschrieben:da es nicht ueblich ist dass zB die tante mit komplettem einbruchswerkzeug zum sonntagnachmittag kaffee auf besuch kommt


Sorry 4 Spam, aber da kennst du die Verwandschaft von manchen Leuten nicht :lol: