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Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 12:45
von pointi2009
@mgritsch: daher ja auch nur überlegung und aus genannten gründen verworfen. bleibt eh nur im haus als möglichkeit.
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 13:29
von Charles
@LOst:
32,7 grains haben 10 Stück CCI Small Pistol Zündhütchen
Charles
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 13:51
von LoST
Charles hat geschrieben:@LOst:
32,7 grains haben 10 Stück CCI Small Pistol Zündhütchen
Charles
Danke fürs Erbarmen

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 14:05
von Charles
Bitte sehr!

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 14:20
von LoST
mgritsch hat geschrieben:LoST hat geschrieben:Könnte jemand bitte mal ~10 Stk. Small Pistol Zündis mit der Feinwaage abwiegen, OHNE Verpackung... Finde dazu nichts im Internet und habe derzeit keinen Zugriff auf meine Waage (die Kuchlwaage ist etwas zu ungenau

)
DANKE!
zündmittel werden sowieso ganz anderes behandelt!
Und wie, Deiner Meinung nach?
Diese Frage ist nicht unwichtig, ein einzelnes ZH hat zwar nur den Bruchteil eines Gramms, ab einer bestimmten Menge läppert es sich jedoch...
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 16:48
von rubylaser694
EDIT: Noch eine Frage zur Lagermenge von 10kg: Gelten hier die tatsächlichen Nettogewichte oder jene inkl. Verpackungen, etc.?
Hier gilt immer die NEM "Netto Explosivstoffmasse", also die Explosivstoffmasse ohne Verpackung!
Die Verpackung ist selbst ungefährlich!
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 16:58
von -wolf-
mgritsch hat geschrieben:was ist schon dauernd?
lager es halt am klo. da bist du ja wohl hoffentlich nur max. stundenweise

lg
Martin
Mensch, ich Schussel!

Ich hab ja noch das zum Kleiderschrank umfunktionierte Abstellkammerl im Eingangsbereich... Per Definition ein eigenständiger Raum, der nicht ständig bewohnt ist (das soll mir auch mal einer zeigen, wie das bei 2m² gehen soll

)
(Nebenbei kommt so ein "begehbarer Kleiderschrank" bei den Mädels ziemlich gut an

)
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 17:23
von mgritsch
LoST hat geschrieben:mgritsch hat geschrieben:zündmittel werden sowieso ganz anderes behandelt!
Und wie, Deiner Meinung nach?
Diese Frage ist nicht unwichtig, ein einzelnes ZH hat zwar nur den Bruchteil eines Gramms, ab einer bestimmten Menge läppert es sich jedoch...
1. würde ich - auch wenn in der regel die wörtliche interpretation des gesetzes und nicht die inhaltliche vorzuziehen ist - auch zündhütchen zu den zündmitteln rechnen, selbst wenn sie (in dem fall?) nicht zur zündung von spreng- sondern nur von schießmittel (teibladungspulver) dienen. die wortklauberei kannst dann beginnen wenn etwas auszujudizieren ist.
2. (und das ist nix neues:)
Getrennte Lagerung
§ 5. (1) Sprengstoffe und Zündmittel dürfen nicht zusammen gelagert werden
1. in einem Lagerraum, einer Lagerkammer oder einer Nische oder
2. in einem Kleinlager.
(2) Schießmittel dürfen in einem Lagerraum, einer Lagerkammer oder einer Nische nicht gemeinsam
mit Sprengmitteln gelagert werden.das macht schon klar, dass zündmittel anders zu behandeln sind und nicht einer menge an schießmittel hinzuzurechnen sind.
alle bestimmungen für die ausführung der lager (und da sag ich mal: inkl der max lagermenge!) beziehen sich immer auf schieß- und sprengmittel. es heißt ja auch explizit:
...Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von...und da steht nirgends zündmittel.
somit mußt du deine ZH nicht abwiegen. die zündmasse macht ja auch den geringsten anteil aus, das sind nur ein paar mg, der großteil entfällt auf napf und amboß.
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 17:49
von LoST
mgritsch hat geschrieben:LoST hat geschrieben:mgritsch hat geschrieben:zündmittel werden sowieso ganz anderes behandelt!
Und wie, Deiner Meinung nach?
Diese Frage ist nicht unwichtig, ein einzelnes ZH hat zwar nur den Bruchteil eines Gramms, ab einer bestimmten Menge läppert es sich jedoch...
1. würde ich - auch wenn in der regel die wörtliche interpretation des gesetzes und nicht die inhaltliche vorzuziehen ist - auch zündhütchen zu den zündmitteln rechnen, selbst wenn sie (in dem fall?) nicht zur zündung von spreng- sondern nur von schießmittel (teibladungspulver) dienen. die wortklauberei kannst dann beginnen wenn etwas auszujudizieren ist.
2. (und das ist nix neues:)
Getrennte Lagerung
§ 5. (1) Sprengstoffe und Zündmittel dürfen nicht zusammen gelagert werden
1. in einem Lagerraum, einer Lagerkammer oder einer Nische oder
2. in einem Kleinlager.
(2) Schießmittel dürfen in einem Lagerraum, einer Lagerkammer oder einer Nische nicht gemeinsam
mit Sprengmitteln gelagert werden.das macht schon klar, dass zündmittel anders zu behandeln sind und nicht einer menge an schießmittel hinzuzurechnen sind.
alle bestimmungen für die ausführung der lager (und da sag ich mal: inkl der max lagermenge!) beziehen sich immer auf schieß- und sprengmittel. es heißt ja auch explizit:
...Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von...und da steht nirgends zündmittel.
somit mußt du deine ZH nicht abwiegen. die zündmasse macht ja auch den geringsten anteil aus, das sind nur ein paar mg, der großteil entfällt auf napf und amboß.
Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du, daß Zündhütchen keiner dieser Regelungen (SprengmittelG + VO) unterworfen sind? Ich könnte also auch 1 Mio. Stk. unterm Bett aufbewahren, oder im Wohnzimmerkastl? (Was ich beides selbst nicht tun würde, ist nur als plakatives Beispiel gedacht.)
Wenns so ist, umso besser! Dein Wort in [wessenauchimmers] Ohr!
Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: Di 9. Nov 2010, 17:54
von mgritsch
LoST hat geschrieben:Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du, daß Zündhütchen keiner dieser Regelungen (SprengmittelG + VO) unterworfen sind? Ich könnte also auch 1 Mio. Stk. unterm Bett aufbewahren, oder im Wohnzimmerkastl? (Was ich beides selbst nicht tun würde, ist nur als plakatives Beispiel gedacht.)
Wenns so ist, umso besser! Dein Wort in [wessenauchimmers] Ohr!
unterworfen ja - denn sonst würden sie nicht genannt, aber nicht gleich reglementiert wie die schiess- u sprengmittel.
davon gehe ich mal stark aus. aber: IANAL.
ZH würden im zweifelsfall zwar viel krach machen und alles was in der nähe ist schwer beschädigen aber einen ganzen raum bringst du damit nicht kaputt. (nein, das werde ich jetzt auch nicht ausprobieren

)
ich habe da ja noch so eine sammlung an ZH-resten in einem pappdöschen, die hab ich mal bei einer räumung zwecks entsorgung zusammengekippt. ich bin aber noch nicht dazu gekommen. ich frag mich wie das schachterl in einem großen feuer wohl verbrennt... (und ob ich schnell genug davonlaufen könnte)
