Seite 2 von 2

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: So 22. Nov 2015, 23:53
von BlackAce
mr400watt hat geschrieben:Mit gegenseitiger Überlassung geht das. Schriftlich wäre wichtig. Die gesamt zulässige Zahl auf Deiner WBK darf nicht überschritten werden.
Gemeinsame Verwahrung ist meines Wissens nach nur unter Eheleuten zulässig.

Grüße - Flo


Also Schriftlich braucht es da gar nichts. In Österreich sind immer noch mündliche Verträge zulässig. Überprüft kann auch alles werden, dafür gibt es ja das ZWR.

Lt Waffenrecht Runderlass ist auch an Mitbewohner, sofern diese im Besitz eines Waffenrechtlichen Dokuments sind, keine überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen. VwGH Erkenntnis 2978/80 vom 22.04.1981.

Da lt der derzeitig vorherrschenden Rechtssprechung Lebensgemeinschaften immer mehr der Ehe gleich gestellt werden, dürfte kein Problem mit einer gemeinsamen Verwahrung gegeben sein.

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: So 22. Nov 2015, 23:58
von Bdave
Alles klar, dann passts eh so wie ich's bisher gemacht hab. Danke an alle für die Infos!

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 08:15
von raptor
Das ist alles nett und lustig solange die Waffe auch wieder zurückkommt. Ich bin mal einer wegen Kaufabsicht verliehenen Waffe wochenlang hintendreingelaufen, da war ich heilfroh dass ich die WBK Kopie mit Unterschrift hatte. Kurz vor den sechs Wochen und der Einschaltung der Polizei durfte ich die Person dann vor ihrer Wohnung treffen, wo sie sich nochmal massiv verspätete. Die Mama war krank oder man war mit ihr im Streit oder whatever ...

Nur mehr mit meinen engsten Habschis und nur mehr mit Siegel, Stempel und Unterschrift. Wer es anders hält: bitte. Weint halt dann nicht den Frust-Thread voll wenn ihr die WBK los seids und ein behördl. Waffenverbot habts.

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 08:31
von Myon
Beim Fragesteller geht es aber EINDEUTIG um Ehepartner bzw Partner einer Lebensgemeinschaft. Ich denke da sollte schon soviel Vertrauen da sein.
Bei Fremden, Bekannten oder auch Freunden sieht es sicherlich anders aus und man sollte sich absichern.

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 09:47
von Dauerfeuer
Myon hat geschrieben:Beim Fragesteller geht es aber EINDEUTIG um Ehepartner bzw Partner einer Lebensgemeinschaft. Ich denke da sollte schon soviel Vertrauen da sein.

DAS is genau der Grund, warum Scheidungsanwälte so gut im Futter stehen...

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 11:17
von Stickhead
Solangs eine Vertrauensperson ist, brauchst du garnix. Bei Fremden würde ich zumindest einen Leihvertrag aufsetzen.

Wir erklären uns hiermit einverstanden, dass

A
Name, Dokumentdaten

die Schusswaffe

Art
Kategorie
Marke
Type
Kaliber
Nummber

des B
Name, Dokumentdaten

bis ... (Datum/auf Widerruf durch B), jedenfalls aber für maximal sechs Wochen ab dem Datum des Vertrages zum Gebrauch überlasse.

Ort, Datum, Unterschrift von beiden Personen

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 12:56
von GSchoenbauer
Musikinstrumente, Frauen und Waffen verleiht man net an Fremde

aber ich seh schon, a Papierl muss unbedingt her, sonst gehts uns net gut :)

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 13:46
von biofan
:greetings-clappingyellow: :greetings-clappingyellow:
GSchoenbauer hat geschrieben:Musikinstrumente, Frauen und Waffen verleiht man net an Fremde

aber ich seh schon, a Papierl muss unbedingt her, sonst gehts uns net gut :)



so ist es

Biofan

:romance-grouphug:

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 15:03
von Bdave
Zum Glück kenn ich die Person die in meinem Haus wohnt und immer Schatzi sagt ganz gut :mrgreen:

Außerdem borg ich mir ja was von ihr aus und ned umgekehrt. Dass ich das Zeug ned jedem x beliebigem in die Hand drück is ja klar. Aber ich denk mir wenn man das Zeug schon gemeinsam verwahrt und sich vertraut, kann man ja mal ganz einfach (unösterreichisch) was riskieren und sich gegenseitig die Waffen ausleihen. ;) Vor allem zahl ich ja den ganzan Spass, haha

Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Verfasst: Mo 23. Nov 2015, 16:32
von Myon
Dauerfeuer hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Beim Fragesteller geht es aber EINDEUTIG um Ehepartner bzw Partner einer Lebensgemeinschaft. Ich denke da sollte schon soviel Vertrauen da sein.

DAS is genau der Grund, warum Scheidungsanwälte so gut im Futter stehen...


Wieder einmal eine Qualifizierte Aussage, Danke dafür.