Verkauf Kat. C
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verkauf Kat. C
wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
Re: Verkauf Kat. C
redstorm hat geschrieben:wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?
du kannst auch ohne WBK Kat C+D kaufen falls das an dir vorbeigegangen ist beim Waffenführerschein
member the old PD design ? oh I member
Re: Verkauf Kat. C
rupi hat geschrieben:redstorm hat geschrieben:wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?
du kannst auch ohne WBK Kat C+D kaufen falls das an dir vorbeigegangen ist beim Waffenführerschein
das ist mir schon klar aber meine frage war eine andere
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
Re: Verkauf Kat. C
Mit was hättest du die WBK anders belegen können, als mit Kat B ??? Was hat ein Kauf von Kat C und D mit der WBK zu tun?
Welche andere Frage hast Du?
Welche andere Frage hast Du?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Verkauf Kat. C
die frage ist wenn ich die 2 wbk plätze belegt hab, ob ich dann eine c dazukaufen kann. sollte doch möglich sein oder ?
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Re: Verkauf Kat. C
@ redstorm:
du hast den dezenten hinweis von McMonkey wohl nicht verstanden.
Kat C und D bekommst auch ohne WBK -> die kann jeder erwerben der über 18 ist und gegen den kein waffenverbot
vorliegt - du bekommst sie 3 tage (abkühlphase) nach dem kauf vom händler ausgehändigt.
vorteilig ist, wennst a wbk hast kannst das gleich einpacken und mitnehmen.
auf der WBK steht ja nur die anzahl an Kat. B waffen,
du hast den dezenten hinweis von McMonkey wohl nicht verstanden.
Kat C und D bekommst auch ohne WBK -> die kann jeder erwerben der über 18 ist und gegen den kein waffenverbot
vorliegt - du bekommst sie 3 tage (abkühlphase) nach dem kauf vom händler ausgehändigt.
vorteilig ist, wennst a wbk hast kannst das gleich einpacken und mitnehmen.
auf der WBK steht ja nur die anzahl an Kat. B waffen,
Re: Verkauf Kat. C
Er meint wohl ob die Rechtfertigung SV flöten geht, so man eine FFW, die man auf eine auf der vorherigen Rechtfertigung basierende WBK eingetragen hat, besitzt und dann eine zur SV brauchbare Kat. C D kauft. Der Satz ist ja wie ein Patent-Absatz zum lesen 
Nein verliert man nicht ... das nebenbei

Nein verliert man nicht ... das nebenbei
Re: Verkauf Kat. C
rhodium hat geschrieben:Er meint wohl ob die Rechtfertigung SV flöten geht, so man eine FFW, die man auf eine auf der vorherigen Rechtfertigung basierende WBK eingetragen hat, besitzt und dann eine zur SV brauchbare Kat. C D kauft. Der Satz ist ja wie ein Patent-Absatz zum lesen
Nein verliert man nicht ... das nebenbei
danke
lieber einmal mehr fragen ....
mein führerschein kurs war leider wenig informativ.
das sollte man vielmehr ankreiden und nicht warum ich das trotz wbk nicht weiß. ich versuche zumindest das ich die infos bekomme ....
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