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Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Do 26. Nov 2015, 20:09
von redstorm
wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?
Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Do 26. Nov 2015, 20:16
von rupi
redstorm hat geschrieben:wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?
du kannst auch ohne WBK Kat C+D kaufen falls das an dir vorbeigegangen ist beim Waffenführerschein
Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:08
von redstorm
rupi hat geschrieben:redstorm hat geschrieben:wenn ich 2 plätze auf der wbk habe und beide mit kat b belegt sind, kann ich dann eine/mehrere kat c oder d dazukaufen ohne die zuverlässigkeit zu verlieren ?
du kannst auch ohne WBK Kat C+D kaufen falls das an dir vorbeigegangen ist beim Waffenführerschein
das ist mir schon klar aber meine frage war eine andere
Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:53
von McMonkey
Mit was hättest du die WBK anders belegen können, als mit Kat B ??? Was hat ein Kauf von Kat C und D mit der WBK zu tun?
Welche andere Frage hast Du?
Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:20
von redstorm
die frage ist wenn ich die 2 wbk plätze belegt hab, ob ich dann eine c dazukaufen kann. sollte doch möglich sein oder ?
Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:30
von karl255
@ redstorm:
du hast den dezenten hinweis von McMonkey wohl nicht verstanden.
Kat C und D bekommst auch ohne WBK -> die kann jeder erwerben der über 18 ist und gegen den kein waffenverbot
vorliegt - du bekommst sie 3 tage (abkühlphase) nach dem kauf vom händler ausgehändigt.
vorteilig ist, wennst a wbk hast kannst das gleich einpacken und mitnehmen.
auf der WBK steht ja nur die anzahl an Kat. B waffen,
Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:44
von spareribs
Und so einer bekommt eine Wbk.....erschreckend

Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 20:02
von rhodium
Er meint wohl ob die Rechtfertigung SV flöten geht, so man eine FFW, die man auf eine auf der vorherigen Rechtfertigung basierende WBK eingetragen hat, besitzt und dann eine zur SV brauchbare Kat. C D kauft. Der Satz ist ja wie ein Patent-Absatz zum lesen

Nein verliert man nicht ... das nebenbei
Re: Verkauf Kat. C
Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 20:21
von redstorm
rhodium hat geschrieben:Er meint wohl ob die Rechtfertigung SV flöten geht, so man eine FFW, die man auf eine auf der vorherigen Rechtfertigung basierende WBK eingetragen hat, besitzt und dann eine zur SV brauchbare Kat. C D kauft. Der Satz ist ja wie ein Patent-Absatz zum lesen

Nein verliert man nicht ... das nebenbei
danke
lieber einmal mehr fragen ....
mein führerschein kurs war leider wenig informativ.
das sollte man vielmehr ankreiden und nicht warum ich das trotz wbk nicht weiß. ich versuche zumindest das ich die infos bekomme ....