Also ich glaub wir reden aneinander vorbei.
@ Sidekix ich hab auf Seite 1 geschrieben:
Ja bitte was wills den beim
SKS als Kriegsmaterial sehen.
a. Internes Magazin mit 10 Schuss.
b. kein Mündungsdämpfer
b. kein Pistolengriff
c. gibt Versionen ohne Bajonetthalterung, sonnst flext mas halt weg
und so weiter
Zuerst selber lesen, dann maulen.
Ja @Promo, und eine Panzerbüchse ist was? Kriegsmaterial, von dem wir hier reden. Ich wollt auch mit dem HS .460 nur beweisen dass man sich gegen den Beamtenschimmel wehren kann und nix zementiert ist.
So.
Ich hab mir jetzt auch nochmal die relevanten Paragraphen vom Waffg (§ 17 und 18) und die Kriegsmaterialverordnung (§ 1) durchgelesen, weils mir ja geraten wurde.
Da steht im § 1 Kriegsmaterialverordnung:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a)
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b)
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c)
Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Die Paragraphen aus dem WaffG (
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016) kopier ich jetz nicht hier rein, weil die so lang sind.
So.
In beiden Gesetzen
steht nirgends, dass jedes Halbautomatische Gewehr von Haus aus Kriegsmaterial ist. Da steht nämlich extra dass
sportliche und jagdliche Gewehre von dem Gesetz ausgenommen sind.
Wenn dann eine Sauer 303 oder eine Merkel Sr1 ohne Einstufung/Ausnahmegenehmigung als Kat. B verkauft wird und ein Vepr Tigr nicht, heißt das ja nur, dass Man sichs vom Aussehen her nicht traut. Die
Unterschiede in der Funktion und Bauweise hab ich aber ja eh auf Seite 1 verlinkt, und rein äußerlich (wenn da im Gesetz nach jagdlich oder sportlich gefragt wird, und die Bauweise und Funktion nicht die militärische ist, kanns nur noch auf das Aussehen ankommen) hat die Büchse auch nichts von einem Kriegsmaterial.
Dass ein PSL, Dragunov oder SKS ohne Umbau noch Kriegsmaterial wäre, weil ehemals militärische Verwendung, gut dass sehe ich ein. Aber bei der Vepr seh ichs nicht ein, die bauen nämlich so viel ich weiß keine full auto varianten, außerdem ist es ein eigenes System und kein Nachbau. Auch haben sich die auf Jagd/Sportgewehre für den amerikanischen und russischen Zivilmarkt konzentriert. Das wär vom § 1 Kriegsmaterialverordnung ausgenommen, man traut sichs halt nicht machen.