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Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 22:12
von meshuggah
Sorry wenn ich noch immer auf die offene Wunde drücke :oops:
Aber dann hat ja ein Sauer 303 oder eine Voere auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen, oder sind die einfach auf Grund des Aussehens jagdliche oder sportliche halbautomatische Karabiner die vom §1 a. Kriegsmaterialverordnung ausgenommen sind?

Edit: In dem Fall hätten wir nämlich den Anscheinswaffenparagraphen faktisch schon.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 22:25
von bino71
Vor über 3 Jahren war es auch ein kleineres Problem, als danach
(siehe auch erlaubte HA: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=13484)
2015 würden nicht mal für Sauer 303 eine Freigabe bekommen.

Seit wann ist ein HS460 ein HA?

Bis vor Kurzen kam die Hoffnung (Freigabe der SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol) auf,
aber wird nun durch das EU Zeugs zerstört:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=28599

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 22:33
von meshuggah
bino71 hat geschrieben:Vor über 3 Jahren war es auch ein kleineres Problem, als danach
(siehe auch erlaubte HA: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=13484)
2015 würden nicht mal für Sauer 303 eine Freigabe bekommen.

Seit wann ist ein HS460 ein HA?

Bis vor Kurzen kam die Hoffnung (Freigabe der SIG Sauer M400, 516 Patrol und 716 Patrol) auf,
aber wird nun durch das EU Zeugs zerstört:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=28599


Die HS .460 wurde als Kriegsmaterial (also mögliche Ausnahmegenehmigung) eingestuft, und dass wurde durch ein Rechtsmittelverfahren aufgehoben, darum passts, auch wenns kein HA is.
Bei den Sig Patrol wurde ein Einstufungsgesuchen (oder wie das jetz auch immer heißt, es is schon spät) aufgehoben, is aber auch eine gutes Beispiel.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 22:33
von meshuggah
Ich brauch glaub ich ein anderes Hobby. :at1:

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 23:17
von Sidekix
meshuggah hat geschrieben:ne i hab jetzt vom SKS geredet..


dann schreib das auch so...

IT Guy hat geschrieben:
meshuggah hat geschrieben:...
Warum müsste ein Waffenhändler hierfür eine Ausnahmegenehmigung oder eine Einstufung beantragen und kann das nicht einfach importieren?!...

Weil im WaffG steht, dass alle HA grundsätzlich Kat-A sind, aber Ausnahmen möglich sind. Und "unsere" HAs sind eben die Ausnahme.


:clap:
wie ich vorhin scho geschrieben hab: lies das Waffengesetz!

und hör auf irgendeine Logik darin zu suchen,
das ist Behördenwillkür, liegt im Ermessen der Behörde....
gefällt keinen hier, is aber so

meshuggah hat geschrieben:Ich brauch glaub ich ein anderes Hobby.


wär vor allem billiger :mrgreen:

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 23:34
von Al3x
meshuggah hat geschrieben:Ich brauch glaub ich ein anderes Hobby. :at1:


Wenns eh nur ein Hobby ist dann ja.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 23:50
von gewo
meshuggah hat geschrieben:Sorry wenn ich noch immer auf die offene Wunde drücke :oops:
Aber dann hat ja ein Sauer 303 oder eine Voere auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen, oder sind die einfach auf Grund des Aussehens jagdliche oder sportliche halbautomatische Karabiner die vom §1 a. Kriegsmaterialverordnung ausgenommen sind?
.


beide haben keine einstufung soweit bekannt
voere verkauft den halbautomaten auch nicht (mehr) in oesterreich soweit ich weiss...

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 00:45
von Promo
HS460 fällt nicht unter HA sondern allenfalls unter Panzerbüchse, daher hier fehl am Platz.

Nochmal: theoretisch geht alles. Praktisch eher nein. Wenn du gerne den "Finger in die Wunde" legst, dann such dir doch einen Büchsenmacher der meint das machen zu können. Ist sinnvoller als hier zu hypothetisieren und Sachen in den Raum zu stellen.

Ich habe dir begründet, warum das bei ehemaligen Militärwaffen und Vollautomaten auf HA Umbau nicht geht, allenfalls auf Kat.C. Wenn du darauf sachlich eingehen willst, dann kann man hier gerne weiter sprechen. Ansonsten ist alles schon gesagt.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:02
von meshuggah
Also ich glaub wir reden aneinander vorbei.

@ Sidekix ich hab auf Seite 1 geschrieben:

Ja bitte was wills den beim SKS als Kriegsmaterial sehen.

a. Internes Magazin mit 10 Schuss.
b. kein Mündungsdämpfer
b. kein Pistolengriff
c. gibt Versionen ohne Bajonetthalterung, sonnst flext mas halt weg
und so weiter

Zuerst selber lesen, dann maulen.


Ja @Promo, und eine Panzerbüchse ist was? Kriegsmaterial, von dem wir hier reden. Ich wollt auch mit dem HS .460 nur beweisen dass man sich gegen den Beamtenschimmel wehren kann und nix zementiert ist.


So.

Ich hab mir jetzt auch nochmal die relevanten Paragraphen vom Waffg (§ 17 und 18) und die Kriegsmaterialverordnung (§ 1) durchgelesen, weils mir ja geraten wurde.

Da steht im § 1 Kriegsmaterialverordnung:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a)
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b)
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c)
Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.

Die Paragraphen aus dem WaffG (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016) kopier ich jetz nicht hier rein, weil die so lang sind.

So.
In beiden Gesetzen steht nirgends, dass jedes Halbautomatische Gewehr von Haus aus Kriegsmaterial ist. Da steht nämlich extra dass sportliche und jagdliche Gewehre von dem Gesetz ausgenommen sind.
Wenn dann eine Sauer 303 oder eine Merkel Sr1 ohne Einstufung/Ausnahmegenehmigung als Kat. B verkauft wird und ein Vepr Tigr nicht, heißt das ja nur, dass Man sichs vom Aussehen her nicht traut. Die Unterschiede in der Funktion und Bauweise hab ich aber ja eh auf Seite 1 verlinkt, und rein äußerlich (wenn da im Gesetz nach jagdlich oder sportlich gefragt wird, und die Bauweise und Funktion nicht die militärische ist, kanns nur noch auf das Aussehen ankommen) hat die Büchse auch nichts von einem Kriegsmaterial.

Dass ein PSL, Dragunov oder SKS ohne Umbau noch Kriegsmaterial wäre, weil ehemals militärische Verwendung, gut dass sehe ich ein. Aber bei der Vepr seh ichs nicht ein, die bauen nämlich so viel ich weiß keine full auto varianten, außerdem ist es ein eigenes System und kein Nachbau. Auch haben sich die auf Jagd/Sportgewehre für den amerikanischen und russischen Zivilmarkt konzentriert. Das wär vom § 1 Kriegsmaterialverordnung ausgenommen, man traut sichs halt nicht machen.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:08
von BigBen
Und ich rate dir nochmal an die Sache nicht mit Logik ranzugehen. Das hat mit Logik und Rechtsstaatlichkeit absolut nichts zu tun, hier geht es rein um Politik!!! Abgesehen davon schau dir nochmal an was die EU gerad vorhat...wenn das durchgeht kannst du dir sogar die bereits in AT zugelassenen Kat. B Halbautomaten abschminken.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:28
von meshuggah
Was ich kurz und knapp sagen will ist, dass die Vepr nach bestehendem Gesetz eig. Kat. B ist. Und wenn ein Büma eine Sauer 303 ohne Ausnahmegenehmigung/Einstufung als Kat. B verkauft, dann kann er das mit der Tigr auch.

Ich glaub bei der Einstufung gebts ihr mir ja recht, ihr bezweifelts nur die Umsetzbarkeit, sprich, dass dann irgendwann die Behörden bei dem Büma auftauchen und eine Rechtfertigung wollen.
Ich glaub halt, dass man es rechtfertigen könnte.

Es ist nur die Frage ob sich das jemand traut. Danach hätts dann nämlich Vorzeigewirkung.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:30
von Stickhead
Vergiss es, du bereitest dir nur unnötige Kopfschmerzen damit.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:32
von gewo
meshuggah hat geschrieben:Was ich kurz und knapp sagen will ist, dass die Vepr nach bestehendem Gesetz eig. Kat. B ist. Und wenn ein Büma eine Sauer 303 ohne Ausnahmegenehmigung/Einstufung als Kat. B verkauft, dann kann er das mit der Tigr auch.
.


du bist einfach nur Ahnungslos

fuer die molot vepr gibt es nicht nur eine einstufung auf kat A, so wie zb auch fuer die browning BAR match und einige andere waffen, sondern die molot ist weitgehend bauteilident mit der AKM was den verschluss betrifft.
es ist daher klar, dass sie kat A ist

bei der sauer 303 ist das nicht ganz so klar
aber es ist wahrscheinlich

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:32
von meshuggah
Mich verwunderts echt wie schnell ihr hier aufgebt, grad bei einer so ungewissen Zukunft bez. Waffenrecht.

Re: Umbau von Kat. A zu Kat. B durch Büma

Verfasst: Do 3. Dez 2015, 09:33
von GreaseMonkey
@meshuggah - frag den Peter Pilz. Der hat auch gestern aus einer SPAS 12 eine Kat B Waffe gemacht.

Nein ernsthaft - was du vor hast, ist zur Zeit absolut nicht möglich. Es ist schon ein Wunder wenn wir unsere bestehenden ARs und AUGs behalten dürfen.