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Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Mi 30. Dez 2015, 14:40
von <BigM>
Flubber hat geschrieben:Nur eine Frage am Rande da ich selber mit dem Gedanken spiele in die Schweiz zu gehen. Wäre es nicht einfacher wenn ein Büchsenmacherin At die Waffen zu einem anderen Büchsenmacher am Zielort sendet? Das dies nicht kostenlos ist versteht sich von selber, aber was spricht dagegen?


+1

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Mi 30. Dez 2015, 16:32
von Poirot
GSchoenbauer hat geschrieben:
Leut', die net überall buckeln, werden denen des schon klarmachen, wirst sehen! :P


Angenommen man wird erwischt und es kommt zu einem Verfahren: kann man damit seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren ?
Wenn ja, halte ich deine Verharmlosungen in einem öffentlichen Forum für sehr fahrlässig.

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Mi 30. Dez 2015, 17:03
von GSchoenbauer
Erwischt bei was?
Beim Prophezeien?
Seit wann ist das strafbar?

Hab ich gegen die DEINE Aussage zur Aussage vom Wirschaftsministerium zu den jagdlichen Repetierer opponiert?
ganz im Gegenteil, ich hab wörtlich geschrieben:
das (die Anfrage) soll von mir aus derjenige machen, der Jagdbüchsen verbringt. Gewehre, die mich betreffen (Unterhebelrepetierer und Singleshot) sind jedenfalls Reproduktionen.

so what?
(übrigens: nur um so edelkorrekt zu sein wie DU: Die Meinung eines Bearbeiters im Wirtschaftsminiserium ist zwar in der Wertigkeit schon was wert, aber auch nicht zwingend die tatsächlich aktuelle Rechtslage)

Aber, um was es hier wirklich geht, wennst die thread genau von vorne lest, statt anderen Fahlässigkeit vorzuwerfen, dann wirst bemerken, daß wieder mal aus dem Bauch Halb- und Unwahrheiten als Antwort zu einem Eintrag kommen, die wirklich schon an eine eigene PD-Gesetzgebung rankommen.

Jemand fragt an wegen der Verbringung einer Waffen nach D, und noch bevor überhaupt geklärt ist, um was für eine Waffe es sich handelt, isses schon vom Wirtschaftsministerium genehmigungspflichtig.

SUPER! :evil:

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Mi 30. Dez 2015, 19:11
von Poirot
GSchoenbauer hat geschrieben:
Jemand fragt an wegen der Verbringung einer Waffen nach D, und noch bevor überhaupt geklärt ist, um was für eine Waffe es sich handelt, isses schon vom Wirtschaftsministerium genehmigungspflichtig.

SUPER! :evil:



Das höchste Gut für uns legale Waffenbesitzer ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Diese durch Verharmlosung von geltenden Gesetzen zu riskieren finde ich nicht ok. Schon gar nicht öffentlich in Foren.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe deshalb ist einmal nachfragen oder eine Genehmigung zuviel auf jedenfall dem Gegenteil vorzuziehen.
Wo wir uns aber einig sein könnten: ÖVP und Mitterlehner als aktuellen Wirtschaftsminister (und Vizekanzler) sollte man seine Wählerstimme nicht anvertrauen. Django hat nämlich entweder keine Ahnung oder ist ein Gegner unserer Interessensgemeinschaft.

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Mi 30. Dez 2015, 19:24
von GSchoenbauer
falsche oder halbwahre Auskünfte auf Fragen zu erteilen ist der Sache auch nicht dienlich. Sind eh die bestehenden Gesetze schon genug voller Sinnlosigkeiten, da muss man nicht aus vorauseilendem Gehorsam sich die Kette noch enger ziehen. Das hat mit Verlässlichkeit nix zu tun.

edit:
und übrigens, mein von Dir im letzten posting zitiertes Texterl bezieht sich nicht auf eine Anfrage beim Ministerium (obwohlst von dort genauso eine bauchauskunft bekommen kannst) sondern auf eine Anfrage hier im PD-Forum und was er darauf von unseren Spezialisten für eine Antwort kriegt.

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Mi 30. Dez 2015, 20:08
von Promo
Unabhängig von der sinnbefreiten Diskussion, ich denke nicht, dass ein Verstoß gegen die Außenhandelsverordnung zum Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen wird. Aber dazu mal die im WaffG vorgesehenen Kriterien für Zuverlässigkeit den Strafen der Außenhandelsverordnung gegenüberstellen.

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Do 31. Dez 2015, 10:46
von GSchoenbauer
absoluter Nonsens
kommt mir vor wie:
"Kaufen Sie sich ihr Auto nicht selber, sondern lassen sie das ihren Anwalt machen"

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Do 31. Dez 2015, 12:19
von Irwin J. Finster
Zu Tode gefürchtet ist auch Gestorben.

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Do 31. Dez 2015, 12:29
von gewo
GSchoenbauer hat geschrieben:falsche oder halbwahre Auskünfte auf Fragen zu erteilen ist der Sache auch nicht dienlich. ....


sagt ausgerechnet jener der jahrelang insistiert hat dass das ganze wiwrtschaftsrecht fuer endkunden garned gilt ....

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Do 31. Dez 2015, 16:05
von Poirot
gewo hat geschrieben:
GSchoenbauer hat geschrieben:falsche oder halbwahre Auskünfte auf Fragen zu erteilen ist der Sache auch nicht dienlich. ....


sagt ausgerechnet jener der jahrelang insistiert hat dass das ganze wiwrtschaftsrecht fuer endkunden garned gilt ....



Schutzbehauptung. Schließlich dürfte jedem klar sein, dass unser Innenministerium hier mitliest und jede Person Anhand der IP persönlich kennt.

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: Do 31. Dez 2015, 18:37
von GSchoenbauer
Euch is wirklich net zu helfen :)
hab grad mit der Schulter gezuckt, habtses gsehen?

Sagts also von mir aus auch dem Nächsten, der wegen einer Verbringung nach D anfragt (und damit ein KK-Gewehr meint, was er aber net gleich reinschreibt), er muss eine Genehmigung vom Wirtschaftsministerium einholen .. oder am besten gleich, er soll zum Waffenhändler gehen, weil selber darf er das nicht und ausserdem is er dafür eh zu blöd ---- mir is des wurscht.

Ich werd' mir halt abgewöhnen, da reinzuschaun ... tu mich eh nur ärgern wegen nix.

ahjo,
a gutes Neues Jahr noch :)

Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: So 3. Jan 2016, 11:00
von Ferrum
GSchoenbauer hat geschrieben:absoluter Nonsens
kommt mir vor wie:
"Kaufen Sie sich ihr Auto nicht selber, sondern lassen sie das ihren Anwalt machen"


right to bear arms hat geschrieben:Zum Nonsens - als Berater, Gutachter und Vortragender im Exportkontrollrecht nehme ich mir heraus, es selbst besser zu wissen.

(Wäre aber nicht das erste Mal, dass mir Konsumenten meine Arbeit erklären wollen.)

Obwohl der Mann als Händler gute Preise hat muss ich ihm wiedersprechen. Komfortabler und auch net wesentlich teuerer als Eigenimport ist der Service mancher Händler, auch mit gültigem Recht vereinbar durchführbar ohne extremen Aufwand aber ohne Probleme auch durch eine Privatperson.
Und bevor wer fragt: ja, bereits mehrfach selbst gemacht.

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Re: Export / Verbringung ins Ausland

Verfasst: So 3. Jan 2016, 11:06
von gewo
einfuhr aus DE ist bei nur einer oder bei zwei waffen selbst gemacht teuerer als ueber haendlerauftrag
aber generell eine sehr einfache sache

ausfuhr ist wegen dem ganzen papierkram schei**e
ist privat legal fast nicht machbar um vernuenftiges geld ( kein paketdienst laesst waffenversand ins ausland zu, geht nur ueber spedition) und ich kenn auch keinen haendler der das fuer vernuenftiges geld anbietet

wennst wirklich einen haendler findest der sich das antut: ausfuhr kostet ueber den daumen rund doppelt so viel wie einfuhr