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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 19:58
von Borerider
Zwei kurze Telephonate haben das soweit geklärt.
Ich bin noch in der Frist aber kann dennoch einen Antrag bei der zuständigen LPD stellen. Muss nur noch warten das Formular dafür zugeschickt zu bekommen. Grosses Lob an die LPD an dieser Stelle, sehr bemüht und freundlich.
spareribs hat geschrieben:Sorry....
Solche Zivis sind mir suspekt....
Keine Waffe angreifen wollen, Heimat nicht verteidigen wollen im Kriegsfall....
aber dann eine Waffe wollen....???
Einfach krank....

no comment.

Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 20:51
von Beattexx
Servus Borerider,
ich hab die g'schicht mit der Aufhebung des Zivi - Waffenverbotes über die LPD vorigen Monat erledigt, solltest du irgendwelche Infos dazu brauchen melde dich einfach
Beste Grüße
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Do 28. Jan 2016, 14:38
von cyb
Borerider hat geschrieben:Zwei kurze Telephonate haben das soweit geklärt.
Ich bin noch in der Frist aber kann dennoch einen Antrag bei der zuständigen LPD stellen. Muss nur noch warten das Formular dafür zugeschickt zu bekommen. Grosses Lob an die LPD an dieser Stelle, sehr bemüht und freundlich.
Hallo, bin gerade über dieses Thema gestolpert. Das Thema passt auch bei mir wie die Faust aufs Auge.
Ich bin ebenfalls seit 2003 Zivildienstpflichtig... Zivildienst natürlich bereits abgeleistet.
Ich habe auch bereits bei der LPD angerufen bezüglich den Anforderungen für die Ausnahme. Leider nur schwammige Aussagen erhalten und richtig ungut geworden als ich meinte es müsse doch irgendwelche Mindestanforderungen geben um die Ausnahme zu erhalten. Der Herr meinte nur, dies sei gegen das Gesetz, da es keine klaren Richtlinien gibt was genau erforderlich ist. Dies liegt im ermessen des Beamten der den Antrag bearbeitet.
Tolle Sache, darf ich fragen woher du bist? Hast du das Formular bereits erhalten? Wie sieht dieses denn aus'?
Auf meine Frage ob es einen Vordruck eine Liste oder ein Formular gäbe wurde dies nur verneint.
Hatte ich nur Pech oder ist es in Wien so schwer vernünftige Angaben zu erhalten?
würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MfG
Chris
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Do 28. Jan 2016, 15:02
von johnbond01
in St. Pölten verschicken sie Listen was man bringen muss. in Wien verschicken sie einen Brief wo drauf steht "alle Unterlagen, die dem bearbeitenden Beamten beim Nachweis des Bedarfs als Sportschütze hilfreich sein könnten." oder eine ähnliche schwammige Aussage.
Bisher war die Mindesterfordernis 2 Bewerbe und ein Kampfrichterkurs. Scheinbar geht es seit September aber auch mit diesen Unterlagen und einer Bestätigung des Vereines dass man trainiert nicht mehr..... sobald ich Zeit habe, plane ich mal vor Ort zur LPD zu gehen und nachzufragen. Vielleicht kommt dabei mehr raus.
Bis dahin ist es übrigens gar nicht so leicht an 2 Bewerben teilzunehmen....
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Do 28. Jan 2016, 15:58
von Stickhead
Hier gibt's eine Vorlage, wie man so etwas verfassen könnte:
http://waffg.info/antrag-zivildiener
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Do 28. Jan 2016, 22:52
von Borerider
cyb hat geschrieben:Ich habe auch bereits bei der LPD angerufen bezüglich den Anforderungen für die Ausnahme. Leider nur schwammige Aussagen erhalten und richtig ungut geworden als ich meinte es müsse doch irgendwelche Mindestanforderungen geben um die Ausnahme zu erhalten. Der Herr meinte nur, dies sei gegen das Gesetz, da es keine klaren Richtlinien gibt was genau erforderlich ist. Dies liegt im ermessen des Beamten der den Antrag bearbeitet.
Tolle Sache, darf ich fragen woher du bist? Hast du das Formular bereits erhalten? Wie sieht dieses denn aus'?
Auf meine Frage ob es einen Vordruck eine Liste oder ein Formular gäbe wurde dies nur verneint.
Ich bin aus Niederösterreich. Das Formular habe ich erhalten aber wollte den Thread nicht extra hochholen sondern erst ein Update schreiben wenn ich den Bescheid bekommen habe.
Es ist ein ganz normaler Antrag, steht nichts Spezielles oder Aussergewöhnliches drinnen.
Dein Problem ist, bei Wohnort Wien, ganz sicher nicht die Form des Antrages

.
Im Moment zirkuliert an Information zu Wien so Einiges, von RO+2Bewerben bis hin zu es wird generell nichtmehr aufgehoben.
johnbond01 hat geschrieben:Bis dahin ist es übrigens gar nicht so leicht an 2 Bewerben teilzunehmen....
Ich wäre schon froh wenn es einen Verein, natürlich mit behördl. genehmigtem Schiesstand, gäbe bei dem man ohne WBK mit Leihwaffe trainieren kann. Bewerbsteilnahme ist sicher nochmal schwerer.
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Fr 29. Jan 2016, 11:25
von ifoundnoname
Borerider hat geschrieben:cyb hat geschrieben:Ich habe auch bereits bei der LPD angerufen bezüglich den Anforderungen für die Ausnahme. Leider nur schwammige Aussagen erhalten und richtig ungut geworden als ich meinte es müsse doch irgendwelche Mindestanforderungen geben um die Ausnahme zu erhalten. Der Herr meinte nur, dies sei gegen das Gesetz, da es keine klaren Richtlinien gibt was genau erforderlich ist. Dies liegt im ermessen des Beamten der den Antrag bearbeitet.
Tolle Sache, darf ich fragen woher du bist? Hast du das Formular bereits erhalten? Wie sieht dieses denn aus'?
Auf meine Frage ob es einen Vordruck eine Liste oder ein Formular gäbe wurde dies nur verneint.
Ich bin aus Niederösterreich. Das Formular habe ich erhalten aber wollte den Thread nicht extra hochholen sondern erst ein Update schreiben wenn ich den Bescheid bekommen habe.
Es ist ein ganz normaler Antrag, steht nichts Spezielles oder Aussergewöhnliches drinnen.
Dein Problem ist, bei Wohnort Wien, ganz sicher nicht die Form des Antrages

.
Im Moment zirkuliert an Information zu Wien so Einiges, von RO+2Bewerben bis hin zu es wird generell nichtmehr aufgehoben.
johnbond01 hat geschrieben:Bis dahin ist es übrigens gar nicht so leicht an 2 Bewerben teilzunehmen....
Ich wäre schon froh wenn es einen Verein, natürlich mit behördl. genehmigtem Schiesstand, gäbe bei dem man ohne WBK mit Leihwaffe trainieren kann. Bewerbsteilnahme ist sicher nochmal schwerer.
Stimmt soweit, in Wien wollen´s Vereinsmitgliedschaft UND einen RO-Kurs (das ist so, wie wenn man als Fahrprüfer agiert, aber selber keinen Führerschein hat....) UND Trainingsbestätigungen UND Wettkampfergebnisse. In einem aktuellen Fall hat der Antragsteller, mit Ausnahme von Ergebnislisten alles beigebracht (Wettkampfergebnisse ODER Trainingsnachweis war die Devise, bis zu diesem Zeitpunkt). Nun bescheidet die Behörde,
Zitat: "Es kann jedoch nicht festgestellt werden, dass Sie Sportschütze sind und in Ihrem Fall ein derart begründeter Fall vorliegt, der es rechtfertigen würde eine Ausnahmebewilligung gem, § 5 Abs. 5 ZDG zu erteilen."
Der Fall liegt nun bei der Volksanwaltschaft!
Ich warte eigentlich nur darauf, dass irgendwann jemand vor die Gleichbehandlungskommission tritt und die Situation aus dieser Perspektive durchsetzt.... just my 2Cent
Zum Training und Wettkampf: Es gibt schon ein paar Schießstände, wo man Wettkampflisten Sammeln kann.
Seidler z.B. (ich bin nicht wirklich up2date) veranstaltet immer wieder Wettkämpfe (nimm einen Freund mit WBK und absolviere den Wettkampf unter dessen aufsicht und schon hast ein Ergebnis. Selbiges gilt für die Shooters Hall und andere ich weiss jetzt nicht ob die in Altmannsdorf abgenommen sind... aber prinzipiell kannst du auf jedem kommissionierten Schießstand unter Aufsicht Trainieren und Wettkämpfe bestreiten.
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Fr 29. Jan 2016, 12:45
von johnbond01
Der Fall liegt nun bei der Volksanwaltschaft!
gibt's da eine etwaige Prognose wann das bearbeitet wird?
Ich warte eigentlich nur darauf, dass irgendwann jemand vor die Gleichbehandlungskommission tritt und die Situation aus dieser Perspektive durchsetzt.... just my 2Cent
wer glaubt dass der Rechtsstaat rechtstaatlich agiert glaubt auch dass der Zitronenfalter Zitronen faltet. Könnte aber interessant sein für einen Ex-Zivi-Jusstudenten der dann in der Pension seine WBK haben möchte....
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Fr 29. Jan 2016, 18:00
von Borerider
Heute ist der Bescheid über die Aufhebung von der LPD gekommen, hat eigentlich alles doch reibungslos und zügig funktioniert.
johnbond01 hat geschrieben:Könnte aber interessant sein für einen Ex-Zivi-Jusstudenten der dann in der Pension seine WBK haben möchte....
Wollen die das Pensionsantrittsalter jetzt schon auf 100 anheben

?
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Fr 29. Jan 2016, 19:46
von johnbond01
na das nenn ich mal flott... 9 Tage?
ich mag Wien immer weniger.....
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Fr 29. Jan 2016, 21:43
von Borerider
johnbond01 hat geschrieben:na das nenn ich mal flott... 9 Tage?
ich mag Wien immer weniger.....
Kommt von Anfang bis Ende in etwa hin, war ehrlichgesagt selber positiv überrascht.
Die Bearbeitungszeit des Antrages selbst war in etwa die Hälfte dessen

*duckundweg*.
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Fr 29. Jan 2016, 23:25
von Thor
johnbond01 hat geschrieben:na das nenn ich mal flott... 9 Tage?
ich mag Wien immer weniger.....
ist dein gutes Recht, aber geh doch mal in dich und frag dich wen du bei den letzten Gemeinderatswahlen gewählt hast und schau ob es die richtige Farbe war in Bezug auf dein jetziges Problem
MFG
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 11:38
von ceno
Ein Freund (Ex Zivi noch keine 15 Jahre her) würde gerne ab und zu mit schießen gehen.
Wenn er mit einem Besitzer einer WBK in einen behördlichen Schießkeller mitgeht sollte das kein Problem, oder?
Darf er eigentlich auch den "Waffenführerschein-Kurs" machen?
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 11:42
von hmg382
Aus dem WaffG
Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 11:59
von ceno
hmg382 hat geschrieben:Aus dem WaffG
Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Geht es beim Waffenverbot nicht "nur" um den Besitz von Waffe und Munition?