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Re: Grand Power Stribog/Brügger&Thomet APC einstufen?

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 10:42
von Incite
TimK hat geschrieben:Stimmt nichts wird eingestuft ....genauso wie die Troy gell...die wird es niiiiiiie in Ö geben ;)
Witzig nur das ein kleiner Büchser da Uitz es zusammen bringt :)
Wird jetzt sicher einige Händler ärgern :)


Ich gönne dem Herrn Uitz und Mitarbeitern jeden Cent den er mit den Troys verdient jedoch ist Kat C Einstufung nicht gleich Kat B.

Wenn du dich kurz einliest wirst du wissen warum.

lg

Re: Grand Power Stribog/Brügger&Thomet APC einstufen?

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 10:44
von Perock
Wie gesagt ,vielleicht wird wieder mal was eingestuft...nur leider ist meistens am Forumsgewäsch von manche Spezialisten hier nichts dran..siehe Troy :D
Egal ob Ha's oder Repetierer es wurde wieder mal bewiesen das es doch geht obwohl hier soviele geschrieben haben das es ein Troy niemals nach Ö kommt :D

Re: Grand Power Stribog/Brügger&Thomet APC einstufen?

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 10:48
von Perock
Incite hat geschrieben:
TimK hat geschrieben:Stimmt nichts wird eingestuft ....genauso wie die Troy gell...die wird es niiiiiiie in Ö geben ;)
Witzig nur das ein kleiner Büchser da Uitz es zusammen bringt :)
Wird jetzt sicher einige Händler ärgern :)


Ich gönne dem Herrn Uitz und Mitarbeitern jeden Cent den er mit den Troys verdient jedoch ist Kat C Einstufung nicht gleich Kat B.

Wenn du dich kurz einliest wirst du wissen warum.

lg


Ja stimmt das gönne ich ihm auch,und nur weil jemand sich hier anmeldet mit 5 Beiträgen heisst das noch lange nicht das sich dieser Jemand nicht mit der Materie Waffen auskennt ;) Nicht immer glauben das der Waffenbesitz mit der Anmeldung im PD beginnt ;)

Re: Grand Power Stribog/Brügger&Thomet APC einstufen?

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 10:51
von rupi
na wenn du dich so gut auskennst dann würde ich dir empfehlen das Thema ruhen zu lassen jetzt wo die Troy offenbar eine Einstufung/Bescheid hat

Re: Grand Power Stribog/Brügger&Thomet APC einstufen?

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 10:54
von Thule
Dann komm mal zum Thema dieses threads und erkläre uns wie du zB den GP Stribog bei uns einstufen lassen würdest. Fang vielleicht damit an ob du es bei der gleichen Stelle wie bei der Troy Einstufung versuchen würdest. Versuche diesmal nicht wie eine gebrochene Schallplatte zu klingen.

Re: Grand Power Stribog/Brügger&Thomet APC einstufen?

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 11:11
von Al3x
TimK hat geschrieben:Ja stimmt das gönne ich ihm auch,und nur weil jemand sich hier anmeldet mit 5 Beiträgen heisst das noch lange nicht das sich dieser Jemand nicht mit der Materie Waffen auskennt ;) Nicht immer glauben das der Waffenbesitz mit der Anmeldung im PD beginnt ;)


Willkommen im Internet, hier wird man an seinen Aussagen gemessen.

Abschliessend noch ein Tipp: Bevor du stänkerst, mach dich schlau welches Ministerium Kat. A zu B einstuft (also das Thema hier) und welches Ministerium den Rest genehmigt (so wie das Troy PAR).

Thule hat geschrieben:Aber wie gesagt. Glaub gerne weiter was du willst, bin nicht der Al3x der vor Kindern den Osterhasen meuchelt.
:greetings-waveyellow: Hallo Al3x! :mrgreen:


Bild

Re: Grand Power Stribog/Brügger&Thomet APC einstufen?

Verfasst: Di 26. Jan 2016, 08:37
von Stickhead
gewo hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Der bislang letzte Versuch einer Einstufung scheint derzeit noch nicht endgültig erledigt zu sein. Dazu gibt es hier auch einen thread samt link zu der entsprechenden VwGH-Entscheidung:

viewtopic.php?f=20&t=28599



das hier ist die letzte einstufung soweit ich weiss
scheint auch nicht beeinsprucht worden zu sein, oder?

viewtopic.php?p=463313#p463313

(...) zu einem halbautomatischen Gewehr BR99, Kaliber 12/76, ist zu bemerken, dass ein halbatomatisches Gewehr BR99, Kal. 12/76, welches konstruktiv der Militärwaffe M-16 (AR 15) nachgebaut ist, gemäß technischer Bewertung Kriegsmaterial nach § 1 Abschnitt I Z 1 lit a der Verordnung der Bundesregierung vom 22 November 1977 betreffend Kriegsmaterial darstellen.


Das ist keine rechtsgültige Einstufung, sondern lediglich eine Anfragebeantwortung mit der Rechtsansicht des BMLVS. Aber es ist kein Feststellungsbescheid mit bindender Wirkung.