A.I. AW hat geschrieben:Ist es für einem volljährigen österreichischen Staatsbürger mit einwandfreien Leumund gesetzlich erlaubt oder verboten die oben genannten Waffen am Mann zu "führen"?
Hier kommt "..die normative Kraft des Faktischen" zum tragen. Theoretisch mit 'JA' zu beantworten, faktisch,
in Zeiten wie diesen, eher 'NEIN'. Maximal 'verdeckt' führen und als Argumentation mögliche Notwehrsituationen
geltend machen.
Denn:
http://scribo.oeh.jku.at/upload/media/10_Strafrecht%20BT.pdf dort kann man u.a. lesen:
"Fahrlässige Gemeingefährdung (§ 177) = Entscheidend ist allein, dass durch den Täter in concreto eine
Situation heraufbeschworen wird, deren Auswirkungen unabsehbar und für den Täter unberechenbar sind
und eine große Zahl von Menschen (etwa zehn) gleichzeitig bedrohen. §§ 88 bzw. 89 StGB = Führen die
besonders gefährlichen Verhältnisse nur zu einer (konkreten) Gefährdung eines anderen, kommt ausschließlich
§ 89 zur Anwendung. Haben sie eine Körperverletzung zur Folge, ist § 88 Abs. 3 bzw. 4 heranzuziehen.
§ 81 Abs. 1 Z 1,2 und 3 = Alle drei Deliktsfälle schließen sich nicht unbedingt aus."Also -im richtigen Leben: in der U-Bahn sichtbar 'führen' und in der nächsten Station steht die WEGA und ruft
"Fahrscheinkontrolle" oder so ähnlich. Hier könnte der § 177 "Fahrlässige Gemeingefährdung" schlagend werden.
Konkreten Fall eines berechtigten mit WP in der U-Bahn und resultierend Einsatz der WEGA hat es ja schon gegeben.
Tritt man dem Hausmeister gegenüber und beginnt eine heftigere Diskussion und führt die Schreckschusspistole
'sichtbar' in der Tasche/im Holster, dann kann es der § 89 "Gefährdung der Körperlichen Sicherheit" werden.
Sieht ein Anhänger einer Partei, deren Abgeordneter im Augenblick Österreich gerne als eine "Waffenfreie Gesellschaft"
sehen möchte die Schreckschusswaffe beim vorbeigehen im Hausflur, wird dieser auch gleich 'zeter und mordio' schreien,
bzw. eine Kurzrufnummer wählen.
Die Polizei fackelt erfahrungsgemäß nicht lange herum, Schreckschusspistole = Waffe wird eingezogen und präventiv
mal ein "Waffenverbot" ausgesprochen. Letztendlich entscheidet ein Richter.