Schreib statt Gebrauchswaffen - Faustfeuerwaffen. Dann musst ned Glock schreiben...
Gesendet vom Lagerfeuer mit einer Decke.
Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffengesetz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten
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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Ganz ehrlich? Schau Dir das nochmal durch und überleg, was davon wirklich wichtig ist.
Dann bleibt nämlich nur:
Hiermit erteilen wir gem. § 7 Waffengesetz 1996 Absatz 2 der oben angeführten Mitarbeiterin / dem oben angeführten Mitarbeiter die Zustimmung zum Führen von Schusswaffen in Betriebsräumen und eingefriedeten Anlagen der Fa. xy.
Der Rest hat entweder rechtlich keine Relevanz oder ist eh im WaffG geregelt.
Dann bleibt nämlich nur:
Hiermit erteilen wir gem. § 7 Waffengesetz 1996 Absatz 2 der oben angeführten Mitarbeiterin / dem oben angeführten Mitarbeiter die Zustimmung zum Führen von Schusswaffen in Betriebsräumen und eingefriedeten Anlagen der Fa. xy.
Der Rest hat entweder rechtlich keine Relevanz oder ist eh im WaffG geregelt.

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Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
IT Guy hat geschrieben:Ganz ehrlich? Schau Dir das nochmal durch und überleg, was davon wirklich wichtig ist.
Dann bleibt nämlich nur:
Hiermit erteilen wir gem. § 7 Waffengesetz 1996 Absatz 2 der oben angeführten Mitarbeiterin / dem oben angeführten Mitarbeiter die Zustimmung zum Führen von Schusswaffen in Betriebsräumen und eingefriedeten Anlagen der Fa. xy.
Der Rest hat entweder rechtlich keine Relevanz oder ist eh im WaffG geregelt.
das sehe ich anders:
"Diese Zustimmungserklärung ist als vertraulich zu betrachten." -> nicht im WaffG und relevant für Rescue One damit ihm keiner am Sack geht
"Die Zustimmungserklärung bezieht sich auf „Gebrauchswaffen“ die über automatische Sicherungssysteme verfügen." -> nicht im WaffG und relevant für Chef (sonst rennt der am Ende mit nem grünen Cameo-Schrotautomaten rum)
"Die Waffe ist außer auf gesonderte Anweisung der Geschäftsführung immer „verdeckt“ zu tragen." -> nicht im WaffG und relevant für Chef (sonst rennt Rambo mit 2 gezogenen Desert Eagle durchs Geschäft)
die angeregte Ergänzung mit der schriftlichen Kündigung ist wohl offensichtlich auch nicht im WaffG und kann für den Mitarbeiter ebenso höchst relevant sein.
Re: Dokument zur Erklärung der "Zustimmung" gem. §7 Waffenge
Die angeregten Korrekturen wurden umgesetzt. Da das in unserem Betrieb schon eine Sonderstellung einnimmt, sollen mit dem Dokument gleichzeitig eben auch ein paar andere Sachen klargestellt werden. Danke nochmal...