Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehensweise?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei

Beitrag von BigBen » So 14. Feb 2016, 11:07

Der Glöckner hat geschrieben:
Jagasep hat geschrieben:Threadstarter :doh:


Scheinbar ist es also unanständig bzw. verpönt, wenn man fragt wie man sich damit im gesetzlichen Rahmen bewegt?

Naja, ein, zwei Posts waren ja durchaus hilfreich...
Ich hab genug gelesen und bin hier raus.


Nein es nicht verpönt sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen, im Gegenteil. DU willst dich doch außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen indem du der Behörde etwas melden willst was überhaupt nicht meldepflichtig ist...also warum irgendwas unnötig kompliziert machen?
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sixtwentynine
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei

Beitrag von sixtwentynine » So 14. Feb 2016, 11:12

Die Frage war eh legitim.
Nur sollte man nicht mehr und nicht weniger machen als was von der Behörde verlangt wird.
Die getrennte verwahrung von griff und WS ist nicht erforderlich(Zerlegt muss es sein!) aber zu empfehlen damit die Behörde nicht irgendwelche bodenlosen Verdächtigungen anstellt.
Zuletzt geändert von sixtwentynine am So 14. Feb 2016, 11:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei

Beitrag von JAGAS3P » So 14. Feb 2016, 11:14

Es wurde von Anfang an, alles bestens erklärt.
Trotzdem schafft es der Themen-Starter, im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht, das Gesagte umzusetzen. :think:
Seine/Ihre Unterstellung uns gegenüber, von wegen "Fragen wären unanständig oder verpönt, sich im gesetzlichen Rahmen bewegen zu wollen...." ist lächerlich bzw eine Frechheit! :whistle:
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei

Beitrag von sauersigi » So 14. Feb 2016, 13:32

Unfassbar! Da kratz sich wer bevor es noch juckt!!!


es geht immer nur um betriebsbereite, Waffen, egal wievele Griffstücke vorhanden sind!!
Und bei einer Überprüfung sind nur die Teile und Waffen bereitzuhalten, welche auch genehmigungspflichtig sind, bzw. lt. Wbk auf dich eingetragen sind. Keine LW Kat C. etc....
Niemand hat in deinen Tresor zu schauen. Wenn du das zulässt, selbst schuld.
Und bitte akzeptiert eine Antwort, ohne die jedesmal bis aufs letzte zu zerreden und zu hinterfragen.

Abgesehen davon sollten diese Infos beim Waffenführerscheinkurs besprochen worden sein.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei

Beitrag von gunlove » So 14. Feb 2016, 13:58

@BigBen
Grundsätzlich bin ich für die freie Meinungsäußerung, aber hier wäre mein Vorschlag, diesen Thread zu schließen.
Es wurde mMn. eigentlich alles was relevant ist gesagt und jede weitere Zeile kann nur den Legalwaffenbesitzern schaden.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei

Beitrag von BigBen » So 14. Feb 2016, 14:59

Es wurde alles gesagt.
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