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Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 06:41
von IT Guy
Und "selber ins ZWR melden" wird auch nicht gehen.
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 09:02
von gewo
Seedo hat geschrieben:Alles klar das wusste ich das es manche Händler aus Zeichen guten willens machen, aber, was ist wenn ich zb. zu Dir komme kaufe mir ein Kat C Waffe ohne Name auf Rechnung und melde sie nicht an
Wie läuft das dann ab?
ohne name geht ned
ich brauch deine kompletten daten fuer mein waffenbuch
aber der eintrag in meinem waffenbuch hat nix zu tun mit der ZWR meldung
noch nicht
das wird sich aendern
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 09:03
von gewo
IT Guy hat geschrieben:Und "selber ins ZWR melden" wird auch nicht gehen.
nein
selber geht nicht
je nach geschaeftsphilosophie kann bei der neuwaffe die meldung gratis sein
wennst genug handelsspanne hast als haendler kannst es dir leisten die meldung gratis zu machen
bei uns ab 1000,- gratis
drunter 11,-
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 09:20
von spareribs
War gestern am schottenring 7-9 , angeblich wird daran gearbeitet, das man seine eigenen Waffen selber im ZWR mittels Bürgerkarte abfragen kann. Wäre vernünftig und man
braucht nicht herumsudern,das der Händler nachschaut oder das Amt....
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 09:22
von Maddin
the_law hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....
rechnung alleine ist nicht ausreichend

du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.
Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt.
Mal eine andere Frage, warum wurde die Waffe nicht gleich auf deinen Freund gemeldet und anschließend übergeben ? Das wäre wohl der einfachste Weg von allen gewesen.
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 11:01
von gewo
Maddin hat geschrieben:the_law hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....
rechnung alleine ist nicht ausreichend

du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.
Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt. .
kein wunder
es gibt ja viele haendler die nicht am ZAwR teilnehmen
der kann dir gar keine meldebestäetigung ausstellen ...
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 11:09
von the_law
gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:the_law hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....
rechnung alleine ist nicht ausreichend

du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.
Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt. .
kein wunder
es gibt ja viele haendler die nicht am ZAwR teilnehmen
der kann dir gar keine meldebestäetigung ausstellen ...
echt

so was gibts tatsächlich

, dachte das seien nur gerüchte

.
und was machen dann die betroffenen händler wenn wer a kat.b kauft? klassisch fax oder brief an die zuständige behörde

Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 13:03
von Maddin
gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:the_law hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....
rechnung alleine ist nicht ausreichend

du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.
Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt. .
kein wunder
es gibt ja viele haendler die nicht am ZAwR teilnehmen
der kann dir gar keine meldebestäetigung ausstellen ...
Muss man sich die dann eigentlich selbst irgendwo holen oder beantragen oder wie läuft das ?
Wäre ja mal gut zu wissen ob die daheim gelagerten Waffen wohl auch alle richtig eingetragen wurden.
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 13:04
von Myon
Du gehst zu einen Händler der das machen kann,mir andere Möglichkeit gibt es glaub nicht. Oder du meldest sie einfach nicht, aber das ist ja wieder böse..
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 13:39
von Martin P
Maddin hat geschrieben:Muss man sich die dann eigentlich selbst irgendwo holen oder beantragen oder wie läuft das ?
Wäre ja mal gut zu wissen ob die daheim gelagerten Waffen wohl auch alle richtig eingetragen wurden.
Gem. § 33 Abs. 10 WaffG 1996 bekommst du die sog. Waffenregisterbescheinigung, die alle auf dich registrierten Waffen enthält, über entsprechenden Antrag bei deiner zuständigen Waffenbehörde. Kosten weiß ich nicht ...
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 15:34
von Maddin
Myon hat geschrieben:Du gehst zu einen Händler der das machen kann,mir andere Möglichkeit gibt es glaub nicht. Oder du meldest sie einfach nicht, aber das ist ja wieder böse..
Naja gemeldet sind sie ja wenn ich sie beim Fachhändler kaufe, du kannst dort ja keine Kat B erwerben ohne dass sie nicht vom Haus gemeldet wird, oder ? Zumindest wenn einem halt mitgeteilt wird, dass man sich wegen Meldung um nix kümmern muss. Da geht man als Kunde mal grundsätzlich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und die schon wissen was sie machen müssen. Also wie gesagt, beim Händler meines Vertrauens wird "alles von uns gemacht und sie brauchen sich um nix kümmern". Gemeldet werden sie also anscheinend, aber Bestätigung bekommst halt keine.
@ Martin: Danke, werde mir den Wisch mal abholen.
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 15:50
von arch enemy
Maddin hat geschrieben:the_law hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....
rechnung alleine ist nicht ausreichend

du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.
Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt.
Mal eine andere Frage, warum wurde die Waffe nicht gleich auf deinen Freund gemeldet und anschließend übergeben ? Das wäre wohl der einfachste Weg von allen gewesen.
....das geht nicht! Du als Käufer unterschreibst - und normalerweise (dort wo ich meine Waffen kaufe) - wird die Waffe, egal ob Kat. C oder D - gleich registriert oder durch den Händler nachgefragt, ob er das gleich machen soll.
Eine Waffe kaufen und auf jemanden anderen registrieren lassen geht nicht - eben um einen Missbrauch zu vermeiden. Der "Registrierer" (sprich in dem Fall der Händler) muss ja die Daten überprüfen können (es reicht auch nicht, wenn einem der Freund/Bekannte den Führerschein mitgibt)...und beim Blick ins ZWR sieht man gleich, ob ein behördliches Waffenverbot existiert.
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 16:16
von Myon
Maddin hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Du gehst zu einen Händler der das machen kann,mir andere Möglichkeit gibt es glaub nicht. Oder du meldest sie einfach nicht, aber das ist ja wieder böse..
Naja gemeldet sind sie ja wenn ich sie beim Fachhändler kaufe, du kannst dort ja keine Kat B erwerben ohne dass sie nicht vom Haus gemeldet wird, oder ? Zumindest wenn einem halt mitgeteilt wird, dass man sich wegen Meldung um nix kümmern muss. Da geht man als Kunde mal grundsätzlich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und die schon wissen was sie machen müssen. Also wie gesagt, beim Händler meines Vertrauens wird "alles von uns gemacht und sie brauchen sich um nix kümmern". Gemeldet werden sie also anscheinend, aber Bestätigung bekommst halt keine.
@ Martin: Danke, werde mir den Wisch mal abholen.
Klar Kat B wird, vom Händler, gemeldet beim Kauf, kostet ja auch nichts extra. Aber da es hier ja um Kat C ging war meine Aussage auf diese bezogen.
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 18:48
von Maddin
arch enemy hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:the_law hat geschrieben:dann mal einen schönen gruß an den händler und frag ihn warum er nicht die waffe beim verkauf auf dich gemeldet hat wie es die kollegen aus diesem gewerbe üblicherweise machen....
rechnung alleine ist nicht ausreichend

du brauchst als erwerber eine meldebstätigung.
Das Thema gab es doch auch schon mal, bei manchen Händlern bekommst außer einer Rechnung gar nix, nichteinmal auf Nachfrage gibt es eine Meldebestätigung ausgestellt.
Mal eine andere Frage, warum wurde die Waffe nicht gleich auf deinen Freund gemeldet und anschließend übergeben ? Das wäre wohl der einfachste Weg von allen gewesen.
....das geht nicht! Du als Käufer unterschreibst - und normalerweise (dort wo ich meine Waffen kaufe) - wird die Waffe, egal ob Kat. C oder D - gleich registriert oder durch den Händler nachgefragt, ob er das gleich machen soll.
Eine Waffe kaufen und auf jemanden anderen registrieren lassen geht nicht - eben um einen Missbrauch zu vermeiden. Der "Registrierer" (sprich in dem Fall der Händler) muss ja die Daten überprüfen können (es reicht auch nicht, wenn einem der Freund/Bekannte den Führerschein mitgibt)...und beim Blick ins ZWR sieht man gleich, ob ein behördliches Waffenverbot existiert.
Bei Kategorie B geht das sogar ganz sicher mit der WBK der gewünschen Person, bin da offensichtlich vorschnell von einem Vorhandensein einer solchen ausgegangen. Müsste das dann nicht auch analog zu C und D möglich sein ?
Re: Kat C Waffe "Verkaufen"
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 19:31
von Steyrer
Weil das Thema nicht ganz lustig ist eine kurze Zusammenfassung:
Kauf Kat. B beim Händler: Der Händler ist dazu verpflichtet die Waffe zu melden. Kann er direkt im ZWR oder bei der Behörde des Erwerbers machen. Es ist Usus, dass der Erwerber einen Nachweis über die Meldung erhält, ist aber nicht verpflichtend.
Zur Info: Falls ich auf nach Urgenz keinen Nachweis bekomme, dann teile ich den Erwerb formlos meiner Behörde mit. Muss man nicht, erspart aber mögliche Probleme falls nicht gemeldet wurde.
Kauf Kat B von privat: Beide, Erwerber und Überlasser, melden bei der Behörde des Erwerbers (Käufers). Irgend eine Form einer Eingangsbestätigung wird empfohlen.
Kauf Kat C oder D vom Händler: Der Händler kann, muss aber nicht melden. Der Erwerber (Käufer) ist dazu verpflichtet die Waffe binnen 6 Wochen zu melden. Dies kann beim Händler (Verkäufer) sein oder bei irgendeinem anderen Händler mit ZWR-Zugang. Der Erwerber ist dazu verpflichtet, dass er zu seiner Meldebestätigung kommt.
Kauf Kat C oder D von privat: Der Erwerber (Käufer) ist dazu verpflichtet die Waffe binnen 6 Wochen zu melden. Dies kann bei irgendeinem Händler mit ZWR-Zugang erfolgen. Der Erwerber ist dazu verpflichtet, dass er zu seiner Meldebestätigung kommt.
Rechtliche Grundlagen:
Überlassung Kat B von privat: §28 (2)
Kauf Kat B beim Händler: §28 (3)
§ 28. (1) [Anm.: Wer darf kaufen]
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
(3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Abs. 2 vorletzter Satz gilt. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
Überlassung Kat C oder D, egal ob von privat oder vom Händler:
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
LG
Steyrer
PS: Interessant ist §33 (8)
(8) Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.
Damit kommen wir zur Frage, ob ich einem Freund eine Waffe "mitnehmen" kann und ob ich diese dann nicht registrieren muss. Ich bin kein Jurist, ich vermute einmal ja, wenn der Kaufvertrag auf den freund ausgestellt wird und ich unterschreibe "im Auftrag", dann muss ich nicht melden. Der Freund kann bei jedem beliebigen Händler melden (seine Verantwortung). Ob der Händler das mitmacht ist natürlich eine andere Frage. Eine Vollmacht schadet dann sicher nicht. Wenn allerdings der Freund nicht meldet, dann hat mein ein Problem...
PPS:
Bei der Kat B Meldung durch den Händler sollte der Händler nichts verlangen dürfen. Wenn doch lasse ich sie ihm dort und diskutiere nicht weiter...
Bei der Kat C und D Meldung nach Kauf bei diesem Händler ist die Meldung meist gratis, er darf aber auch etwas verlangen. Ob er mich damit als Stammkunde gewinnen wird ist eher fraglich, außer es ist ein spezielles Sonderangebot und er hat von Beginn an darauf hingewiesen (zB. die gewo- Einlaufflinten-Aktion)