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Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Verfasst: Fr 26. Feb 2016, 09:03
von Hellboy
Martin P hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:Mal ganz im ernst, verschluss mit lauf runter -> hosentasche

Ist kein führen und auch kein "unbeaufsichtigtes zurücklassen"


Mal ganz im Ernst, das ist ein schlechter Tipp, weil er falsch ist. Brauchst dir nur kurz § 2 Abs 2 WaffG 1996 durchlesen und du kommst drauf, dass die Bestimmungen (nämlich alle) über Schusswaffen auch für Lauf und Verschluss alleine gelten ...


Nachgelesen, hast recht!

Ich habs bisher nicht so verstandn, dassd einen lauf ned in der hosentasche tragen darfst

Dann wirds wohl doch der hotelsafe..

Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Verfasst: Fr 26. Feb 2016, 10:42
von masterman04
gewo hat geschrieben:
masterman04 hat geschrieben:Ich hätte selbst ein ungutes Gefühl, würde ich die Waffe im Hotelzimmer lassen.


dann tu es einfach nicht

und dazu wurde auch der erlass rausgegeben damit das mal klar geregelt ist


Danke gewo, aber mach ich eh nicht, wollte nur meine Ansicht demjenigen mitteilen, den es betrifft.
Obwohl ich schon gern mal wo auswärts bei einem Bewerb teilnemen würde... hätte ich die Zeit dazu :(

Re: 2 tägiger Schießausflug - wohin mit den Waffen?

Verfasst: Fr 26. Feb 2016, 18:03
von gewo
Hellboy hat geschrieben:Dann wirds wohl doch der hotelsafe..


der zimmersafe hoffentlich
;-)

der "hotelsafe" an der reception waere NICHT zulaessig ....