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Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 11:36
von eierkopf
munin hat geschrieben:eierkopf hat geschrieben:Ist ja auch sinnlos, zu was kommen und vielleicht auch Waffenführerschein verlangen wenn die Person keine Waffen hat.
Außerdem ist es (noch) nicht verpflichtend Waffen zu besitzen nur weil man eine WBK hat.
Beispiel: Jäger bekommt WP weil er einen Bedarf nachweisen kann. Kauft sich keine FFW - dann könnte doch die Behörde den Bedarf in Frage stellen... Nicht?
Ich halte es für möglich das die Behörde einen ausgestellten WP wenn keine Waffe gekauft wird in Frage stellen kann.
Kenne keinen Fall von WP und keine Waffe, ist reine Vermutung.
Außerdem, wie Hane schreibt kann man eine Waffe für einen Zeitraum auch überlassen bekommen, da braucht man dann die WBK oder den WP.
Das ist es ja was gewollt wird, alle paar Jahre erneut den Bedarf nachweisen müssen, ein Witz, aber genau das scheint es zu sein was den Gesetzgeber grad richtig "scharf" werden läßt...
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 18:11
von GSchoenbauer
hmmm ... bei euch konzentriert sich anscheinend alles auf die Verwahrung, aber das ist doch nur ein Nebenaufgabe.
Aufgabe für die Behörde lt. Gesetz ist die Kontrolle der VERLÄSSLICHKEIT, und die Behörde HAT das zu tun (nicht KANN und nicht SOLL). Wenns auch nichts zu verwahren gibt, ist der sichere Umgang mit Waffen JEDENFALLS eine Thema der Kontrolle und der Behörde auch vorgeschrieben. Ganz sicher auch die Kontrolle des Leumunds, wovon man im Regelfall gar nichst mitbekommt.
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 19:11
von IT Guy
auch wenn die Behörde weiß, dass man keine Waffe hat, weiß die Behörde NICHT ob man Munition hat. Und die Munition muss ja auch sicher verwahrt werden.
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 19:13
von Mentor
Und woher will die Behörde wissen, dass ich munition habe, wenn ich sie nicht zeige?
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 19:14
von helmsp
Lindenwirt hat geschrieben:helmsp hat geschrieben:Wie ist es eigentlich wenn ich THEORETISCH meine Plätze auf der WBK nicht belegt habe, kommen die lieben Schlümpfe trotzdem zwecks Verwahrungskontrolle und muss ich trotzdem den Waffenführerschein machen? Rein von der Logik her eigentlich nicht denn laut ZMR hab ich ja nichts und alles andere dürfen die eh nicht kontrollieren.

Zum Glück ein Szenario dass dich nicht treffen wird.

Da kennt mich wer zu gut!

Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 10. Mär 2016, 19:20
von gewo
helmsp hat geschrieben:Wie ist es eigentlich wenn ich THEORETISCH meine Plätze auf der WBK nicht belegt habe, kommen die lieben Schlümpfe trotzdem zwecks Verwahrungskontrolle und muss ich trotzdem den Waffenführerschein machen? Rein von der Logik her eigentlich nicht denn laut ZMR hab ich ja nichts und alles andere dürfen die eh nicht kontrollieren.

hi
waffenfuehrerschein muss auch bei leerer WBK gemacht werden, das steht ausser frage
allerdings:
da der zutritt in der wohnung laut erlass bis an den verwahrungsort der waffe gewaehrt werden muss stellt sich zwangslaeufig die frage bis wohin der zutritt in der wohnung gewaehrt werden muss, wenn es keine waffe und damit keinen verwahrungsort gibt ....
Re: Verwahrungskontrolle und Waffenführerschein trotz leere
Verfasst: Do 17. Mär 2016, 13:03
von Buddy_jo
rupi hat geschrieben:wenn du also keine Kat B Waffe kaufst und 5 Jahre lang keine hast, aber trotzdem weiterhin die 24/7 Lizenz besitzt eine zu kaufen,
dann seh ich den Waffenführerschein für Leute ohne Waffe (aber mit aufrechter WBK) schon ein
denn in zB.: 4 Jahren 10 Monaten ohne Waffenkontakt ist die WBK zwar noch aufrecht, aber ob der Schütze dann damit umgehen kann ist eine andere Geschichte
so sieht das im Grunde der Gesetzgeber
sind 25€ alle 5 Jahre, die mag man sich noch leisten wenns schon keine Kanone wird
bin genau deiner Meinung