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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 00:48
von Maddin
no0ne hat geschrieben:Ist es denn rechtl. ein Unterschied bei der "In Dienstsetzung" ob ein Polizist außer Dienst seine Dienstwaffe oder seine Privatwaffe trägt?
Im Sinne der nicht zu unterlassenden Hilfeleistung sollte es wohl die Regel sein, dass er sich in Dienst setzt, da er dadurch andere Maßnahmen setzen kann als eine Zivilperson.
MUSS oder KANN er sich nun in Dienst setzen, wenn er von einer Straf- oder Gewalttat Kenntnis erlangt?


Also ein Polizist kann eigentlich auch nicht viel mehr Maßnahmen ergreifen, oder was fällt dir ein ? Das Anhalterecht gem der StPO gilt für jeden Bürger und das MUSS oder KANN stellt sich im Fall der Fälle eh nicht, denn wenn selbst keine Gefahr für einen besteht dann hilft man ganz einfach, so wie sich das gehört. Außer dass an einem Polizisten in zivil ein höherer Maßstab angelegt wird und er geschulter in solchen Situationen ist gibts eigentlich auch nicht viel mehr Handlungsmöglichkeiten, denn das Auftreten in Uniform ist es schließlich was einige Situationen erst beruhigt. Ok er könnte den Dienstausweis zücken...

Darum wäre ein genereller Zugang zum Waffenpass einfach nur zu begrüßen, dann selbstverständlich aber auch mit verpflichtenden Kursen und Schießtraining, von mir aus auch mit jährlichen Psychotests. Auf der anderen Seite ist aber das Problem ein anderes, warum sollte sich der WBK Besitzer nicht so rechtmäßig verhalten wie der WP Besitzer ? Selbst wenn ein WBK-Besitzer seine Waffe illegal führen würde, so würde er doch grundsätzlich nicht anders handeln als ein WP Inhaber, nämlich rechtstreu (bis auf das Führen). Und das stört mich auch an der Diskussion mit den Anforderungen des Bedürfnis. Als ob ein WBK-Besitzer nicht in der Lage ist eine Waffe u führen. Wenn schon denn schon, siehe Tschechien...

Was ich aber immer erstaunlich finde ist, dass gewisse Polizisten und Dienststellen unheimlich ignorant sind, die meinen auch sie sind die Einzigen die mit Waffen umgehen können und jeder andere solls gleich bleiben lassen. Hab mir mal ein kurzes Interview vom Schießausbildner einer Polizeischule agehört, da bricht man einfach weg weil man diese Arroganz nicht fassen kann...

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 00:50
von Maddin
gewo hat geschrieben:
no0ne hat geschrieben:Ist es denn rechtl. ein Unterschied bei der "In Dienstsetzung" ob ein Polizist außer Dienst seine Dienstwaffe oder seine Privatwaffe trägt?
Im Sinne der nicht zu unterlassenden Hilfeleistung sollte es wohl die Regel sein, dass er sich in Dienst setzt, da er dadurch andere Maßnahmen setzen kann als eine Zivilperson.
MUSS oder KANN er sich nun in Dienst setzen, wenn er von einer Straf- oder Gewalttat Kenntnis erlangt?


er DARF sich nur dann in dienst stellen wenn es um ein delikt mit einer gewissen mindest strafandrohung geht, ich glaube sechs monate

soweit ich weiss gehoeren da zb ein raub oder vergewaltigung gar nicht dazu
weiters alle delikte - auch gewaltdelikte - die durch minderjaehrige begangen werden


Sowohl Raub als auch Vergewaltigung beginnen mit Mindeststrafe von 1 Jahr. §§ 142, 201 StGB ;)

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 01:03
von gewo
Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
no0ne hat geschrieben:Ist es denn rechtl. ein Unterschied bei der "In Dienstsetzung" ob ein Polizist außer Dienst seine Dienstwaffe oder seine Privatwaffe trägt?
Im Sinne der nicht zu unterlassenden Hilfeleistung sollte es wohl die Regel sein, dass er sich in Dienst setzt, da er dadurch andere Maßnahmen setzen kann als eine Zivilperson.
MUSS oder KANN er sich nun in Dienst setzen, wenn er von einer Straf- oder Gewalttat Kenntnis erlangt?


er DARF sich nur dann in dienst stellen wenn es um ein delikt mit einer gewissen mindest strafandrohung geht, ich glaube sechs monate

soweit ich weiss gehoeren da zb ein raub oder vergewaltigung gar nicht dazu
weiters alle delikte - auch gewaltdelikte - die durch minderjaehrige begangen werden


Sowohl Raub als auch Vergewaltigung beginnen mit Mindeststrafe von 1 Jahr. §§ 142, 201 StGB ;)


hi

ich hab mir das vor monaten mal rausgesucht
es sind jedenfallls aufgrund der herabsetzung der mindeststrafen anfang 2016 jetzt ziemlich fette delikte fuer die er sich nicht in dienst stellen darf

evt waren es doch delikte die mit mind. MEHR als einjaehrigen haftstrafen belegt sind, oder war es nur leichter raub oder nur sex. noetigung ... weiss ned
eh ned meine baustelle ...

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 01:21
von Maddin
Soviel grundlegendes hat sich bei der Strafdrohung auch nicht geändert, die Vermögensdelikte haben sie strukturiert und die Delikte gegen Leib und Leben verschärft. Sollte von daher eigentlich nicht so wild ausgefallen sein und dann eher auch versehentlich, glaube kaum dass sowas beabsichtigt war dass sich Polizisten dann nicht mehr in den Dienst stellen dürfen. Aber im Prinzip hilft es dem Opfer eh nichts, hauptsache des hilft einfach einer.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 07:17
von Octopus
Für das "in den Dienst stellen" gibts mehr oder minder genaue Rechtsgrundlagen:

§ 3 RLV:
Sofern sich nicht bereits auf Grund dienstrechtlicher Vorschriften die Verpflichtung außerhalb des Dienstes einzuschreiten ergibt, haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes diesfalls zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann einzuschreiten, wenn sie erkennen, dass dies zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß erforderlich, verhältnismäßig und ihnen dies nach den eigenen Umständen zumutbar ist. Im übrigen haben sie in Fällen, in denen Einschreiten durch Ausübung sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dringend geboten erscheint, die Sicherheitsbehörde hievon zu verständigen.


Fremdes Eigentum in großem Ausmaß bedeutet quantifiziert eine Schadenshöhe von ca. 50.000 € aufwärts.

Und mit diesen dienstrechtlichen Vorschriften ist der §43 (2) BDG gemeint:
Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.


D.h. auch bei kleineren Angelegenheiten in den Dienst stellen aber die Leute auch nicht wegen Banalitäten sekkieren.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 07:21
von BigBen
Ich begrüße diese Entwicklung außerordentlich - genau so wird mehr Sicherheit geschaffen und ich hoffe das Gesetz kommt wirklich zustande - auch wenn manche eine interessante Vorstellung davon haben, wozu ein Polizist eine Waffe führt. Eine Waffe wird nicht dazu verwendet irgendwas "Nachdruck" zu verleihen (außer dem Projektil) - eine Waffe ist zum Selbst- und FremdSCHUTZ da ;-)

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 07:58
von buckshot
Mal Gute berichterstattung zum thema: http://kurier.at/chronik/oesterreich/wa ... 87.173.575

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 08:14
von Lindenwirt
Sehr gute Entwicklung, freut mich.
Wenigstens hat hier noch keiner aufgeschrien dass er dagegen ist weil es ihm selbst ja nicht hilft wie im "WP für Jäger" Pendant hier. Da bekomme ich in der Früh schon einen Grant.
Hoffen wir das es durchgeht.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 08:17
von jagawirth
Lindenwirt hat geschrieben:Sehr gute Entwicklung, freut mich.
Wenigstens hat hier noch keiner aufgeschrien dass er dagegen ist weil es ihm selbst ja nicht hilft wie im "WP für Jäger" Pendant hier. Da bekomme ich in der Früh schon einen Grant.
Hoffen wir das es durchgeht.

Genau diesen Grant will ich mir nicht mehr holen.
Ich würde mich freuen, wenn unsere Polizisten wieder einen WP bekommen. Aber es wird sich sicher wer finden, der meint, dass da "Kiwara" sicher kan WP braucht noch da Hockn. Wei do is er wie jeder ondere :tipphead:

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 08:24
von pointi2009
es ist nicht aller Tage Abend, aber wie oft, die Hoffnung stirbt zuletzt und wäre echt ein Zugewinn an Sicherheit. Hoffe dann die Personen sind viel in der Öffentlichkeit unterwegs und lieben Menschenansammlungen :)

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 09:13
von JAGAS3P
Naja, zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer, von den Unwegen der letzten Jahre, wenigstens ein klein bißchen zurück auf den Weg .....

Aufgrund der kommenden Zeiten (ich glaube die Kacke ist mächtig am dampfen), würde in weiterer Folge ein Rechtsanspruch für Justizwache, Militärpolizei,........(weitere Vorschläge) und natürlich auch die Jägerschaft Sinn machen. Dieser Personenkreis läßt sich im Normalfall nichts zu schulden kommen und man kann einen sorgsamen Umgang erwarten. Ausnahmen wird es immer geben, sind aber prozentual vernachlässigbar.

Ich würde sogar noch weiter gehen und einen WP an besonders verläßliche/ausgebildete Personen bei Bedarf, von mir aus zeitlich begrenzt mit laufenden Prüfungen, überlassen. (Praxisbeispiel: ein speziell ausgebilder "Schulwart" oder Lehrer in einer öffentlichen Schule,.............usw. zur Nothilfe)

Vor solchen (überprüften, geschulten) Personen mit WP hätte ICH weniger (keine) "Angst", wenn sie mit einer einer legalen Waffe rumlaufen als vor unberechenbaren (unbekannten, nicht überprüften) Terroristen mit illegen Waffen- und Sprengmitteln.
Aber scheinbar sehen das Waffengegner offenbar umgekehrt! :doh:

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 10:07
von Lexman1
Link des Berichts des Kuriers:
http://m.kurier.at/chronik/oesterreich/ ... 87.173.575

Man beachte vorallem die Ende des Berichts bez des subjektiven Sicherheitsgefühls, ZUM AUSZUCKEN!

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 10:16
von Calcipher
Ja, da geht die Anzahl der WBK Anträge bestimmt zurück. Wo kann ich nochmal einen Polizisten mit Waffenpass und privater Dienstwaffe für zuhause beantragen?

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 10:33
von Joschy5988
Das mit dem Rückgang der WBK halte ich auch für einen völligen Blödsinn. Ich bin definitiv auch dafür das die Polizisten wieder einen Pass bekommen.

Ich würde auch den WP für zivile Personen mit einer speziellen Ausbildung begrüßen.

In Amerika gibts es ja dieses Modell schon wenn ich mich nicht ganz irre. (Wurde doch bei der Servus TV Diskussion von Herrn Bubits angesprochen)