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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 11:18
von Calcipher
Stickhead hat geschrieben:Und natürlich darf man eine Waffe führen, wenn der Benützungsberechtigte einverstanden ist.
Zur Begriffsdefinition noch, das ist kein Führen im Sinne des Gesetzes, deshalb brauchst dafür auch keinen WP.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 11:37
von gewo
Stickhead hat geschrieben:..Das mit der Zumutbarkeit kann sich nur auf § 7 Abs 3 WaffG (Transport) beziehen.....
jop
weil du ohne einen bedarf - zumindestens bei einer einigermasen geradeliniger interpretation der bestimmungen - die waffe ja ueberhaupt nur an die arbeitsstaette mitnehmen soltest wenn es dafuer einen grund gibt (zb wegstrecke fima-verwahrungsort-schiesstand erheblich laenger als der weg direkt von der firma zum schiesstand).
eine mitnahme der waffe einfach so ohne vernueftigen grund nur mit WBK sehe ich jetzt mal a priori vom gesetz nicht gedeckt
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 11:48
von Stickhead
Der Grund wäre mE zB auch, dass die Arbeitsstätte der Verwahrungsort ist. Es steht einem ja frei, wie und wo - hauptsache sicher.
Calcipher hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Und natürlich darf man eine Waffe führen, wenn der Benützungsberechtigte einverstanden ist.
Zur Begriffsdefinition noch, das ist kein Führen im Sinne des Gesetzes, deshalb brauchst dafür auch keinen WP.
Natürlich kann man die Waffe nicht-führen, wenn der Benützungsberechtigte einverstanden ist. Besser?

Es muss natürlich heissen: Natürlich darf man die Waffe in Geschäftsräumen ohne Waffenpass bei sich haben, wenn der Benützungsberechtigte damit einverstanden ist.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 11:56
von Calcipher
Stickhead hat geschrieben:Es muss natürlich heissen: Natürlich darf man die Waffe in Geschäftsräumen ohne Waffenpass bei sich haben, wenn der Benützungsberechtigte damit einverstanden ist.
Genehmigt.

Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 13:51
von helmsp
gewo hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:..Das mit der Zumutbarkeit kann sich nur auf § 7 Abs 3 WaffG (Transport) beziehen.....
jop
weil du ohne einen bedarf - zumindestens bei einer einigermasen geradeliniger interpretation der bestimmungen - die waffe ja ueberhaupt nur an die arbeitsstaette mitnehmen soltest wenn es dafuer einen grund gibt (zb wegstrecke fima-verwahrungsort-schiesstand erheblich laenger als der weg direkt von der firma zum schiesstand).
eine mitnahme der waffe einfach so ohne vernueftigen grund nur mit WBK sehe ich jetzt mal a priori vom gesetz nicht gedeckt
Man muss die Waffe ja nicht von zuhaus immer zur Arbeit transportieren, man kann ja die Waffe auch dort aufbewahren/lagern.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 14:08
von Calcipher
Was hätte denn die Formulierung in §7 für einen Sinn, wenn ich die Knifte nicht dorthin mitnehmen dürfte? Ist für mich noch nicht ganz schlüssig.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 14:45
von hmg382
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, wo der Hund begraben ist...
Ich nehm jetzt mein eigenes Beispiel: Ich will nach der Arbeit net nochmal 1,5-2h hin und her pendeln, bis ich bei uns im Schießstand aufschlage, also nehm ich die Waffe mit auf die Arbeit. In dem Moment, wo ich die Arbeit betrete, endet der Transport (wenn ich jetzt 8 Stunden in der Bude bin, transportiere ich ja nicht weiter). Wenn ich also gemäß Abs. 2 kein Einverständnis meines Chefs hab (egal ob für "Führen" (d.h. geholstert etc.) oder Verwahrung), dann führe ich tatsächlich im rechtlichen Sinne eine Waffe ... und da ich keinen WP hab, mach ich mich strafbar.
Folge: Tresörchen auf der Arbeit für sichere (Zwischen-)Verwahrung UND Genehmigung vom Chef, damit ich safe bin.
Oder wo liegt hier das Problem. Oder lieg ich falsch?
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 16:12
von helmsp
@hmg382, das Problemchen liegt darin, dass das Thema schon erledigt ist resp. meine Frage bezgl. "nicht-führen" im Büro beantwortet wurde (merci Paragraph 7 (2)) und wir seitdem nur mehr vom Thema abschweifen.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 16:27
von Calcipher
Der offene Punkt bezüglich gewo's Aussage der Zumutbarkeit in Zusammenhang mit §7(3) ist noch nicht ganz ausdikutiert und der Transport zum Dienstort steht durchaus im Zusammenhang mit deiner Eingangsfrage oder wie willst du deine Waffe zum Dienstort verfrachten, wenn das davon abhängig wäre, dass eine irgendwie geartete Zumutbarkeit gegeben sein muss.
Der gewo ist jetzt nicht irgendwer, der keine Ahnung hat, von daher hätt ich das schon ganz gerne ausdiskutiert.
Nachdem deine Frage beantwortet ist und es sich nicht wirklich auszahlt dafür einen neuen Thread aufzumachen ist es doch ok, das hier weiterzuführen.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 16:48
von DutyOne5o
gewo hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:..Das mit der Zumutbarkeit kann sich nur auf § 7 Abs 3 WaffG (Transport) beziehen.....
jop
weil du ohne einen bedarf - zumindestens bei einer einigermasen geradeliniger interpretation der bestimmungen - die waffe ja ueberhaupt nur an die arbeitsstaette mitnehmen soltest wenn es dafuer einen grund gibt (zb wegstrecke fima-verwahrungsort-schiesstand erheblich laenger als der weg direkt von der firma zum schiesstand).
wäre es nicht Grund genug weil ich die Waffe dann dort Verwahren will ?
eine mitnahme der waffe einfach so ohne vernueftigen grund nur mit WBK sehe ich jetzt mal a priori vom gesetz nicht gedeckt
wenn ich die Waffe zum Zweck des "herzeigen" zu wem auch immer Transportiere ist das ein "Vernueftiger Grund" ?
(natürlich ohne befummeln, falls derjenige keine WBK hat !)
was ja in der Prxis sicher oft genug vorkommt !
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 17:24
von gewo
DutyOne5o hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:..Das mit der Zumutbarkeit kann sich nur auf § 7 Abs 3 WaffG (Transport) beziehen.....
jop
weil du ohne einen bedarf - zumindestens bei einer einigermasen geradeliniger interpretation der bestimmungen - die waffe ja ueberhaupt nur an die arbeitsstaette mitnehmen soltest wenn es dafuer einen grund gibt (zb wegstrecke fima-verwahrungsort-schiesstand erheblich laenger als der weg direkt von der firma zum schiesstand).
wäre es nicht Grund genug weil ich die Waffe dann dort Verwahren will ?
spannende frage
mir persoenlich ist ja keine bestimmung bekannt die mich dazu verpflichtet den dienstgeber zu informieren oder um erlaubnis zu fragen wenn ich mein freizeitgeraet (waffe) aufgrund gesetzlicher bestimmungen nicht waehrend der arbeitszeit im fahrzeug lassen kann sondern es unter meiner aufsicht stehen muss. das ist vergelichbar wie wenn ich eine sauteure kameraausruestung nicht im auto lasse tagsueber und sie lieber mit ins buero nehme. kein mensch wird da seinen chef fragen. bei waffe sehe ich das vergleichbar.
die arbeiotsstelle aber grundsaetzlich als verwahrungsort zu waehlen ... also tag und nacht, immer .....das waere mit ein wenig zu taff ohne da eine rueckendeckung zu haben. was machst wenn die die moebel erneuern waehrend du auf dienstreise bist? oder sonstwas los ist? als dauernden verwahrungsort haette ich beim arbeitsplatz ein wenig bauchweh, auch wenn ich dieses bauchweh dzt nicht in verordnungen oder paragraphen packen kann ...
eine mitnahme der waffe einfach so ohne vernueftigen grund nur mit WBK sehe ich jetzt mal a priori vom gesetz nicht gedeckt
DutyOne5o hat geschrieben:wenn ich die Waffe zum Zweck des "herzeigen" zu wem auch immer Transportiere ist das ein "Vernueftiger Grund" ?
(natürlich ohne befummeln, falls derjenige keine WBK hat !)
was ja in der Prxis sicher oft genug vorkommt !
herzeigen ist eh ein zweck
das passt ja
und wie du richtig erkannt hast ... da das schiesstaettenprivileg halt nun mal nur auf schiesstaetten gilt ... aushaengigen ist nicht zulaessig
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 17:38
von DutyOne5o
die arbeiotsstelle aber grundsaetzlich als verwahrungsort zu waehlen ... also tag und nacht, immer .....das waere mit ein wenig zu taff ohne da eine rueckendeckung zu haben. was machst wenn die die moebel erneuern waehrend du auf dienstreise bist? oder sonstwas los ist? als dauernden verwahrungsort haette ich beim arbeitsplatz ein wenig bauchweh, auch wenn ich dieses bauchweh dzt nicht in verordnungen oder paragraphen packen kann ...
berechtigter Einwand ! das mit dem Büroumbau in abwesenheit ! ....das ganze natürlich nur mit Einverständnis
der Firmenleitung mMn ! aus genannten Gründen.
wobei mit nem kleinen güstigen Safe der an der Wand Angeschraubt ist, wäre der mögliche Umbau auch kein Problem !

funkt natürlich nur mit Kurzwaffen und erlaubnis der Fa. ! (kleiner billger Möbeltresor)
(ausser jemand hat geld und platz für einen LW Safe in der Fa.)
bzw. wollen die meisten ja nicht ständig in der Fa verwahren, sondern wirklich nur an dem Tag wo der schießstand besuch ansteht !
wenn man auf Dienstreise geht wird man die Gun ja nicht in die Fa. mitnehmen ! denk ich mal

herzeigen ist eh ein zweck
das passt ja
und wie du richtig erkannt hast ... da das schiesstaettenprivileg halt nun mal nur auf schiesstaetten gilt ... aushaengigen ist nicht zulaessig
Danke...."herzeigen ist eh ein zweck" ...das wollte ich lesen

Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 18:03
von Calcipher
Muss es einen Zweck haben um sie transportieren zu dürfen? Wieso soll ich sie nicht grundlos transportieren dürfen?
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 18:39
von gewo
Calcipher hat geschrieben:Muss es einen Zweck haben um sie transportieren zu dürfen? Wieso soll ich sie nicht grundlos transportieren dürfen?
weils in der judikatur so gelebt wird
der transport muss einen zweck haben der mit der waffe in einem zusammenhang steht
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 20:08
von Calcipher
Spannend. Also wirds so gelebt aber im Gesetz stehts nicht drin.... wieder mal.
Hmm Zweck... wie wärs mit "Um mein Recht entsprechend $7(3)WaffG auszuüben?
Werdens dann wahrscheinlich nicht akzeptieren...